Sag Ja!

Hallo Namo!

Das ist sicher gut und richtig!
nur vergißt Du, daß ich 48 und nach den vielen Jahren physisch und psychisch ausgemergelt bin. Mir fehlt durch die vielen Medikamente (10 Tabletten am Tag) einfach die psychische und auch physische Kraft da etwas zu unternehmen. Zudem befinde ich mich in einer Abhängigkeitslage. Jederzeit könnten sie mich in ein psychiatrisches Krankenhaus schicken oder entlassen. Und was mach ich dann? Dann steh ich über Nacht auf der Straße!

Dazu kommt, dass ich in all den Jahren den Glauben an alles verloren habe. Ich habe weder ein Vertrauen noch einen Glauben an das jetzige System.
Der Richter würde sich überdies fragen, warum er urplötzlich jetzt nach 15 Jahren die Betreuung aufheben sollte. Er hat die Betreuung augrund von ärztlichen Gutachten ausgestellt und dreimal für je 5 Jahre verlängert und diese Gutachten, deren Anzahl in Laufe der Jahre immer größer wurde, besagen ganz einfach (auch wenn das nicht stimmt), daß ich chronisch, psychisch krank bin und eine Betreung brauche. Diese Betreuung kann man laut Berichten im Internet (Stichwort: Zwangsbetreuung) nur dann loswerden, wenn man zuerst einen Betreuer anfordert, der auf der Seite des Betreuten steht und dieser dann eine Aufhebung der Betreuung fordert.
Dann braucht man evt. auch noch Gutachten.
Aber solche Personen, von denen man laut den Berichten drei braucht, habe ich nicht.

Das schlimmste aber ist, daß ich dazu eigentlich gar keinen Willen mehr habe. Ich würde sicher schon nach den ersten Gespräch wieder "umfallen". Eine solche Betreung kann man vielleicht mit 30 wieder loswerden, wenn man Verwandte und Bekannte oder Freunde hat, und da ist es auch schon schwierig, aber nicht mit 48 in vollkommener Abhängigkeit.

Ich habe mich damit schon abgefunden. Ich lebe jetzt mein Leben, das sicherlich nicht mehr lang dauern wird, zuende und kehre dann als Wesen nach dem Tod dorthin zurück, woher ich komme. Die ununterbrochene schikanöse Behandlung und der ununterbrochene Einfluß von starken Psychopharmaka haben mich praktisch erledigt. Ich bin ein Opfer dieses Systems und will im Grunde genommen nur noch meine Ruhe haben. Ich war 20 Jahre lang alleinlebend und habe es da gut gehabt. Ich war zwar nicht entmündigt, habe aber auch nicht viel unternommen. Das einzige, was ich dem System vorwerfe ist, daß es mir nicht einmal gestatte, mein Leben im Kleinen so zu gestalten, wie ich es wollte. Ich habe nicht viel verlangt, aber selbst das habe ich nicht bekommen.
Grüße
Verus
 
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Original geschrieben von Verus
Hallo Namo!

Ich habe mich damit schon abgefunden. Ich lebe jetzt mein Leben, das sicherlich nicht mehr lang dauern wird, zuende und kehre dann als Wesen nach dem Tod dorthin zurück, woher ich komme.
"Schicksal Psychiatrie -
Betreuung statt Entmündigung
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Grundgesetz Artikel 2, Abs. 2

Maßgeblich für eine Einweisung in die Psychiatrie ist das „psychiatrische Krankenpflegegesetz“, kurz „Psych KG“ genannt.
Eine sogenannte Eigen- oder Fremdgefährdung des betreffenden Menschen muß vorliegen; das erkennen Verwandte, Freunde oder Bekannte meistens als erste und wenden sich aus Ratlosigkeit an die Polizei.

Diese verständigt den zuständigen Amtsarzt des Gesundheitsamtes und die gefährdete Peson kann, auch gegen ihren Willen, für höchstens 24 Stunden in die Psychiatrie zwangseingewiesen werden.
Das ist natürlich grausam, aber innerhalb dieser Frist muß eine Anhörung im Beisein von Arzt und Richter stattfinden; der Betroffene ist selbstverständlich zugegen. Die Anwesenheit eines kompetenten Rechtsanwaltes ist natürlich immer empfehlenswert.

Es kann durchaus passieren, daß der Patient die gestellten Fragen in dieser Anhörung als zu leicht oder gar lächerlich empfindet. Eine Frage nach der Uhrzeit oder dem Datum ist genauso denkbar wie eine Frage nach dem jeweiligen Aufenthaltsort; es soll sich halt ein Bild von der „Orientierung“ des Betroffenen gemacht werden. Ob die Unterbringung endet, entscheidet aber in jedem Fall der Richter und nicht der Arzt.

Wem das Schicksal Psychiatrie häufiger widerfährt, dem kann als „Drehtürpatient“ eine gesetzliche Betreuung zugeordnet werden. Viele der Betroffenen umgehen diesen unerfreulichen Zwang aber, indem sie sich eine freiwillige Betreuung suchen.Diese kann ungeahnte Freiräume und Annehmlichkeiten bieten; auch Betreuerinnen und Betreuer können nett sein.

Seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes vom 1. Januar 1992 kann niemand mehr entmündigt werden. Das Gesetz betrifft Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Bundesweit sind es ca. 250 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger. Im Gegensatz zum vor 1992 geltenden Recht hat sich die Anzahl der Betreuungen in Verhältnis zur Zahl der früheren Entmündigungen verdoppelt.

Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bundestages bemüht sich zur Zeit darum, das Gesetz dahingehend zu ändern, daß weniger Betreuungen bestellt werden müssen, statt dessen soll es bessere Hilfsmöglichkeiten im Vorfeld der Betreuung geben. Zur Zeit des alten Rechts konnten Menschen entweder voll geschäftsfähig sein oder im Rahmen der Entmündigung geschäftsunfähig. Nach dem heutigen Recht bleibt ein Betroffener auch im Rahmen des Aufgabenkreises des Betreuers geschäftsfähig.

Sobald der Betreuer Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten treffen will, braucht er in vielen Fällen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Diese Fälle können beispielweise sein: Aufenthaltbestimmungsrecht, Geschäfte über 5000,- DM, Auflösung oder Verkauf der Wohnung/des Hauses des Betroffenen, Operationen gegen seinen Willen.

Das bis 1992 geltende Recht war reformbedürftig geworden.
Der Wille von Menschen, die unter Vormundschaft standen, wurde wenig geachtet und die Sorge für die Person, insbesondere für die Gesundheit, wurde demgegenüber im Gesetz vernachlässigt.
Die Verwaltung des Vermögens der Betroffenen stand häufig im Vordergrund - und wer möchte schon gern, daß er gar nicht mehr über sein Vermögen bestimmen darf?!

An die Stelle der Vormundschaft ist nun seit 1992 die Betreuung getreten.Für volljährige Personen wird eine Betreuerin oder ein Betreuer seitens des Gerichts bestellt.
Die bestellten Betreuer handeln in genau festgelegtem Umfang. Selbstverständlich muß beim Betroffenen eine Hilfebedürftigkeit vorliegen, er hat jederzeit das Recht auf einen Wechsel des Betreuers, das Gericht stimmt in den meisten Fällen zu.

„Hilfebedürftigkeit“ ist wie folgt definiert:
„Alle nicht begründbaren seelischen Erkrankungen; ferner seelische Störungen, die körperliche Ursachen haben, beispielsweise als Folge von Krankheiten (z.B. Hirnhautentzündung) oder von Verletzungen des Gehirns. Auch Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können bei entsprechendem Schweregrad psychische Krankheiten sein. Dasselbe gilt für Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen."

Lieber Verus,

Ich kann Dich verstehen, aber ich denke, dass Dein Sein widersprüchlich ist. Die Welt hier und ihre Ansprüche und Rituale sind das eine, und Du, Deine Widersprüchlichkeit sind das andere.

Du kennst sicher die Geschichte von dem Mann, der sich eine Bohrmaschine vom Nachbarn leihen will, aber nachdem er darüber sinnt, dass der Nachbar das wahrscheinlich nicht machen wird, weil der Mann ihn kaum gegrüßt hat, geht er zu ihm hin, klingelt und sagt ihm: "Ihre Scheiss-Bohrmaschine können sie behalten!"

Ich denke Du weißt nicht wirklich, was der Betreuer oder Richter denkt, solange Du ihn nicht danach fragst.

Zum anderen habe ich den Eindruck, dass Du lieber Dein Schicksal als Betreuter lebst, als wirklich selbstständig zu sein.

In dieser Welt sind viele von uns abhängig im Sozialen: Familie, Firma, Staat, Körper, Mentalität.

Aber - wie Du weißt, hat es einen Sinn, das man uns hierher geschickt hat in diese dunkle Welt.

Ich habe mal der GEZ (TV-Gebühren) einen Mahnbescheid geschickt, weil sie mein Konto geplündert haben. Das durften sie nicht. Sie sagten, dass sie als Institution des öfffentlichen Rechts nicht der Gerichtsbarkeit unterliegen, und das sie mein gerichtlich zugestellter Mahnbescheid nicht interessierte. Seitdem überweise ich die TV Gebühren selbst wenn ich daran denke.

Wenn ich auf unserem großen Friedhof, auf dem mehrere Busse zu den Kapellen fahren, an einer Haltestelle mit vielen Besuchern mit meinem Radl vorbeifahre, dann nehme ich meine Mütze ab, und halte sie den Besuchern hin, so als ob sie einen Taler oder einen Euro darein tun sollen. Empörung bis hin zu Gelächter hallen mir nach.

Auf unseren Stadtteilfesten lege ich meine Mütze auf den Weg und singe mit den Meinen 'Mull of Kintyre' von Paul McCartney. Von den verdienten EUR 4,29 leisten wir uns dann einen heißen Kartoffelpuffer.

Ich denke, diese Freiheit des Seins in dieser verrückten Welt ist es die eine Bedeutung hat. Vielleicht bin ich auch psychisch aufffällig, aber es ist mir wurst.

Kabir sagt: "Oh Bruder!
Als ich vergeßlich war, zeigte mit mein wahrer Lehrer den Weg.
Ich ließ alle Riten und Feierlichkeiten hinter mir
und badete nicht mehr im heiligen Wasser.
Ich lernte, daß ich allein es war, der wahnsinnig und verrückt war,
die ganze Welt um mich herum aber vernünftig und gesund
und ich diese weisen Menschen nur gestört hatte.
Von da an wusste ich, dass ich mich nicht mehr im Nebel
der Ehrerbietung und Verbeugung zu wälzen brauchte:
Ich leutete die Glocke im Tempel nicht mehr:
Ich setzte kein Götzenbild mehr auf den Thron:
Ich verehrte das Götzenbild nicht mehr mit Blumen.
Es ist nicht die einfache Lebensweise, die das Fleisch kasteit um den Herrn zu erfreuen.
Wenn Du Deine Kleider ablegst und Deine Sinne abtötest,
wirst Du den Herrn nicht erfreuen.
Der Mensch, der gütig und freundlich ist, der Rechtschaffenheit praktiziert,
der passiv bleibt inmitten der weltlichen Angelegenheiten,
der alle Kreaturen der Erde als sein eigenes Selbst ansieht,
der erlangt das unsterbliche Sein und der wahre Gott ist immer mit ihm.
Kabir sagt: "Der erlangt den wahren Namen, dessen Worte rein sind
und der frei ist von Stolz und Dünkel".

Diese Welt ist nicht wirklich wichtig, und sie verdient es nicht wirklich, das man ihr die Macht sie beansprucht durch ihre Mächtigen ernst nimmt. Niemand hat wirklich Macht über die Seele. Deswegen denke ich, sollte es möglich sein das Spiel der Macht als Spiel zu sehen und gegebenenfalls die Machthaber bedauern ob ihrer Armut ihrer Seele.

Ich denke, es gibt immer auch etwas was man geben kann, wie Du es versucht hast.

Kabair sagt:

"Wenn der Baum zu schwer wird von seinen Früchten,
dann neigen sich langsam seine Äste, bis sie schließlich den Boden berühren.
Sie sind zu schwer, um noch so stolz, so egoistisch dazustehen wie einst.
Zum erstenmal macht ihr Reichtum sie demütig.
Ihr Reichtum holt sie wieder herunter zur Erde.
Sie bitten jemanden, ihnen ihre Früchte zu nehmen,
damit sie gewichtslos werden und sich wieder hoch in den Himmel recken können.
Kabir sagt: Genauso steht es um einen, dessen Dasein zu einer reifen Frucht geworden ist.
Er wird demütig, er wird arm. Er ist bereit, mit jedem zu teilen.
Er fragt nicht, ob du es verdienst oder nicht. Er will nur eines: geleert werden.' "

Du kannst sicher vielen Menschen das vermitteln, was das ist, was wir Gott nennen. Du kannst ihnen sicher mehr helfen als wir Dir.

Alles Liebe Dir Verus

Namo
 
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