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Waldkraut
Guest
Namaste,
in der vorherigen Diskussion kamen wir auf den freien Willen zu sprechen.
Im Allgemeinen gilt ja, dass man niemandem Reiki schicken darf, ohne sein "Ok" eingeholt zu haben.
Nun, ich bin zwar kein Jurist, liebe aber die Rechtswissenschaft.
Da gibt es ja bei Gerichten die Möglichkeit z.B. bei Verstorbenen mutmaßend den freien Willen des Verstorbenen zu ermitteln.
Wie würde eine solche Anwendung bei Reiki aussehen?
Ich habe auch meine Probleme damit, jemanden einfach so Reiki zu schicken bzw. Symbolarbeit zu betreiben.
Aber gibt es diese Ausnahmen?
Wie sieht es aus, bei einem der gerade am durchdrehen ist und ein Messer in der Hand hält? Mit Reiki beruhigen oder nicht?
Oder, ein Baby das Bauchweh hat? Dieser kann ja seinen freien Willen noch nicht äußern.
Oder aber eine stark Depressive die nicht mehr klar denken kann.
Also freue mich auf konstruktive Auseinandersetzung.
Juristisch gesehen darf man bei keinem Menschen der eigenverantwortlich ist, irgend etwas ohne seine Einwilligung anwenden.
Ist er noch nicht oder nicht mehr in der Lage für sich selbst zu entscheiden, MUSS sein mutmaßlicher Wille auswendig gemacht werden. Der Betreuer oder Erziehungsberechtigte muss diesen mutmaßlichen Willen dann durchsetzen.
Kinder werden ab dem 14 Lebensjahr befragt.
Das betrifft auch sterbende Menschen jeden Alters.
Nur weil der Reikianwender es vielleicht richtig findet Reiki zu senden, ermächtigt ihn das nicht dazu dies ungefragt zu tun.
Menschen die immer wieder behaupten, dass sie sich mit den "höheren Selbst" des Empfängers verbinden und dort ein Einverständnis einholen, den sollte die Ausübung prinzipiell verboten werden, denn sie haben den Sinn des Systems nicht erfasst.
Es geht um Selbsheilung und die Aktivierung von Selbstheilungskräften. Nicht mehr und nicht weniger.
Die spirituelle Sicht sollte der Reikianer nur für sich selbst anwenden, egal wie sein Gegenüber das sieht. Wer anderen seine Meinung oder Dienste aufzwängt steht noch sehr am Anfang seiner Entwicklung oder hat ein Problem mit einem Helfersyndrom, was genau genommen auch erst einmal geheilt werden muss.
LG
Waldkraut