Emanuel Tunai
Sehr aktives Mitglied
Namaste,
in der vorherigen Diskussion kamen wir auf den freien Willen zu sprechen.
Im Allgemeinen gilt ja, dass man niemandem Reiki schicken darf, ohne sein "Ok" eingeholt zu haben.
Nun, ich bin zwar kein Jurist, liebe aber die Rechtswissenschaft.
Da gibt es ja bei Gerichten die Möglichkeit z.B. bei Verstorbenen mutmaßend den freien Willen des Verstorbenen zu ermitteln.
Wie würde eine solche Anwendung bei Reiki aussehen?
Ich habe auch meine Probleme damit, jemanden einfach so Reiki zu schicken bzw. Symbolarbeit zu betreiben.
Aber gibt es diese Ausnahmen?
Wie sieht es aus, bei einem der gerade am durchdrehen ist und ein Messer in der Hand hält? Mit Reiki beruhigen oder nicht?
Oder, ein Baby das Bauchweh hat? Dieser kann ja seinen freien Willen noch nicht äußern.
Oder aber eine stark Depressive die nicht mehr klar denken kann.
Also freue mich auf konstruktive Auseinandersetzung.
in der vorherigen Diskussion kamen wir auf den freien Willen zu sprechen.
Im Allgemeinen gilt ja, dass man niemandem Reiki schicken darf, ohne sein "Ok" eingeholt zu haben.
Nun, ich bin zwar kein Jurist, liebe aber die Rechtswissenschaft.
Da gibt es ja bei Gerichten die Möglichkeit z.B. bei Verstorbenen mutmaßend den freien Willen des Verstorbenen zu ermitteln.
Wie würde eine solche Anwendung bei Reiki aussehen?
Ich habe auch meine Probleme damit, jemanden einfach so Reiki zu schicken bzw. Symbolarbeit zu betreiben.
Aber gibt es diese Ausnahmen?
Wie sieht es aus, bei einem der gerade am durchdrehen ist und ein Messer in der Hand hält? Mit Reiki beruhigen oder nicht?
Oder, ein Baby das Bauchweh hat? Dieser kann ja seinen freien Willen noch nicht äußern.
Oder aber eine stark Depressive die nicht mehr klar denken kann.
Also freue mich auf konstruktive Auseinandersetzung.