romy_hexe
Sehr aktives Mitglied
Hallo Reiki-Gemeinde
Diese Aussage verwunderte mich schon etwas, da ja das Urteil vom Bundesverfassungsgericht schon durch die einschlägige Fachpresse ging. Dort ging es um eine Verfassungsbeschwerde einer Reiki-Geberin, die keine Zulassung bekam, weil die Behörde meinte sie hätte keine Heilpraktiker-Zulassung.
Folge dieser Beschwerde und dem Urteil vom 02.März 2004 war, daß Geistheilen und Reiki NICHT dem Heilpraktikergesetz unterliegt. Was allerdings die Folge hat, daß Geistheiler dem Gewerbegesetz und der Gewerbeaufsicht unterliegen. Bedeutet, man muß in Deutschland dafür Geld nehmen, um nicht gegen diverse Gesetze zu verstoßen.
Hier noch ein paar Links dazu:
Volltext Verfassungsbeschwerde
Kommentar zum Urteil
Alles Liebe
Romy
PS:
Hier im Forum müßte eigentlich auch schon was dazu stehen. Hab das Thema leider nicht gefunden.
Ich hab bisher kein Geld von jemanden wegen Reiki genommen. Sehe mich auch gar nicht befugt für eine Reikibehandlung geld nehmen zu dürfen, da es aus Rechtlichengründen verboten ist gegen Entgeld Reiki zu geben, sofern man kein Heilpraktiker oder Arzt ist. Steht doch aber auch in jedem Reiki Skipt sollte jedenfalls)
Das dazu.
Diese Aussage verwunderte mich schon etwas, da ja das Urteil vom Bundesverfassungsgericht schon durch die einschlägige Fachpresse ging. Dort ging es um eine Verfassungsbeschwerde einer Reiki-Geberin, die keine Zulassung bekam, weil die Behörde meinte sie hätte keine Heilpraktiker-Zulassung.
Folge dieser Beschwerde und dem Urteil vom 02.März 2004 war, daß Geistheilen und Reiki NICHT dem Heilpraktikergesetz unterliegt. Was allerdings die Folge hat, daß Geistheiler dem Gewerbegesetz und der Gewerbeaufsicht unterliegen. Bedeutet, man muß in Deutschland dafür Geld nehmen, um nicht gegen diverse Gesetze zu verstoßen.
Hier noch ein paar Links dazu:
Volltext Verfassungsbeschwerde
Kommentar zum Urteil
Alles Liebe
Romy
PS:
Hier im Forum müßte eigentlich auch schon was dazu stehen. Hab das Thema leider nicht gefunden.