Reiki-Frage!

Aamuilla

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19. Juni 2005
Beiträge
377
Hallo,
mich würde folgendes interessieren:
Ich habe seit längerem meinen Lehrer/Meister Grad und habe in meinen Ausbildungen leider keine Infos zum Thema Selbständigkeit und so weiter bekommen.
Ich will mich allerdings nicht ganz selbständig machen.
Sondern, nebenbei Reiki anbieten.
Ich habe gehört, dass man das anmelden muss?
Wie geht das?
Und muss man einen extra Reiki-Raum haben?

:confused: :confused: *vieleFragezeichenübermKopf*

LG,
Angel.
 
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Hallo Angel!
In Deutschland ist es so, dass man sich einen Gewerbeschein holen muss. Ich habe auch einen "kleinen" Gewerbeschein geholt und habe mich zusätzlich noch vom Steuerberater beraten lassen, das mir sehr geholfen hat.

Liebe Grüße! Esther
 
Hallo,
ich wohne in NRW, Gelsenkirchen.
Ich habe leider überhaupt keine ahnung wo man anfangen kann.
Danke für eure Antworten:).
@Esther: wo kann man sich das holen und wie teuer ist das?

LG,
Angel.
 
Hallo Angel,

das ist kein großer Aufwand:

du gehst einfach zum Ordnungsamt (siehe im Telefonbuch unter Stadtverwaltung oder so ähnlich) und läßt Dir dort in der Abteilung für Gewerbeangelegenheiten (auch "Gewerbeamt") ein entsprechendes Formular geben.

Das ist eigentlich ganz einfach auszufüllen.

Dann zahlst Du die Gebühr (ist je nach Stadt unterschiedlich, aber rechne mal so ca. mit 25 Euro) und gibst das Formular wieder ab.

Das wars auch schon.

Je nachdem, wie Deine Geschäftstätigkeit genau aussieht und was sie alles beinhaltet, kannst Du eventuell die sogenannte "Kleinunternehmer"-Regelung nutzen, das heißt, dann mußt Du keine USt. bzw. MwSt. verlangen bzw. abführen. Kannst ja mal im Web dazu recherchieren oder einen Steuerberater fragen.


Habe gerade mal im Web geschaut:

hier ist der Link zum PDF-Formular für Gelsenkirchen:
http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtuelles_Rathaus/Formulare/formulare_gewerbe/GewA1.pdf

Einfach ausdrucken, ausfüllen und persönlich dort abgeben.


Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

Liebe Grüße

WissenVerstehen
 
Danke für den Tip!!!!
Eine Frage noch: man muss doch auch die Räumlichkeiten vorweisen oder wie kann man`s noch machen??
 
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Wenn du ambulant arbeitest und die Kunden selbst aufsuchst, brauchst du keinen Raum vorweisen.

Wenn du eine Praxis, also einen extra dafür hergerichteten Raum, anbietest, gibt es zig Auflagen wie z.B. eine Kundentoilette, die nicht deine eigene ist. Also mindestens ein Gäste-WC muss vorhanden sein (hygienischen Vorschriften... )

In D ist das alles sowas von bürokratisch, dass einem die Lust dazu vergehen kann.
 
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