Regierung verschärft Dienstwagenregelung

M

Maud

Guest
Auch Politiker Müssen jetzt in die Tasche bei den neuen Sparmasnahmen
wer hätte das gedacht? Maud

Steuersparmodelle

Regierung verschärft Dienstwagenregelung

© DPA Finanzminister Peer Steinbrück geht der Beschluss nicht weit genug
Die Bundesregierung wird das Dienstwagen-Steuerprivileg für Selbstständige verschärfen. Um künftig in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen, muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.

Gegen den Widerstand der Autobranche und des Mittelstandes will die Bundesregierung das Dienstwagen-Steuerprivileg für Selbstständige verschärfen. Um auch künftig in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen, muss - möglicherweise mit einem Fahrtenbuch - nachgewiesen werden, dass der Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Dies beschloss das Bundeskabinett in Berlin.

Damit macht die schwarz-rote Koalition Ernst mit der Ankündigung, Steuersparmodelle deutlich eindämmen zu wollen. In diesem Fall geht sie gegen die häufige Praxis vor, einen Wagen steuervergünstigt aufs Geschäft laufen zu lassen, aber privat zu nutzen. Finanzminister Peer Steinbrück geht der Beschluss indes nicht weit genug.
ANZEIGE


Mehr zum Thema
Dienstwagen: Private Nutzung vertraglich vereinbarenWeiterhin ein Protzent des Listenpreises
Der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges bleibt unverändert. Arbeitnehmer müssen diesen Nachweis nicht erbringen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Dienstwagen hier auch tatsächlich für den Betrieb eingesetzt werden.

Laut Steinbrück könnte man in diesem Bereich zwar Milliarden Euro sparen, doch das Thema sei in der Koalition wie in der SPD strittig. Zudem wehre sich die Autoindustrie massiv gegen ein vollständiges Ende der Steuerbefreiung, sagte Steinbrück der "tageszeitung". "Allein in den letzten Tagen habe ich acht oder neun Briefe bekommen, die alle für die Streichung von Subventionen sind, aber bitte nicht in diesem Fall."

Auswirkungen für den Absatz zu erwarten
Ein VW-Sprecher sagte, konkret ließen sich die Auswirkungen auf den Absatz nicht beziffern. Aber dass Verbraucher durch jede neue steuerliche Belastung weiter verunsichert würden und dieses auch nicht ihre Konsumfreude fördere, liege auf der Hand. Bei DaimlerChrysler hieß es: «Jede Verschlechterung der jetzigen Regelung sollte vermieden werden.»

Nach Darstellung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) widerspricht die neue Regelung dem erklärten Ziel der Regierung, Bürokratie abbauen zu wollen. Präsident Bernd Gottschalk sagte in Frankfurt/Main: "Darüber hinaus verteuert sie Firmenwagen und führt zur weiteren Verunsicherung gerade in einer Zeit, in der nichts dringlicher wäre als eine Verstetigung des Aufschwungs."

Diskriminierung von Kleinunternehmern
Betroffen seien vor allem selbstständig Beschäftigte, darunter Handwerker, Gewerbetreibende, Monteure, Außendienstler und Freiberufler - also ein Personenkreis, der besonders auf Mobilität angewiesen sei. Nach Ansicht des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) diskriminiert die Änderung vor allem Kleinunternehmer. Firmenwagen hingegen, die ein großes Unternehmen Mitarbeitern überlasse, seien von der Neuregelung nicht betroffen. Die neue Regel trete "die Steuergerechtigkeit mit Füßen".
DPA
Quelle Sternhttp://img331.*************/img331/4084/steinbrueck2509um.jpg

Artikel vom 20. Dezember 2005
 
Werbung:
Zurück
Oben