Der Reformationstag ist seit der deutschen Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Baden-Württemberg ist der Tag schulfrei. In Niedersachsen haben evangelische Schüler auf Antrag die Möglichkeit, für die Dauer eines Gottesdienstes vom Unterricht freigestellt zu werden. In anderen Ländern mit evangelischem Bevölkerungsanteil hat der Tag oft eine besondere gesetzliche Stellung, die mit der der Stillen Tage vergleichbar ist.
Außer in Deutschland ist der Reformationstag in Slowenien und Chile gesetzlicher Feiertag.[2] In der Schweiz feiern die reformierten Kirchen am ersten Sonntag im November (also am ersten Sonntag nach dem 31. Oktober) den Reformationssonntag. Im überwiegend katholischen Österreich ist der Tag kein gesetzlicher Feiertag. Allerdings haben evangelische Schüler am 31. Oktober schulfrei und evangelischen Arbeitnehmern ist ein Besuch des Gottesdienstes möglich.
Bis zum 21. Oktober 1921 war in Thüringen der Reformationstag bereits ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag, wurde jedoch durch ein Notgesetz des thüringischen Staatsministeriums außer Kraft gesetzt, ohne den Landtag zu befragen.[3]
Obwohl inhaltlich nicht verwandt, fällt der Reformationstag eher zufällig auf dasselbe Datum wie Halloween, nämlich den Tag vor Allerheiligen.