Man findet den Preis erst durch Runterscrollen. Es gibt ein Urteil dazu, dass die Kostenpflichtigkeit ersichtlich sein muss, ohne dass man scrollen muss. Jedenfalls ein Deutsches Urteil. Ich habe jetzt leider keine Zeit das zu suchen.
Du meinst wohl das hier:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Urteil6-OLG-Hamburg-5W80-02.htmlEine leicht erkennbare Wiedergabe im Sinne des § 6 TDG setzt nach alledem zum einen voraus, dass die Informationen optisch leicht wahrnehmbar sind. Insbesondere dürfen sie nicht derart platziert werden, dass ein vorheriges Scrollen des Bildschirms erforderlich ist, um sie lesen zu können (Hoenike / Hülsdunk in MMR 2002, 415, 416).
Es bezieht sich in diesem Falle aber, wie ich das lese, auf das gesamte Impressum und nicht auf die alleinige Kostenangabe.
Desweiteren kann man das in diesem Falle kein Scrollen nennen da es sich nur um einen Zentimeter handelt und man es auch automatisch sieht wenn man auf den Absendebutton klickt der sich ja ebenfalls weit unten befindet.
Desweiteren gibt es noch:
http://www.linksandlaw.de/news1038-abofalle-internet.htmEine Preisangabe ist nur dann leicht erkennbar i.S.d. § 1 VI 2 PAngV, wenn der Verbraucher sie ohne Schwierigkeiten auffinden kann. Die Preisangabe darf nicht versteckt werden. Sie kann zwar auch durch einen unmissverständlichen Sternchenhinweis erfolgen, wenn der Verbraucher hinreichend klar darauf hingewiesen wird. Dieser ist dann aber so zu platzieren, dass der Verbraucher vor der Inanspruchnahme der Leistung klar und eindeutig auf den für die Leistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird. Wird der Verbraucher hingegen nur aufgefordert, sich vollständig anzumelden, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass mit vollzogener Anmeldung ein bestimmter Betrag für ein Abonnement zu zahlen ist, wird der Verbraucher nicht klar und eindeutig auf den Preis hingewiesen
Das von mir hervorgehobene wird eher nicht durch das geringfügige Scrollen beeinträchtigt zumal sich das Sternchen ganz oben bei dem Wort "Anmeldung" befindet.
Aber dies ist natürlich eine komplizierte Sache, man kann es so und so sehen darüber müsste in diesem Einzelfall tatsächlich ein Gericht entscheiden.