Rechnung aus dem Internet

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Ok, also bei Seiten, wo man persönliche Daten rausrücken muss, um sich zu registrieren, sollte man doppelt aufpassen - habe ich das jetzt richtig verstanden?
Auf jeden Fall.
Wenn bei - auf den ersten Blick kostenlosen - Seiten bei der Registrierung nach mehr als nur der Mailaddy gefragt wird ist immer was faul.

Logischerweis, denn wenn die weiter nichts von dir wollen brauchen sie die Daten auch nicht.
 
Absender
+ Adresse

Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse
Ort und Datum

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)
 
Öhm....also auf dieser Lyrics Seite unter dem Registrierungsformular
steht, finde ich schon, deutlich dass man durch das Abschicken des Formulars
ein Abo abschließt das 59,95 Euro kostet.

Man muss sich also nicht mal durch die zigseiten langen AGB's wühlen.

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Siehe http://www.lyrics-finden.com/index.php?ac=anmelden&w=

Wie siehts denn nun rechtlich aus???
 
Öhm....also auf dieser Lyrics Seite unter dem Registrierungsformular
steht, finde ich schon, deutlich dass man durch das Abschicken des Formulars
ein Abo abschließt das 59,95 Euro kostet.

Man muss sich also nicht mal durch die zigseiten langen AGB's wühlen.



Siehe http://www.lyrics-finden.com/index.php?ac=anmelden&w=

Wie siehts denn nun rechtlich aus???
Stimmt.

In diesem Fall ist ganz sicher ein Vertrag zustandegekommen, das kann man eigentlich nicht übersehen.

Wer sich noch nicht mal die Registrierungsseite genau anschaut ist selber schuld.
 
Naja "nicht zu übersehen" stimmt nicht, es sind scheinbar trotzdem schon genügend Leute auf diese Seite reingefallen.

Klickt man 1x auf die Maus zum runterscrollen, kommt man blos zu dem dem Button "Songtext finden", erst wenn man wirklich ganz runterscrollt, findet sich der Preis

Ob der Inhaber der Seite damit durchkommt, da der Preis zwar nicht offensichtlich versteckt ist, aber dennoch der Mensch scheinbar bekannt für sein Unwesen im Internet...keine Ahnung... :(


Hier 2 Links

http://www.abzocknews.de/2008/07/16/warnung-vor-kostenpflicht-auf-songtexte-findennet/


Und hier eine Liste von diversen Abzockerseiten:

http://www.schnaeppchen-welt.com/forum/viewtopic.php?p=309
 
trotzdem ist es eine abzocke,aber bei den von mir beschriebenen sachen stand nicht dergleichen weder das es zu bezahlen sit noch dass man registriert wurde ,ich musst nur die e mail adresse reingeben ,ja super,und das wars dann und trotzdem haben sie durch die IP meinen namen und adresse gefunden .@Frater, genauso hab ich es damals geschrieben aber es kam keine reaktion, nur wieder eine zahlungsaufforderung. mein rechtsanwalt sagte dann,dann sitzen max. zwei leute die hin und wieder in den pc schauen und diese aufforderungen kommen automatsich,d.h. die bekommen die mitteilung wieder abzusenden und das machen sie auch ,lesen tut keiner was du schreibst,sie reagieren nicht mal mit der mitteilung einer gegenanzeige oder brief an die sogenannte geschäftsführung.sie sagen sich,wenn auch nicht alle zahlen ,einige doch und so kommen ganz schöne einnahmen für nix.das nächsteist ann die mittelung eines "inkassobüros"mit der mitteilung, wenn du den ausständigen betrag gleich bezahlst bleibt dem betrag ansonst musst du noch ........bezahlen.mein RA meinte dann,da sieht amns chon dass da was nciht stimmt denn entweder oder und ausserdem war das eine deutsche angebliche inkassofirma ,die hat in Ö sowieso keine chance ,da soetwas über das bezirksgericht gemacht werden muss.erkundigt euch mal beim konsumentenverband bzw. einen RA bevor ihr euch breitschlagen lasst.
 
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Man findet den Preis erst durch Runterscrollen. Es gibt ein Urteil dazu, dass die Kostenpflichtigkeit ersichtlich sein muss, ohne dass man scrollen muss. Jedenfalls ein Deutsches Urteil. Ich habe jetzt leider keine Zeit das zu suchen.

Ansonsten einfach mal an den Verbraucherschutz wenden.
 
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