Es kann Sicherheits-
verwahrung angeordnet werden
Für was soll die gut sein, da hier ja keine Wiederholungsgefahr besteht und die Gemeinschaft also auch nicht weiter abgesichert werden muss??
Gruß von RitaMaria
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Es kann Sicherheits-
verwahrung angeordnet werden
selbstverständlich ist das meine ganz persönliche Bewertung - was ich durch das Kürzel m.E. ja auch noch ganz explizit deutlich gemacht hatte.Camajan schrieb:Ich sehe es als deine persönliche Bewertung an, was angeblich "nicht so sehr
massgeblich" und was "primär massgeblich" sein soll.
Ich bin kein Jurist.Camajan schrieb:Und deine Bewertung teile ich überhaupt nicht.
Tatsächlich ist in jedem konkreten Fall eine Gesamtbewertung aller Tatumstände
und der Täterpersönlichkeit vorzunehmen.
Beispielsweise rechtfertigt die "besondere Verwerflichkeit der Tatausführung"
die Zuweisung einer besonderen Schuld. Ich halte es für besonders
verwerflich, ein Kleinkind wegzusperren und unter unglaublichen Qualen
über fünf Jahre langsam zu Tode zu hungern.
Stephan schrieb:Mein erster Impuls ist auch so, wie bei etlichen, die sich auch hier schon geäußert haben: man würde am liebsten noch härtere strafen fordern, oder "gleiches mit gleichem" vergelten wollen.
Hallo Kinnaree,Kinnaree schrieb:Bedaure, aber für die beiden Eltern gibt es nur ein Wort: krank. Ich meine das so, wie ichs sage, nicht als Vorwurf, sondern als klinische Erscheinung. Es ist ein Zeichen von Krankheit, sich so zu verhalten.
Für mich und meinen moralischen Sinn für Gerechtigkeit.Kinnaree schrieb:Aber Strafe - einsperren, lebenslang - soll eine Genugtuung sein? Für wen, an wem?
Du vermischt Dinge, die nichts miteinander zutun haben. Alleinige Aufgabe desKinnaree schrieb:Verhindert man damit, daß in zukünftigen Fällen das System wieder so kläglich versagt?
Nein. Das ist deine Ausrede dafür, nur keine Scherereien haben zu wollenKinnaree schrieb:Werden wir denn nicht alle von unserem System schön langsam dazu erzogen, nichts mehr mitzukriegen, nur keine Scherereien haben zu wollen, nur selber irgendwie durchzukommen?
Hallo Stephan,Stephan schrieb:Ich bin kein Jurist.
Du magst durchaus Recht haben mit deiner Bewertung und Einschätzung.
Wieso das? Eine Straftat sollte angemessen bestraft werden, und nicht willkürlich.Stephan schrieb:Ich halte es freilich, ehrlich gesagt, für sekundär, ob die beiden nach 13, 15 oder 20 jahren oder noch später wieder rauskommen.
Du vermischt wohl zwei Bedeutungsebenen von "Schuld", nämlich die moralischeStephan schrieb:Ihre Schuld und ihre Verantwortung gegenüber der kleinen Jessica wird m.E. dadurch sowieso nicht aufgehoben oder gesühnt - egal, ob sie nun 15 oder 25 Jahre im Knast sitzen.
Stephan schrieb:Ihre Schuld und ihre Verantwortung gegenüber der kleinen Jessica wird m.E. dadurch sowieso nicht aufgehoben oder gesühnt - egal, ob sie nun 15 oder 25 Jahre im Knast sitzen.
Hallo Camajan, daß es in der menschlichen Entwicklung immer wieder zu Fehlleistungen, ja zu regelrechten Entartungen kommt, ist keine sehr neue Erkenntnis. Wir werden das auch in Zukunft nicht ausschließen können, auch mit drastischen Strafen nicht. Darum bedürfen vor allem die Kinder, als das schwächste Glied der Gesellschaft, den besonderen Schutz der Gesellschaft.Camajan schrieb:Das Totalversagen des sozialen und behördlichen Umfelds steht auf einem
anderen Blatt. Das ist mir sogar noch wichtiger als das Urteilsblatt. Ich will
einfach nicht einsehen, dass die Behörden hier alles richtig gemacht haben.
Ich will Konsequenzen sehen.
Nein. Das ist deine Ausrede dafür, nur keine Scherereien haben zu wollen
und selber irgendwie durchzukommen.
Gruss
Camajan
Hallo Camajan,Camajan schrieb:Du vermischt wohl zwei Bedeutungsebenen von "Schuld", nämlich die moralischeStephan schrieb:Ihre Schuld und ihre Verantwortung gegenüber der kleinen Jessica wird m.E. dadurch sowieso nicht aufgehoben oder gesühnt - egal, ob sie nun 15 oder 25 Jahre im Knast sitzen.
und die rechtliche. Aus strafrechtlicher Sicht ist die Schuld des Täters gegen die
Gesellschaft nach Verbüssung der Strafe als gesühnt zu betrachten. Die
zivilrechtliche Schuld gegen das Opfer kann nie mehr eingefordert werden,
da das Opfer tot ist. Das Opfer hat nur noch einen Anspruch gegen ihre
Mörder: dass diese das Begräbnis bezahlen.
Gruss
Camajan
Hi Ahriman, sorry für die späte Antwort.Ahriman schrieb:mir nicht... jegliche strafen waeren hier keine genugtuung