G
Gawyrd
Guest
Eine letzte Ergänzung :
Psychiatrische Zwangsbehandlungen gibt es (zumindest in Österreich) nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung für Leib und Leben. Nur wenn man solange zuwartet, bis diese Gefahrenstufe eintritt, kann es sein, dass Behandlungen durchgeführt werden, die der Betroffene nicht will.
Wenn jemand dafür sorgt, dass er nicht zur Gefahr für sich und/oder andere wird, scheint es mir ausgeschlossen, dass gegen seinen Willen zB. eine "Elektrokrampftherapie" durchgeführt wird. Jede Behandlung bedarf in Österreich der Zustimmung des Betroffenen. Vor einer EKT muss in Ö meines Wissens der Patient unterschreiben - sonst darf sie nicht durchgeführt werden. (Die rechtliche Lage in D oder Sz kenne ich nicht - wird aber wohl ähnlich sein.)
LG, Reinhard
PS.: Das ist kein Plädoyer für die EKT - sondern nur ein Versuch, die diesbezügliche psychiatrische Vorgangsweise korrekt darzustellen.
Psychiatrische Zwangsbehandlungen gibt es (zumindest in Österreich) nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung für Leib und Leben. Nur wenn man solange zuwartet, bis diese Gefahrenstufe eintritt, kann es sein, dass Behandlungen durchgeführt werden, die der Betroffene nicht will.
Wenn jemand dafür sorgt, dass er nicht zur Gefahr für sich und/oder andere wird, scheint es mir ausgeschlossen, dass gegen seinen Willen zB. eine "Elektrokrampftherapie" durchgeführt wird. Jede Behandlung bedarf in Österreich der Zustimmung des Betroffenen. Vor einer EKT muss in Ö meines Wissens der Patient unterschreiben - sonst darf sie nicht durchgeführt werden. (Die rechtliche Lage in D oder Sz kenne ich nicht - wird aber wohl ähnlich sein.)
LG, Reinhard
PS.: Das ist kein Plädoyer für die EKT - sondern nur ein Versuch, die diesbezügliche psychiatrische Vorgangsweise korrekt darzustellen.