Psychopharmaka gegen Trauer

Romaschka schrieb:
Glaubst du allen Ernstes, dass du mit Kommunikation allein Anorexia nervosa, Bulimia nervosa heilen kannst?

Ich hatte vor vielen Jahren Anorexie. Ich habe es nach einigen Monaten aus eigener Kraft, ohne Ärzte, Psychologen/Psychiater geschafft, selbständig gesund zu werden. Ohne Medikamente. Weder Schul- noch Alternativmedizinische.

mfg
matrix
 
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schön, dass du es geschafft hast.
aber ich möchte doch festhalten, dass die todesrate bei magersucht je nach quelle zwischen 5 und 20% liegt - vor nachahmung kann man nur warnen!
 
deine these, dass zwangseinweisungen menschenrechtswidrig sind, ist juristisch übrigens NICHT haltbar, das ist nur deine persönliche moralische wertung:

Europäische Menschenrechtskonvention:

Artikel 5 - Recht auf Freiheit und Sicherheit

(1) Jedermann hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die
Freiheit darf einem Menschen nur in den folgenden Fällen und nur auf
die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:

a) wenn er rechtmäßig nach Verurteilung durch ein zuständiges
Gericht in Haft gehalten wird;
b) wenn er rechtmäßig festgenommen worden ist oder in Haft
gehalten wird wegen Nichtbefolgung eines rechtmäßigen
Gerichtsbeschlusses oder zur Erzwingung der Erfüllung einer
durch das Gesetz vorgeschriebenen Verpflichtung;
c) wenn er rechtmäßig festgenommen worden ist oder in Haft
gehalten wird zum Zwecke seiner Vorführung vor die zuständige
Gerichtsbehörde, sofern hinreichender Verdacht dafür besteht,
daß der Betreffende eine strafbare Handlung begangen hat, oder
begründeter Anlaß zu der Annahme besteht, daß es notwendig ist,
den Betreffenden an der Begehung einer strafbaren Handlung oder
an der Flucht nach Begehung einer solchen zu hindern;
d) wenn es sich um die rechtmäßige Haft eines Minderjährigen
handelt, die zum Zwecke überwachter Erziehung angeordnet ist,
oder um die rechtmäßige Haft eines solchen, die zum Zwecke
seiner Vorführung vor die zuständige Behörde verhängt ist;
e) wenn er sich in rechtmäßiger Haft befindet, weil er eine
Gefahrenquelle für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten
bildet, oder weil er geisteskrank, Alkoholiker,
rauschgiftsüchtig oder Landstreicher ist
;
f) wenn er rechtmäßig festgenommen worden ist oder in Haft
gehalten wird, um ihn daran zu hindern, unberechtigt in das
Staatsgebiet einzudringen oder weil er von einem gegen ihn
schwebenden Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren betroffen
ist.
(2) Jeder Festgenommene muß in möglichst kurzer Frist und in einer
ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner Festnahme und über
die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet werden.
(3) Jede nach der Vorschrift des Abs. 1c dieses Artikels
festgenommene oder in Haft gehaltene Person muß unverzüglich einem
Richter oder einem anderen, gesetzlich zur Ausübung richterlicher
Funktionen ermächtigten Beamten vorgeführt werden. Er hat Anspruch
auf Aburteilung innerhalb einer angemessenen Frist oder auf
Haftentlassung während des Verfahrens. Die Freilassung kann von der
Leistung einer Sicherheit für das Erscheinen vor Gericht abhängig
gemacht werden.
(4) Jedermann, dem seine Freiheit durch Festnahme oder Haft
entzogen wird, hat das Recht, ein Verfahren zu beantragen, in dem
von einem Gericht ehetunlich über die Rechtmäßigkeit der Haft
entschieden wird und im Falle der Widerrechtlichkeit seine
Entlassung angeordnet wird.
(5) Jeder, der entgegen den Bestimmungen dieses Artikels von
Festnahme oder Haft betroffen worden ist, hat Anspruch auf
Schadenersatz.

1) Die persönliche Freiheit darf einem Menschen in folgenden
Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
1. wenn auf Grund einer mit Strafe bedrohten Handlung auf
Freiheitsentzug erkannt worden ist;
2. wenn er einer bestimmten, mit gerichtlicher oder
finanzbehördlicher Strafe bedrohten Handlung verdächtig ist,
a) zum Zwecke der Beendigung des Angriffes oder zur sofortigen
Feststellung des Sachverhalts, sofern der Verdacht im engen
zeitlichen Zusammenhang mit der Tat oder dadurch entsteht,
daß er einen bestimmten Gegenstand innehat,
b) um ihn daran zu hindern, sich dem Verfahren zu entziehen oder
Beweismittel zu beeinträchtigen, oder
c) um ihn bei einer mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlung
an der Begehung einer gleichartigen Handlung oder an der
Ausführung zu hindern;
3. zum Zweck seiner Vorführung vor die zuständige Behörde wegen des
Verdachtes einer Verwaltungsübertretung, bei der er auf frischer
Tat betreten wird, sofern die Festnahme zur Sicherung der
Strafverfolgung oder zur Verhinderung weiteren gleichartigen
strafbaren Handelns erforderlich ist;
4. um die Befolgung einer rechtmäßigen Gerichtsentscheidung oder
die Erfüllung einer durch das Gesetz vorgeschriebenen
Verpflichtung zu erzwingen;
5. wenn Grund zur Annahme besteht, daß er eine Gefahrenquelle für
die Ausbreitung ansteckender Krankheiten sei oder wegen
psychischer Erkrankung sich oder andere gefährde;

6. zum Zweck notwendiger Erziehungsmaßnahmen bei einem
Minderjährigen;
7. wenn dies notwendig ist, um eine beabsichtigte Ausweisung oder
Auslieferung zu sichern.
(2) Niemand darf allein deshalb festgenommen oder angehalten
werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche
Verpflichtung zu erfüllen.

(Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 über den Schutz
der persönlichen Freiheit, Art. 2)

...und nur so am rande: was weisst du über die psychiatriereform? wie ist dein informationsstand bezüglich der heutigen standards bei fixierungen? bezüglich der wirkungen und nebenwirkungen moderner medikamente? mit wie vielen betroffenen hast du persönlich geredet?
 
matrix84 schrieb:
Ich hatte vor vielen Jahren Anorexie. Ich habe es nach einigen Monaten aus eigener Kraft, ohne Ärzte, Psychologen/Psychiater geschafft, selbständig gesund zu werden. Ohne Medikamente. Weder Schul- noch Alternativmedizinische.

mfg
matrix

Das freut mich für dich - herzlichen Glückwunsch, ich sehe das als eine große Leistung an.

Bedenke aber, dass nicht alle Menschen dieselben Voraussetzungen zur Problembewältigung mitbringen- siehe Stichwort Bewältigungskompetenz! (darüber kannst du hier im Forum einen thread finden über die Suche) Das kann genetisch bedingt sein, das kann im sozialen Umfeld liegen... es spielen viele Faktoren rein. Wenn du dich mit Salutogenese beschäftigst, kannst du darüber sehr viel erfahren, woran es liegt, dass nicht alle Menschen mit derselben Grunderkrankung dasselbe erleben oder es genauso gut oder schlecht bewältigen.
 
Romaschka schrieb:
Das freut mich für dich - herzlichen Glückwunsch, ich sehe das als eine große Leistung an.

Danke:liebe1:

Also das soziale Umfeld war es, glaube ich, bei mir nicht...
Eher die Angst davor, stationär eingeliefert zu werden. Meine Mutter hatte ein Gespräch mit einem Psychiater in einem Krankenhaus vereinbart, der meiner Familie (ich war damals noch minderjährig) riet, mich stationär aufzunehmen. Da bekam ich es mit der Angst zu tun, aber wie! Ich glaube so :escape: ist meine damalige Reaktion am besten beschrieben:stickout2
Naja, auf jeden Fall, habe ich dann ziemlich schnell selbständig wieder zu Essen begonnen und keiner hat mich gedrängt, ich wurde einfach in Ruhe gelassen. Jeden Tag habe ich es geschafft, ein bisschen mehr zu essen, bis mein Essverhalten wieder normal war.
Für mich war es der richtige Weg. Klar, dass es Menschen gibt, die Fremdhilfe benötigen und wenn sie meinen es müssen Psychopharmaka sein- bitte. Ich möchte hier niemandem vorschreiben, wie er mit seinen Problemen umzugehen hat, jeder mündige, erwachsene Mensch ist für sich und sein Wohlbefinden selbst verantwortlich. Nichts ist mir lieber als ein selbständig denkener Mensch. Bei Kindern jedoch, bleibe ich bei der "harten" Linie: keine Psychopharmaka bei einer sogenannten "ADHS". Aber im entstprechenden Thread habe ich mich schon zur Genüge darüber geäußert.
Da ich jedoch auch, durch meine Mitgliedschaft in dieser Bügerkommission bestimmte Werte zu übermitteln habe, habe ich eben meine Einstellung und die der Organisation zu vermitteln versucht. Ich hoffe, es kam nicht zu "aggressiv" rüber, so war es auf keinen Fall gemeint!:liebe1:

Liebe Grüße
matrix
 
Liebe matrix,
ich bin sehr berührt, dass wir beide es durch den Austausch hier geschafft haben, uns gegenseitig zu verstehen.

Ich bin stolz auf uns!
liefde.gif


Liebe Grüße sendet dir Romaschka
 
Mondkriegerin schrieb:
basale stimulation ist mehr als nur berühren, die beruhigenden waschungen zb laufen nach einem bestimmten muster ab und sollten von allen pflegepersonen gleich gemacht werden, biographiearbeit ist erforderlich, etc.

für die, die nicht wissen, worum es geht:

http://www.rudolfinerhaus.at/content/attm/html_00190_12553_werner_bendedikt_04.pdf

http://www.rudolfinerhaus.at/content/attm/html_00190_36937_holzer_susanna_03.pdf

Danke für die Links. Ich arbeite mit basaler Stimulation und ich habe nur gemeint, das die Grundzüge von jedem gemacht werden können, auch ohne Kurs. Spezielle Dinge wie eine zb eine Waschung sollten natürlich unbedingt von allen halbwegs gleich durchgeführt werden, aber von einen Pflegeteam das mit Basaler arbeitet wird das normal eh gemacht.

Liebe Grüsse
 
Also, mal so allgemein wollt ich sagen dass man bei Psychopharmaka ja unterscheiden muss.... es gibt einerseits die Tranquilizer...das sind wirklich starke Antidepressiva, und aggressive Muntermacher...die können oft nach schon kurzer Zeit süchtig machen. Allerdings verschreibt einem sicherlich kein Psychologe diese Pillen über einen längeren Zeitraum.
Dann gibt es die Antidepressiva...diese enthalten einen Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer. Das heißt das Glückshormon wir besser ausgeschöpft, und nach einer Zeit lernt es das Nervensystem dann sozusagen wieder selbst das aus eigener Kraft zu machen. Diese Antidepressiva machen NICHT süchtig!!!! Es gibt noch mehrere Arten, aber das sind die 2 die hauptsächlich bei Depressionen angewendet werden.
Ich bin ja allgemein eher gegen chemische Medikamentchen
ABER: ich finde es absolut übertrieben, wenn man sagt, Leute, die Antidepressiva nehmen, damit es ihnen besser geht, seien arm.
Wenn sich jemand das Bein bricht lässt man es doch auch schienen, und lässt es nich einfach so zusammenwachsen, oder? Es ist eine Hilfestellung, die man über einen Zeitraum in Anspruch nimmt. So ähnlich kann man es sich auch bei Antidepressiva vorstellen...die stellen keine künstlichen Gllückshormone oder sonstiges her, sondern helfen dem Gehirn etwas auf die Sprünge, um wieder normal arbeiten zu können. Wenn dies passiert ist, werden die Medikamente abgesetzt. Selbstverständlich wird man allein von Antidepressiva nicht sofort wieder gesund, sondern es erfordert auch mit diesen Medikamenten sehr starker psychischer Anstrengung und Disziplin, wenn man es so nennen will, um sich aus einer Depression wieder herauszuarbeiten...
So, das wollt ich mal gesagt haben :)
Friede, Freude, Eierkuchen :)
 
Elisabetha schrieb:
Ähm, balase Stimulation kann ich immer und überall anwenden, dazu brauche ich nur meine Hände und die stehen mir immer zu Verfügung! Die meisten Leute im Pflegebereich machen basale Stimulation ohne das sie einen Kurs dazu haben, einfach aus dem Gefühl raus.

Nicht alle depressiven Menschen lassen sich auf basale Stimulation ein - weder auf beruhigende Ansprache noch auf körperliche Berührung.

Ich habe Freitag im Psychiatriepraktikum grade noch um sich schlagenden Armen ausweichen können, als ich zwei Heimbewohner nur an der Schulter berührt hatte. Den einen wollte ich zum Aufstehen nach der Mittagsruhe bewegen, er hatte sich total unter seiner Decke verkrochen.
Dem anderen wollte ich stützend unter die Arme greifen, da er sich gehbehindert die Treppe hochzog... Zweimal Fehlanzeige.

Ich erlebe grade, dass man keine Pauschalaussagen treffen kann.
 
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Hallo,

ich bin bereits Erfahrener in der Anwendung von Psychopharmaka. Vor ein paar Jahren ist mir die Arbeit zuviel geworden und es ging mir sehr schlecht. Anfänglich habe ich die Medikamente völlig abgelehnt, aber nachdem es nach einem 3/4 Jahr nicht besser geworden ist, hab ich welche probiert. Und siehe da, mir ging es nach 2 Wochen tatsächlich besser. Mittlerweile habe ich schon mehrere Antidepressiva gehabt, komme leider noch nicht ohne aus.

Zu den Psychopharmaka allgemein: es gibt vier verschiedene Gruppen, Antidepressiva, Antipsychotika, Phasenprofilaktika und Tranquilizer.
Die erste Gruppe macht weder abhängig noch haben moderne Medikamente große Nebenwirkungen. Man muss allerdings dasjenige finden, dass der Körper verträgt und das ist eine sehr müßsame Aufgabe, weil es längere Zeit dauert, bis das Medikament wirkt und man dann weis ob es für einen passt. Die letzten beiden Gruppen sind mit gewissem Suchtpotenzial und daher tw. gefährlich.
Ich kenne Menschen, die Psychopharmaka bereits über 15 Jahre einnehmen müssen, bei denen aber trotzdem gottseidank keine Dauerschäden
aufgetreten sind. Die Behauptung, dass Folgeschäden verursacht werden, kann nur bei bereits vorhandener Nierenfunktionsstörung auftreten. Wer gesunde Organe hat, verträgt die Medikamente problemlos.
Natürlich kann auch eine Überreaktion (hab ich erlebt) erfolgen, dann passt eben das gewählte Medikament nicht. Ich kann nur raten, beim Psychiater hartnäckig zu sein, und alle Beschwerden auf den Tisch zu knallen, damit er andere verschreibt.

Ob es bei der beschriebenen Trauer gerechtfertigt ist, Medikamente einzusetzen, hängt sehr stark vom Allgemeinzustand der Frau ab. Eine Trauer finde ich normal, wenn jemand seinen Alltag noch bewältigen kann, geht das überhaupt nicht mehr, dann würde ich die Unterstützung befürworten.

Gruß, mmerkurius
 
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