A
Athena
Guest
Hallo,
ich hoffe dass euch meine Frage nicht zu dämlich erscheint, aber ich weiß wirklich nicht wie das geregelt ist.
Wenn man als Psychologin eine Praxis hat, muß man dann für die Ausübung der Kinesiologie in dieser Praxis extra noch das Gewerbe für Kinesiologie anmelden.
Wie ist es mit Bachblüten? Ich denke, man kann ja nebenbei auch noch Blüten empfehlen und muß nicht unbedingt ein Zeugnis für eine Blüten Ausbildung vorzeigen.
Sorry, ich hab wirlich keine Ahnung von diesen Regelungen.
Danke!
Athena
ich hoffe dass euch meine Frage nicht zu dämlich erscheint, aber ich weiß wirklich nicht wie das geregelt ist.
Wenn man als Psychologin eine Praxis hat, muß man dann für die Ausübung der Kinesiologie in dieser Praxis extra noch das Gewerbe für Kinesiologie anmelden.
Wie ist es mit Bachblüten? Ich denke, man kann ja nebenbei auch noch Blüten empfehlen und muß nicht unbedingt ein Zeugnis für eine Blüten Ausbildung vorzeigen.
Sorry, ich hab wirlich keine Ahnung von diesen Regelungen.
Danke!
Athena