Im Jahr 2011 lobte Stefan Lanka ein Preisgeld von 100.000 Euro für den Nachweis der Existenz und die Bestimmung der Größe des
Masernvirus aus, dessen Existenz Lanka aufgrund seiner Theorien bestreitet.
Der Mediziner
David Bardens ließ Lanka deshalb mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen renommierter medizinischer
Fachzeitschriften zukommen, welche die Existenz des Virus belegen. Da Lanka die Auszahlung des Preisgeldes mehrfach verweigert hatte, zog Bardens Anfang 2014 vor Gericht, um das Preisgeld einzuklagen.
Am 12. März 2015 erging ein Urteil des
Landgerichts Ravensburg gegen Lanka, in dem dieser zur Zahlung des Preisgeldes verurteilt wurde, da das Gericht zu der Auffassung kam, dass die Kriterien des Preisausschreibens sowohl formal als auch inhaltlich erfüllt seien. Lanka kündigte an, in
Berufung gehen zu wollen.
Das
Amtsgericht Tettnang bestätigte im September 2015 den Zahlungseingang von 121.000 Euro, womit der kurz zuvor gegen Lanka erlassene Haftbefehl außer Kraft gesetzt wurde. David Bardens kann das Preisgeld nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000 Euro trotz eingelegter Berufung einfordern, da das Urteil vorläufig vollstreckbar ist.
[6] Die Berufung ging an das
Oberlandesgericht Stuttgart.
Urteil des Oberlandesgerichts
Im Verfahren in Stuttgart kam es zu einer Wende im Prozeß: Der „Impfgegner muss nicht zahlen.“ Der Grund dieser Entscheidung vom 16. Februar 2016 liegt im besonderen Wesen einer
Auslobung: Der Auslober (Herr Lanka) habe sich
eine einzige Arbeit mit dem Beweis gewünscht, der Kläger habe hingegen mehrere Publikationen geliefert, die nur
in der Summe den Nachweis erbringen können. Daher wurde der Berufung im Wesentlichen stattgegeben.