"Pro Köln" vs. autonome gewaltbereite Linke

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Ach jaaa.....ich vergolde hier nur meine Zeit. Ich sollte in die Politik gehen.
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Darf ich fragen, wo du das her hast?
Ein wenig Weisheit würde mir auch gut tun. ;)

Zitat aus dem Bericht von amnesty international aus einem Schreiben vom 24.06.2004, Verfasser ; Dr. Julia Duchrow ,Türkeireferentin von ai

Über eine Verfolgung von Christen unmittelbar durch staatliche Organe liegen amnesty international keine Erkenntnisse vor, allerdings gibt es Hinweise darauf, dass die Religionsausübung beeinträchtigt wird. ..... über die Teilnahme von bewaffneten Angehörigen des Geheimdienstes an Gottesdiensten und über die Telefonüberwachung von Gemeindemitgliedern.Nachteilig können sich gegen Christen auch fehlende Rechtsgrundlagen für den Bau einer Kirche oder eine Umwidmung eines Gebäudes zu einem Sakralraum auswirken, was in einem Fall sogar zu einer Anklage gegen eine Gemeinde wegen unerlaubter baulicher Veränderungen im Gemeindehaus geführt hat. Es können sich Probleme ergeben, wenn eine Handlung als Missionierung verstanden werden kann, denn missionieren ist strafbar. Das Verteilen von Bibeln ist nach Angaben der IFGM eigentlich erlaubt, allerdings gibt es dennoch immer wieder Schwierigkeiten mit der Polizei, da das Verteilen von Bibeln als Missionierung aufgefasst werden kann. Es gibt Christen, die deshalb angeklagt wurden, und manche wurden festgenommen, aber oftmals nur kurz inhaftiert, es gibt aber auch Fälle von längeren Inhaftierungen bei türkischen protestantischen Christen.

Vielleicht dürfte ich dir noch eine schöne Lektüre ans herz legen :
Von Ahmet Toprak : Das schwache geschlecht - die türkischen Männer

erschienen im Lambertus Verlag

15 in Deutschland geborene Türken werden über ihre kulturellen Eingenheiten befragt . Wär auch ein schönes Buch für Fist und Dee Cee denen die kulturelle Vielfalt so am Herzen liegt.
Hier ein kleiner Auszug :

Dass fängt auch schon mal am Tag der Hochzeit an. So berichtet einer der Männer: “Dann war in der Nacht Hochzeitsnacht. Dann bin ich in Zimmer rein. Meine Frau war schon im Zimmer [...] Ja, das ist so. Die Frau geht zuerst ins Zimmer und wartet, bis der Mann kommt. Das ist immer so. Die Frau geht zuerst, dann kommt der Mann. Ja, sie saß halt auf dem Bett. Ich bin rein, dann ist sie aufgestanden [...] Ja, sie stand da, sie hat halt den Kopf nach unten gesenkt. Dann habe ich ihren Kopf aufgemacht. Sie dachte, ich werde ihr ein Geschenk machen. Dann habe ich ihr halt zwei Watschen gegeben. [...] Ja sie stürzte auf das Bett. Dann habe ich ihr gesagt ,orospu, wenn du meine Ehre in Deutschland beschmutzt bekommst du noch mehr Schläge!’ Ja, dann habe ich sie ich [sic!] auf das Bett geschmissen, ihr Kleid kaputt gemacht und sie g.....kt.” Wie Toprak anmerkt, “demonstriert” der Befragte “seiner Frau” mit den Schlägen und der Vergewaltigung “eindrucksvoll, dass er ab sofort über sie bestimmt, das Sagen hat und dass sie ab diesem Zeitpunkt sein Eigentum ist”.

 
Du hast nicht das Recht einen Menschen nur auf Grund der Tatsache, dass er hier lebt, zu zwingen so zu sein, wie er oder die Einheimischen nicht wollen. Das ist gegen das Menschenrecht.

Es ist aber auch niemand gezwungen hier zu leben.

Ich kann mir zwar durchaus auch vorstellen, im Ausland zu leben, aber ich würde mich nicht in einem Land niederlassen wollen, das mir kulturell nicht nahe steht.

Und ich wage mal zu behaupten, daß den meisten der hier lebenden Orientalen unsere Kultur nicht nahe steht.

Wenn ich mich für das Ausland entscheiden würde, dann würde ich z. B. alles daran setzen, die Sprache zu erlernen. Wenn ich hier aber manchmal Leute ans Telefon bekomme, die mir was entgegenstammeln, und ich dann frage, ach, Sie sind wohl noch nicht lange in Deutschland? - und ich dann zur Antwort bekomme, doch isch Deutschland 18 Jahre ... da pack' ich mich an den Kopf und würde am liebsten die Frage hinterher werfen, warum sie denn hier sind, wenn sie nach 18 Jahren noch immer kein einigermaßen verständliches Deutsch sprechen.

Für mich sind das Anzeichen einer Haltung, die keinerlei Respekt vor den Gepflogenheiten des Gastlandes zeigt. Wenn sie sich mit unserer Kultur nicht arrangieren wollen - ich rede ja gar nicht von assimilieren - was wollen sie dann hier?

Ich respektiere jede Kultur und Religion, aber ich sage auch: Jede Kultur und Religion hat ihre Heimat, ihr Hoheitsgebiet. Und wer sich aus einer anderen Kultur hier herbegibt, der hat das zu respektieren und sich wie ein Gast zu benehmen, genauso wie ich mich als Gast verhalte und die Sitten respektiere wenn ich im Ausland bin.
 
Da werden plötzlich Menschen zu Deutschen erklärt, die vom kulturellen Hintergrund her nie welche gewesen sind und die keinerlei Wurzeln hier haben - und so dere Eliminierung unserer eigenen Identität Tür und Tor geöffnet.

kann es sein dass dein Denken wirklich so beschränkt ist?

ICH SPRECHE VON DEUTSCHEN STAATSBÜRGER DIE SICH ZUM ISLAM BEKEHREN, BEKENNEN USW.

soll man denen nun die Staatsbürgerschaft absprechen, so wie einst den Juden die Staatsbürgerschaft abgesprochen wurde? soll man eine Klausel ins Grundgesetz einfügen: "Deutsche Staatsbüger können nur jene Menschen sein, die sich nicht zum Islam bekennen" und weiter "wer sich zum Islam bekennt verliehrt die Deutsche Staatsbürgerschaft"...

aber da ich deine Politischen Präpherenzen kenne, denke ich, dass genau das nach deinem Geschmack ist...

aber ein Fundamentalist egal welcher Religion wäre sicher nicht erbaut, seinen Glauben als bloße "Meinung" dahingestellt zu wissen.

womit du natürlich KEINE SEKUNDE LANG andeuten willst, dass jeder Molsem ein Fundamentalist ist...

zum Glück bist du ja keine Fundamentalistin gelle? nur weil dein Fudamentalismus auf dingen wie "Blut und Boden/Blut und Ehre" fusst, heisst das noch lange nicht, dass das nicht auf Fundamentalismus ist, auch wenn man es im Politschen bereich eher Fanatismus nennt

lG

FIST
 
Zitat aus dem Bericht von amnesty international aus einem Schreiben vom 24.06.2004, Verfasser ; Dr. Julia Duchrow ,Türkeireferentin von ai

Über eine Verfolgung von Christen unmittelbar durch staatliche Organe liegen amnesty international keine Erkenntnisse vor, allerdings gibt es Hinweise darauf, dass die Religionsausübung beeinträchtigt wird. ..... über die Teilnahme von bewaffneten Angehörigen des Geheimdienstes an Gottesdiensten und über die Telefonüberwachung von Gemeindemitgliedern.Nachteilig können sich gegen Christen auch fehlende Rechtsgrundlagen für den Bau einer Kirche oder eine Umwidmung eines Gebäudes zu einem Sakralraum auswirken, was in einem Fall sogar zu einer Anklage gegen eine Gemeinde wegen unerlaubter baulicher Veränderungen im Gemeindehaus geführt hat. Es können sich Probleme ergeben, wenn eine Handlung als Missionierung verstanden werden kann, denn missionieren ist strafbar. Das Verteilen von Bibeln ist nach Angaben der IFGM eigentlich erlaubt, allerdings gibt es dennoch immer wieder Schwierigkeiten mit der Polizei, da das Verteilen von Bibeln als Missionierung aufgefasst werden kann. Es gibt Christen, die deshalb angeklagt wurden, und manche wurden festgenommen, aber oftmals nur kurz inhaftiert, es gibt aber auch Fälle von längeren Inhaftierungen bei türkischen protestantischen Christen.

Wer unternimmt gegen sowas etwas, Aragon? Öffentliche Antipropaganda!
Oder das!.
Weisst du....solche Dinge gibt es auf beiden Seiten. Wenn du alles peinlich genau nehmen würdest, was unter den Völkern so abgeht, müssten wir täglich jeder gegen jeden Krieg führen. Ich denke nicht, dass das irgendwer will. ;)

Vielleicht dürfte ich dir noch eine schöne Lektüre ans herz legen :
Von Ahmet Toprak : Das schwache geschlecht - die türkischen Männer

erschienen im Lambertus Verlag

15 in Deutschland geborene Türken werden über ihre kulturellen Eingenheiten befragt . Wär auch ein schönes Buch für Fist und Dee Cee denen die kulturelle Vielfalt so am Herzen liegt.
Hier ein kleiner Auszug :

Dass fängt auch schon mal am Tag der Hochzeit an. So berichtet einer der Männer: “Dann war in der Nacht Hochzeitsnacht. Dann bin ich in Zimmer rein. Meine Frau war schon im Zimmer [...] Ja, das ist so. Die Frau geht zuerst ins Zimmer und wartet, bis der Mann kommt. Das ist immer so. Die Frau geht zuerst, dann kommt der Mann. Ja, sie saß halt auf dem Bett. Ich bin rein, dann ist sie aufgestanden [...] Ja, sie stand da, sie hat halt den Kopf nach unten gesenkt. Dann habe ich ihren Kopf aufgemacht. Sie dachte, ich werde ihr ein Geschenk machen. Dann habe ich ihr halt zwei Watschen gegeben. [...] Ja sie stürzte auf das Bett. Dann habe ich ihr gesagt ,orospu, wenn du meine Ehre in Deutschland beschmutzt bekommst du noch mehr Schläge!’ Ja, dann habe ich sie ich [sic!] auf das Bett geschmissen, ihr Kleid kaputt gemacht und sie g.....kt.” Wie Toprak anmerkt, “demonstriert” der Befragte “seiner Frau” mit den Schlägen und der Vergewaltigung “eindrucksvoll, dass er ab sofort über sie bestimmt, das Sagen hat und dass sie ab diesem Zeitpunkt sein Eigentum ist”.


Und dies....hat mit dem Islam oder einer Moschee überhaupt nichts zu tun.
In SM-Clubs in DE schlagen sich die Leute grün und blau.
 
Es ist aber auch niemand gezwungen hier zu leben.

Ich kann mir zwar durchaus auch vorstellen, im Ausland zu leben, aber ich würde mich nicht in einem Land niederlassen wollen, das mir kulturell nicht nahe steht.

Und ich wage mal zu behaupten, daß den meisten der hier lebenden Orientalen unsere Kultur nicht nahe steht.

Wenn ich mich für das Ausland entscheiden würde, dann würde ich z. B. alles daran setzen, die Sprache zu erlernen. Wenn ich hier aber manchmal Leute ans Telefon bekomme, die mir was entgegenstammeln, und ich dann frage, ach, Sie sind wohl noch nicht lange in Deutschland? - und ich dann zur Antwort bekomme, doch isch Deutschland 18 Jahre ... da pack' ich mich an den Kopf und würde am liebsten die Frage hinterher werfen, warum sie denn hier sind, wenn sie nach 18 Jahren noch immer kein einigermaßen verständliches Deutsch sprechen.

Für mich sind das Anzeichen einer Haltung, die keinerlei Respekt vor den Gepflogenheiten des Gastlandes zeigt. Wenn sie sich mit unserer Kultur nicht arrangieren wollen - ich rede ja gar nicht von assimilieren - was wollen sie dann hier?

Ich respektiere jede Kultur und Religion, aber ich sage auch: Jede Kultur und Religion hat ihre Heimat, ihr Hoheitsgebiet. Und wer sich aus einer anderen Kultur hier herbegibt, der hat das zu respektieren und sich wie ein Gast zu benehmen, genauso wie ich mich als Gast verhalte und die Sitten respektiere wenn ich im Ausland bin.

Du, die kommen hier auch nicht mit Gewalt rein.

Was das Respektieren des Gastgeberlandes betrifft, habe ich hier sachen erlebt, die verschlugen mir die Sprache. Da wurden z.B. einmal in der Strassenbahn türkischen Jugendlichen das laute Lachen verboten und angegafft. Ich zitiere wörtlich:

Hier nicht!
Nicht bei uns!
Hier haben DIE sich gefälligst unauffällig zu halten!

Was denkst du, wie sich so ein junger Mensch fühlt, wenn er sich eine solche Ansprache von ca. 10 Leuten in der Bahn anhört?
Und....die sind hier nicht einmarschiert, sondern meist hier geboren und haben als deutsche Staatsangehörige die selben Rechte, wie du und ich.
 
hi Allegrah

Und....die sind hier nicht einmarschiert, sondern meist hier geboren und haben als deutsche Staatsangehörige die selben Rechte, wie du und ich.

für Sunna gelten alle die nicht "Arischen Blutes" sind als Menschen zweiter Klasse, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben. Warum sollte man ihnen dann also die Bürgerrechte zugestehen?

lG

FIST
 
hi Allegrah



für Sunna gelten alle die nicht "Arischen Blutes" sind als Menschen zweiter Klasse, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben. Warum sollte man ihnen dann also die Bürgerrechte zugestehen?

lG

FIST

Du, diese Argumentation kenne ich sogar von meinen Ex-Kollegen, die Ausländer mobten.
 
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für Sunna noch ein klein wenig Nachhilfeunterricht in dem was "Europäische" bzw. "Westliche Kultur" ausmacht

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.


Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.


Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

die für diesen Threat hier relevanten Sätze hab ich hervorgehoben

DASS ist Europa/Wesltiche Welt... da du ja der Meinung bist, dass man sich, wenn man hier Leben will, der Unseren Kultur Anpassen soll (eben die der Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit usw...) Frage ich mich, wass du eigentlich in Europa verlohren hast

lG

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