Petition zur Abschaffung der Hartz 4 - Sanktionen

Erdkröte;4412793 schrieb:
Es scheint eng zu werden was die Anzahl der Stimmen betrifft - 50 000 sind zu erreichen.
Es lohnt sich die Diskussionen dort im Forum, bezüglich dessen ob Sanktionen verfassungsgemäß sind, zu lesen.

LG Siegmund


Also wenn diese Petition nicht genügend Unterschriften findet weiß ich auch nicht weiter. Es kann doch nicht so schwer sein genügend Unterschriften zu finden bei der großen Anzahl von H4 Empfängern!. Dass diese Sanktionen auch gegen diverse Urteile des BVerfG verstoßen (es gibt Urteile die das Exstenzminimum für nicht unterschreitbar erklären) ist klar, dann frage ich mich aber warum sie dann noch verhängt werden würden? Das müsste doch dann strafrechtliche Konsequenzen haben.
 
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Also wenn diese Petition nicht genügend Unterschriften findet weiß ich auch nicht weiter. Es kann doch nicht so schwer sein genügend Unterschriften zu finden bei der großen Anzahl von H4 Empfängern!. Dass diese Sanktionen auch gegen diverse Urteile des BVerfG verstoßen (es gibt Urteile die das Exstenzminimum für nicht unterschreitbar erklären) ist klar, dann frage ich mich aber warum sie dann noch verhängt werden würden? Das müsste doch dann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Generation ohne Krieg, ohne Umbrüche, dafür mit Erbe, wohlstand-, freizeitgeschädigt, da gibts eine ganze Latte von Gründen für Motivationslosigkeit. Der letzte Aufbruch war 1968, danach fiel die Mauer, von selbst quasi, und jetzt sind wir einfach saftlos.
 
Also wenn diese Petition nicht genügend Unterschriften findet weiß ich auch nicht weiter. Es kann doch nicht so schwer sein genügend Unterschriften zu finden bei der großen Anzahl von H4 Empfängern!. Dass diese Sanktionen auch gegen diverse Urteile des BVerfG verstoßen (es gibt Urteile die das Exstenzminimum für nicht unterschreitbar erklären) ist klar, dann frage ich mich aber warum sie dann noch verhängt werden würden? Das müsste doch dann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Angst, vor Folgen ........... denn eine Petition, also ein quasi Volksbegehren, muss im Endeffekt die namentlichen Unterschriften enthalten.
Welche Folgen das haben kann, weiß keiner. Gängelungen sollen ja wohl schon aufgrund von Äußerungen im WWW erfolgt sein.

Strafrechtlich bei Sanktionen, hast du im Grunde Recht. Kann man machen, aber wer nimmt die an, die erste Hürde und wer verfolgt dann, wenn mangelndes öffentliches Interesse bescheinigt wird :D. Dann bleibt nur der Zivilweg oder die Staatsanwaltschaft anzuzeigen. :lachen:
 
Angst, vor Folgen ........... denn eine Petition, also ein quasi Volksbegehren, muss im Endeffekt die namentlichen Unterschriften enthalten.
Welche Folgen das haben kann, weiß keiner. Gängelungen sollen ja wohl schon aufgrund von Äußerungen im WWW erfolgt sein.

Strafrechtlich bei Sanktionen, hast du im Grunde Recht. Kann man machen, aber wer nimmt die an, die erste Hürde und wer verfolgt dann, wenn mangelndes öffentliches Interesse bescheinigt wird :D. Dann bleibt nur der Zivilweg oder die Staatsanwaltschaft anzuzeigen. :lachen:

Angst ist nie ein guter Ratgeber (Situationen, die lebensgefährlich sind ausgenommen) und ich habe auch mit meinem vollem Namen die Online Petition unterschrieben; es gibt aber auch die Möglichkeit anonymisiert zu unterschreiben. Wenn man vor allen Eventualitäten Angst hat und deswegen seinen Hintern nicht bewegt, muss man sich auch nicht beschweren, wenn die Situation noch schlimmer wird.
 
Also wenn diese Petition nicht genügend Unterschriften findet weiß ich auch nicht weiter. Es kann doch nicht so schwer sein genügend Unterschriften zu finden bei der großen Anzahl von H4 Empfängern!.

Nun das kann eine Menge von Gründen haben. Wieviele erfahren von der Petition ? Einige sind frustriert und haben aufgegeben.
Und nicht zu unterschätzen, eine genügende Anzahl dürfte die Sanktionen in Ordnung finden - denn es war schon immer so - nun wir wurden und werden seit eh und je in den Schulen mit Sanktionen erzogen, eine Gewöhnung also - ich arbeite an einer Hauptschule, erlebe das ja täglich (nebenbei in Ostdeutschland war es noch härter) und Hartz 4 ist sowohl unter Lehrern als auch Schülern ein Drohmittel, sowie etwas zum drüber lustig machen, obwohl Eltern von vielen dieser Schüler ALG 2 beziehen --- die Propaganda vom faulen, schmarotzenden Hartz 4 Empfänger wirkt sehr tief !!!

[/QUOTE]Dass diese Sanktionen auch gegen diverse Urteile des BVerfG verstoßen (es gibt Urteile die das Exstenzminimum für nicht unterschreitbar erklären) ist klar, dann frage ich mich aber warum sie dann noch verhängt werden würden? Das müsste doch dann strafrechtliche Konsequenzen haben.[/QUOTE]

Nein das geht noch nicht, da alle Urteile sich nicht auf die Paragraphen/SGB II etc. des ALG 2 bezogen. Das heißt erst muss eine Klage dazu vor das BVerfG kommen - zwei sind mittlerweile eingereicht.

Und es gibt Tücken, wie z.B. dass bei Sanktionen jemand ja Sachleistungen beantragen kann, Lebensmittelgutscheine etc. . (übrigens eine Kann-Leistung im Ermessen des Sachbearbeiters)
Ein Kläger muß hier also auch sehr gut begründen, weshalb hier gegen die Würde des Menschen verstoßen wird und auch dass es tatsächlich zu einer Unterschreitung des Existenzminimus kommt.
Diese Fallstricke wurden schon sehr geschickt von entsprechenden Juristen eingesetzt !

Und zu guter letzt um mit einer Klage erfolg haben zu können muss jemand sich als sanktionierter Präzedenzfall in die "Schußlinie" stellen - bis zum Erfolg ist man dann leider wohnungslos oder gar verhungert, wenn man keine Unterstützerkreise hat - welche einem dann aber nur Unterstützung in Form von Darlehen geben dürfen, denn alles andere wäre nach SGB ein Zufluss - wie man sieht geschickt aufgebaut dieses Gesetz.

LG Siegmund
 
Erdkröte;4414115 schrieb:
Und es gibt Tücken, wie z.B. dass bei Sanktionen jemand ja Sachleistungen beantragen kann, Lebensmittelgutscheine etc. . (übrigens eine Kann-Leistung im Ermessen des Sachbearbeiters)
Ein Kläger muß hier also auch sehr gut begründen, weshalb hier gegen die Würde des Menschen verstoßen wird und auch dass es tatsächlich zu einer Unterschreitung des Existenzminimus kommt.
Diese Fallstricke wurden schon sehr geschickt von entsprechenden Juristen eingesetzt !

Und das ist genau der größte Schwachsinn bei den Sanktionen. Wer sich auskennt, nagelt den Sachbearbeiter auf Sachleistungen fest. Gibt dann findige JC die dann Lebensmitteltaschen zur Verfügung stellen.
Gab dazu ein Fall in DE wo der Bezieher dann Strafanzeige stellte und sofort Lebensmittelgutscheine ausgehändigt wurden.

Genauso dürfen Sanktionen nicht das Bestehen eines Mietvertrages und die Versorgung der WHG gefährden.

Daher eine Farce mit den Sanktionen und stellt nur eine gewollte Gängelung dar. Wenn man es noch bei ALG II mit der Nichtannahme von Arbeitsangeboten begründen könnte, was auch nicht so i.O. ist. Geht es bei SGB XII, Kapitel III ganz und gar nicht. Denn diese Menschen sind schon raus aus dem Arbeitsmarkt, nur die Rente zahlt nicht.
Wie will man solche Menschen überhaupt noch sanktionieren, mit was.
 
Erdkröte;4414115 schrieb:
Nun das kann eine Menge von Gründen haben. Wieviele erfahren von der Petition ? Einige sind frustriert und haben aufgegeben.
Und nicht zu unterschätzen, eine genügende Anzahl dürfte die Sanktionen in Ordnung finden - denn es war schon immer so - nun wir wurden und werden seit eh und je in den Schulen mit Sanktionen erzogen, eine Gewöhnung also - ich arbeite an einer Hauptschule, erlebe das ja täglich (nebenbei in Ostdeutschland war es noch härter) und Hartz 4 ist sowohl unter Lehrern als auch Schülern ein Drohmittel, sowie etwas zum drüber lustig machen, obwohl Eltern von vielen dieser Schüler ALG 2 beziehen --- die Propaganda vom faulen, schmarotzenden Hartz 4 Empfänger wirkt sehr tief !!!
Dass diese Sanktionen auch gegen diverse Urteile des BVerfG verstoßen (es gibt Urteile die das Exstenzminimum für nicht unterschreitbar erklären) ist klar, dann frage ich mich aber warum sie dann noch verhängt werden würden? Das müsste doch dann strafrechtliche Konsequenzen haben.[/QUOTE]

Nein das geht noch nicht, da alle Urteile sich nicht auf die Paragraphen/SGB II etc. des ALG 2 bezogen. Das heißt erst muss eine Klage dazu vor das BVerfG kommen - zwei sind mittlerweile eingereicht.

Und es gibt Tücken, wie z.B. dass bei Sanktionen jemand ja Sachleistungen beantragen kann, Lebensmittelgutscheine etc. . (übrigens eine Kann-Leistung im Ermessen des Sachbearbeiters)
Ein Kläger muß hier also auch sehr gut begründen, weshalb hier gegen die Würde des Menschen verstoßen wird und auch dass es tatsächlich zu einer Unterschreitung des Existenzminimus kommt.
Diese Fallstricke wurden schon sehr geschickt von entsprechenden Juristen eingesetzt !

Und zu guter letzt um mit einer Klage erfolg haben zu können muss jemand sich als sanktionierter Präzedenzfall in die "Schußlinie" stellen - bis zum Erfolg ist man dann leider wohnungslos oder gar verhungert, wenn man keine Unterstützerkreise hat - welche einem dann aber nur Unterstützung in Form von Darlehen geben dürfen, denn alles andere wäre nach SGB ein Zufluss - wie man sieht geschickt aufgebaut dieses Gesetz.

LG Siegmund[/QUOTE]

Hallo Siegmund,


Naja Lebensmittelgutscheine verstoßen gegen die Würde des Menschen. Das liegt glaube ich auf der Hand. Und ja es gibt einen Weg Sanktionen aus dem Weg zu gehen wenn man ALG2 bezieht. Man kann die EGV unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung unterschreiben und dann Feststellungsklage beim SG einreichen. Jemand den ich kenne hat das so gemacht und ist damit durchgekommen. Er hat jeden Punkt in der EGV angefochten (u.a. hat er bei den Sanktionen das Argument gebracht wie ich oben, dass es nämlich schon mehrere Urteile gegen die Unterschreitung des ALG2 Satzes gibt, die er dann auch mit aufgelistet hat) und die EGV ist dann als ungültig erklärt worden. Man braucht aber schon ein bisschen rechtliches Know-how bzw. den Willen sich da etwas einzuarbeiten und natürlich den Mumm und die Ausdauer sowas durch zu ziehen. Da hapert es bei Vielen wohl aber...
 
@Fettkatze,

Und ja es gibt einen Weg Sanktionen aus dem Weg zu gehen wenn man ALG2 bezieht. Man kann die EGV unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung unterschreiben und dann Feststellungsklage beim SG einreichen. Jemand den ich kenne hat das so gemacht und ist damit durchgekommen. Er hat jeden Punkt in der EGV angefochten (u.a. hat er bei den Sanktionen das Argument gebracht wie ich oben, dass es nämlich schon mehrere Urteile gegen die Unterschreitung des ALG2 Satzes gibt, die er dann auch mit aufgelistet hat) und die EGV ist dann als ungültig erklärt worden. Man braucht aber schon ein bisschen rechtliches Know-how bzw. den Willen sich da etwas einzuarbeiten und natürlich den Mumm und die Ausdauer sowas durch zu ziehen. Da hapert es bei Vielen wohl aber...

Nun da hat die Person Glück gehabt dass der Richter für Ihn entschieden hat. Ich habe von einigen ähnlichen Fällen gelesen, alles Personen mit Anwalt und Know-how, die haben nicht Recht bekommen.
Bei öffentlich bekannterem Herrn Boes wurde darüber hinaus, sogar eine einstweilige Verfügung (da er ja Klage beim BVerfG eingereicht hat) vom SG Berlin abgelehnt. Der Richter des SG ist überhaupt nicht auf seine Argumente - bzw. auf die Richtervorlage für's BVerfG eingegangen, sondern ist wortwörtlich der Argumentation des JC gefolgt !

Also liegt es nicht an Mumm und Ausdauer, sondern an der Sichtweise des Richters.

LG Siegmund
 
Erdkröte;4414659 schrieb:
@Fettkatze,



Nun da hat die Person Glück gehabt dass der Richter für Ihn entschieden hat. Ich habe von einigen ähnlichen Fällen gelesen, alles Personen mit Anwalt und Know-how, die haben nicht Recht bekommen.
Bei öffentlich bekannterem Herrn Boes wurde darüber hinaus, sogar eine einstweilige Verfügung (da er ja Klage beim BVerfG eingereicht hat) vom SG Berlin abgelehnt. Der Richter des SG ist überhaupt nicht auf seine Argumente - bzw. auf die Richtervorlage für's BVerfG eingegangen, sondern ist wortwörtlich der Argumentation des JC gefolgt !

Also liegt es nicht an Mumm und Ausdauer, sondern an der Sichtweise des Richters.

LG Siegmund

Ja klar kommt es dann immer aufs jeweilige SG an, was dann auch wieder unfair ist, weil sowas schon m.E. an Willkür grenzt. Aber trotzdem sollte sich da jeder dagegen wehren; es kann klappen wie man sieht. Und dieser Bekannte von mir ist kein Einzelfall.
Ja dass Boes abgewiesen wurde weiß ich. Er hatte glaube ich am Landessozialgericht verloren, wobei das auch wiederum heißt, dass er eine Instanz höher gehen kann. Es kann auch durchaus sein, dass der Richter Boes absichtlich in die Hände gespielt hat. Es soll ja auch Menschen des Rechts geben, die die ganze H4 Gesetzgebung für abartig halten :)
 
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Und lasst nicht außer Acht, dass auch immer noch arbeitende Menschen betroffen sind!

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