Ohne Gnade.

Shimon1938

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Bundesanwaltschaft lehnst die Begnadigung des früheren RAF Mitgliedes, Birgit Hogefled ab.

Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen die Begnadinung des früheren RAF-Mitgliedes Birgi Hogefeld ausgesprochen.In eienr Stellungnahme lehnen die Karlsruher Bundesanwälte, die unter anderem Hogefelds ehemalige Richter und den Leiter ihres Gefängnisses befragt haben, eine vorzeitige Entlassung strikt ab.
Die 53-Jährige zählt zur so genannten "Dritten Generation" der Roten Arme Faraktion. Nach mehr als 16 Jahren Haft wurde Hogefeld im Herbst 2009 in den offenen Follzug verlegt. Für die in Frankfurt Inhaftier bedeutet dies, dass sie die Haftansrtalt tagsüber verlassen darf, die Nächte aber weiterhin in Gewahrsam verbringen muss. Sie hat in Großraum Frankfurt als Volontärin eine Tätigkeit aufgenimmen.

Birgit Hogefeld, die an der Selbstauflösung der RAF in den Neunzigerjahren wesentlich beteiligt gewesen sein soll, wurde im November 1996 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereigung zu lebenslager Haft verurteilt.
Der Fall Hogefeld beschäftig seit längerem das Bundespräsidialamt. Eine Prüfung des Gandengesuches läuft. Regulär käme Hogefeld nach dem Verbüßen ihrer Mindeststrafdauer Mitte 2011 frei.


Shimon
 
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Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen die Begnadinung des früheren RAF-Mitgliedes Birgi Hogefeld ausgesprochen.In eienr Stellungnahme lehnen die Karlsruher Bundesanwälte, die unter anderem Hogefelds ehemalige Richter und den Leiter ihres Gefängnisses befragt haben, eine vorzeitige Entlassung strikt ab.

Begründung?

Ein Gefängnisleiter kommentiert die Führung im Vollzug im Verhältnis zur Strafe. Ehemalige Richter müssen sich auf ihr geschriebenes Urteil beziehen. Die Bundesanwaltschaft hat sich vermutlich deshalb dagegen ausgesprochen, weil die Entlassung zu verfrüht wäre, womit die Gefangene noch nicht reif dafür ist.
 
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