Yogurette
Sehr aktives Mitglied
wieder ein Thread, in dem das Schreiben sich nicht lohnt,
weil der TE eh von den Antworten nix wissen will.
weil der TE eh von den Antworten nix wissen will.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
außerdem ist -falls jemand diesen alten Ausdruck noch kennt- Gefahr in Verzug
Stimmt. Ich möchte mein Bild auch nicht in der Zeitung sehen mit dem Hinweis auf Krankheit. Vielleicht steckt doch etwas anderes dahinter?Nein, mir geht es auf abstrakterer Ebene um die Frage, was solche Aktionen wohl für Gründe haben. Ich würde nicht gerne so in den Medien auftauchen.
Da bin ich mir nicht so sicher.
Stimmt. Ich möchte mein Bild auch nicht in der Zeitung sehen mit dem Hinweis auf Krankheit. Vielleicht steckt doch etwas anderes dahinter?
Auch wieder wahr. Ich denke es muss einen triftigen Grund geben sonst gilt ja der Datenschutz. Oder?Das kann aber schon Sinn machen. Nur ein Beispiel: Innere Blutungen. Das kann sehr langsam gehen und trotzdem tödlich enden und das können Ärzte wissen, die Frau durchaus auch, aber eben unterschätzen.
Und solche Beispiele, also gefährliche medizinische Probleme die unterschätzt werden können, gibt es nicht so wenige.
Auch wieder wahr. Ich denke es muss einen triftigen Grund geben sonst gilt ja der Datenschutz. Oder?
Aber in Wedding laufen nicht gerade wenig Frauen rum die ihr ähneln.Der gilt ja. Es wird ja nicht gesagt was sie hat. Aber es ist glaubwürdig, dass es aus medizinischer Sicht eilt. Es könnte z.B. auch eine Vergiftung sein. Sie könnte abgehauen sein bevor Blutergebnisse oder Ergebnisse anderer Untersuchungen da waren. Da gibts viele Möglichkeiten.
Und angenommen sie wüsste total Bescheid und würde trotzdem gehen wollen - dürfte sie das. Dann gäbe es keinen Aufruf dieser Art. Es ist also Teil der Sache das sie nicht weiß was Sache ist oder es ihr nicht bewusst ist.
Dir scheint nicht klar zu sein wie schwerwiegend eine solche öffentliche Bekanntmachung für einen Menschen haben kann. Nach deiner Deutung wären dann auch tratschende Andeutungen gegenüber Angehörigen kein Verstoß gegen die Schweigepflicht?Es wird ja nicht gesagt was sie hat.
Glaubst du das tatsächlich?Und angenommen sie wüsste total Bescheid und würde trotzdem gehen wollen - dürfte sie das. Dann gäbe es keinen Aufruf dieser Art.
Dir scheint nicht klar zu sein wie schwerwiegend eine solche öffentliche Bekanntmachung für einen Menschen haben kann.
Aber in Wedding laufen nicht gerade wenig Frauen rum die ihr ähneln.