Öffentliche Suchaktionen von "Ärzten" und Polizei

Werbung:
außerdem ist -falls jemand diesen alten Ausdruck noch kennt- Gefahr in Verzug

Ja, den kenn ich noch...

Ich kapier - so wie du - einfach nicht, warum hier mit aller Gewalt schlecht gemacht werden muss, was eigentlich ganz selbstverständlich sein sollte. Da ist jemand, der dringendst behandelt werden sollte, und die Ärzte, die davon wissen, versuchen die Person zu finden, um zu helfen...
 
Nein, mir geht es auf abstrakterer Ebene um die Frage, was solche Aktionen wohl für Gründe haben. Ich würde nicht gerne so in den Medien auftauchen.

Da bin ich mir nicht so sicher.
Stimmt. Ich möchte mein Bild auch nicht in der Zeitung sehen mit dem Hinweis auf Krankheit. Vielleicht steckt doch etwas anderes dahinter?
 
Stimmt. Ich möchte mein Bild auch nicht in der Zeitung sehen mit dem Hinweis auf Krankheit. Vielleicht steckt doch etwas anderes dahinter?

Das kann aber schon Sinn machen. Nur ein Beispiel: Innere Blutungen. Das kann sehr langsam gehen und trotzdem tödlich enden und das können Ärzte wissen, die Frau durchaus auch, aber eben unterschätzen.

Und solche Beispiele, also gefährliche medizinische Probleme die unterschätzt werden können, gibt es nicht so wenige.
 
Das kann aber schon Sinn machen. Nur ein Beispiel: Innere Blutungen. Das kann sehr langsam gehen und trotzdem tödlich enden und das können Ärzte wissen, die Frau durchaus auch, aber eben unterschätzen.

Und solche Beispiele, also gefährliche medizinische Probleme die unterschätzt werden können, gibt es nicht so wenige.
Auch wieder wahr. Ich denke es muss einen triftigen Grund geben sonst gilt ja der Datenschutz. Oder?
 
Auch wieder wahr. Ich denke es muss einen triftigen Grund geben sonst gilt ja der Datenschutz. Oder?

Der gilt ja. Es wird ja nicht gesagt was sie hat. Aber es ist glaubwürdig, dass es aus medizinischer Sicht eilt. Es könnte z.B. auch eine Vergiftung sein. Sie könnte abgehauen sein bevor Blutergebnisse oder Ergebnisse anderer Untersuchungen da waren. Da gibts viele Möglichkeiten.

Und angenommen sie wüsste total Bescheid und würde trotzdem gehen wollen - dürfte sie das. Dann gäbe es keinen Aufruf dieser Art. Es ist also Teil der Sache das sie nicht weiß was Sache ist oder es ihr nicht bewusst ist.
 
Der gilt ja. Es wird ja nicht gesagt was sie hat. Aber es ist glaubwürdig, dass es aus medizinischer Sicht eilt. Es könnte z.B. auch eine Vergiftung sein. Sie könnte abgehauen sein bevor Blutergebnisse oder Ergebnisse anderer Untersuchungen da waren. Da gibts viele Möglichkeiten.

Und angenommen sie wüsste total Bescheid und würde trotzdem gehen wollen - dürfte sie das. Dann gäbe es keinen Aufruf dieser Art. Es ist also Teil der Sache das sie nicht weiß was Sache ist oder es ihr nicht bewusst ist.
Aber in Wedding laufen nicht gerade wenig Frauen rum die ihr ähneln.
 
Es wird ja nicht gesagt was sie hat.
Dir scheint nicht klar zu sein wie schwerwiegend eine solche öffentliche Bekanntmachung für einen Menschen haben kann. Nach deiner Deutung wären dann auch tratschende Andeutungen gegenüber Angehörigen kein Verstoß gegen die Schweigepflicht?
Und angenommen sie wüsste total Bescheid und würde trotzdem gehen wollen - dürfte sie das. Dann gäbe es keinen Aufruf dieser Art.
Glaubst du das tatsächlich?
 
Werbung:
Zurück
Oben