Sehr geehrte Damen und Herren,
die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke Hardcore dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte.
Hardcore ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht. Ich bin erschrocken, dass ein Rechtsextremist wie Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort zu vereinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass Timo Schubert die Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Hardcore-Fans zu verklagen.
Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken.
Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
dein Name