Nebentätigkeit als Bachblütenberater?? Ist das realistisch??

B

Baer

Guest
Hallo ihr Lieben,
ich hab vorgestern bei ebay einen Kurs zum Bachblütenberater entdeckt und die werben damit das man das auch ohne Heilpraktiker oder Arzt machen kann. Jetzt frage ich mich natrlich ob so etwas wirklich umsetzbar ist, ob es rechtlich nicht so eine typische graue Maus (Deutschland) ist wo man mit einem Bein im Gefängnis steht?? :escape:
Die Frage ist natürlich auch ob das umsetzbar ist und man damit wirklich Geld verdienen kann, ich meine selbst wenn ich jetzt nicht den Fernkurs bei ebay für 19,99€ ersteiger (mit Zertifikat zum selbst ausdrucken) sondern einen anderen Besuche bei einer Schule in meiner Nähe oder so, werde ich da überhaupt einen Menschen haben der zu mir kommt und meine Dienste in Anspruch nimmt oder ist es einfach nur Zeitverschwendung??:confused:
Ich meine ich habe durchaus ein Händchen für solche Dinge und mache auch seit Februar eine HP Ausbildung und es wäre auch eine schöne Möglichkeit sich nebenher schon etwas in diesem Bereich dazu zu verdienen, aber ich habe auch Angst das ich meine Zulassung riskieren könnte. Und ich habe die Erfahrung gemacht das solche Dinge meist viel Versprechen und wenig halten.
Was sagt ihr dazu?? Ich bin ein wenig ratlos und ahnungslos.:dontknow:
Vielleicht gibt es ja Bachblütenberater oder Ähnliches unter euch die von ihren Erfahrungen berichten können!?
:move1::liebe1: :move1:

Grüße Bär:flower2: :flower2:
 
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Na, als HP-Schüler wirst Du ja wahrscheinlich das HPG kennen. Brauchst Du spätestens zur Prüfung:

§ 1

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
 
Achja, § 5 vergessen... :D

§ 5

Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
huhu :)

ich mache selbst gerade den hp und bestätige fraters antwort aufs neue.
so einfach kannst bzw darfst du so etwas garnicht machen.
bzw du kannst es machen, darfst es anschließend aber nicht anwenden.

zudem würde ich bei ebay vorsichtig sein.
ich habe das angebot nicht gesehen und daher kann ich mir hier keine wirkliche aussage erlauben, aber für mich klingt es leider dubios.

stell dir vor du gehst als patient zu einem berater, der sich bei ebay das zertifikat ergattert hat?
hmm....??? ;)
sicherlich musst du dort wahrscheinlich dennoch pauken und büffeln, aber wer garantiert dir eine wirklich fachmännische ausbildung mit der du anschließend qualifiziert bist?
seminare und kurse sind hier im bereich von einigen hundert bis zu tausenden euronen, ich weiß nicht ob eine 20 euro ausbildung den gesamten inhalt einer solchen beinhaltet.

überdenke das ganze nochmals und informiere dich gut.

alles liebe
hamied :)
 
Na, als HP-Schüler wirst Du ja wahrscheinlich das HPG kennen. Brauchst Du spätestens zur Prüfung:

§ 1

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Sorry, ich kenn die Gesetze aber wenn man das wörtlich nehmen würde mit der Linderung dann dürften Krankenschwestern, HEPS, Altenpfleger etc. auch nicht arbeiten. Dieses Gesetz wurde 1939 geschrieben und ist sehr allgemein gehalten. Soweit ich die Gesetzliche Lage kenne darf man keine Diagnose stellen ohne HP oder promovierter Arzt zu sein, aber was das andere angeht so würden viele da schnell im Gefängnis landen.
So weit ich das jetzt erfahren habe fällt diese Ausbildung unter den Berater, so wie Gesundheitsberater, Astrologieberater etc.

Grüße Bär
 
huhu :)

ich mache selbst gerade den hp und bestätige fraters antwort aufs neue.
so einfach kannst bzw darfst du so etwas garnicht machen.
bzw du kannst es machen, darfst es anschließend aber nicht anwenden.

Hallo hamied,
also da bin ich mir eben nicht so sicher eben aus dem Grund den ich oben geschrieben habe.

zudem würde ich bei ebay vorsichtig sein.
ich habe das angebot nicht gesehen und daher kann ich mir hier keine wirkliche aussage erlauben, aber für mich klingt es leider dubios.

Nunja, mit 20€ ist nichts kaputt gemacht und das es nicht wirklich wertvoll oder hilfreich sein kann das ergibt sich bereits aus dem Preis, aber darum ging es mir gar nicht sondern eher um den Beruf bzw. die Ausbildung die da Angeboten wird.


sicherlich musst du dort wahrscheinlich dennoch pauken und büffeln, aber wer garantiert dir eine wirklich fachmännische ausbildung mit der du anschließend qualifiziert bist?
seminare und kurse sind hier im bereich von einigen hundert bis zu tausenden euronen, ich weiß nicht ob eine 20 euro ausbildung den gesamten inhalt einer solchen beinhaltet.

Ich weiß nicht ob man so etwas in Geld messen kann, ich glaube das man manchmal aus einem Buch mehr lernen kann als aus einem Seminar das aus 12 Wochenenden besteht. Ich denke es gibt immer Nieten, wichtig ist doch das ich heraus filtern kann was für mich wichtig ist und nicht jeden Schrott als Imput verwende.
Habe ich einen unfähigen Lehrer sind eventuell ein paar hundert Euro futsch, kaufe ich ein Buch kann ich es immer wieder fragen, es drückt mir nicht seine Weltsicht auf weil ich immer selbst entscheiden kann und es ist bevor es gedruckt wurde sehr genau ausgesiebt worden.
Ich denke, um noch einmal auf das Thema zurück zu kommen, das es bei dieser Tätigkeit wichtig ist seine Grenzen genau zu kennen und nicht das Heilpraktikergesetz auswendig zu können.

Grüße Bär
 
Hallo ihr Lieben,
ich hab vorgestern bei ebay einen Kurs zum Bachblütenberater entdeckt und die werben damit das man das auch ohne Heilpraktiker oder Arzt machen kann. Jetzt frage ich mich natrlich ob so etwas wirklich umsetzbar ist, ob es rechtlich nicht so eine typische graue Maus (Deutschland) ist wo man mit einem Bein im Gefängnis steht?? :escape:
Die Frage ist natürlich auch ob das umsetzbar ist und man damit wirklich Geld verdienen kann, ich meine selbst wenn ich jetzt nicht den Fernkurs bei ebay für 19,99€ ersteiger (mit Zertifikat zum selbst ausdrucken) sondern einen anderen Besuche bei einer Schule in meiner Nähe oder so, werde ich da überhaupt einen Menschen haben der zu mir kommt und meine Dienste in Anspruch nimmt oder ist es einfach nur Zeitverschwendung??:confused:
Ich meine ich habe durchaus ein Händchen für solche Dinge und mache auch seit Februar eine HP Ausbildung und es wäre auch eine schöne Möglichkeit sich nebenher schon etwas in diesem Bereich dazu zu verdienen, aber ich habe auch Angst das ich meine Zulassung riskieren könnte. Und ich habe die Erfahrung gemacht das solche Dinge meist viel Versprechen und wenig halten.
Was sagt ihr dazu?? Ich bin ein wenig ratlos und ahnungslos.:dontknow:
Vielleicht gibt es ja Bachblütenberater oder Ähnliches unter euch die von ihren Erfahrungen berichten können!?
:move1::liebe1: :move1:

Grüße Bär:flower2: :flower2:


hallo

also ich glaube, ich kenn dieses von dir angesprochene angebot fernkurs bachblüten-berater mit zertifikat zum selber ausdrucken.....

meine meinung:
such dir einen kurs in deiner nähe - besuche den kurs PERSÖNLICH, da hast du vortragende, lehrer - eine bezugsperson, die du bei probs fragen kannst, bei sachen, die dir ned verständlich sind..........

dieses angebot ersetzt meiner meinung ned einen persönlich besuchten kurs..du profitierst von einem kurs viel mehr, als wenn du das einfach von einer cd runterlest/lernst...

zur ausübung in deutschland kann ich leider nix sagen.....

wünsch dir viel glück
 
Sorry, ich kenn die Gesetze aber wenn man das wörtlich nehmen würde mit der Linderung dann dürften Krankenschwestern, HEPS, Altenpfleger etc. auch nicht arbeiten. Dieses Gesetz wurde 1939 geschrieben und ist sehr allgemein gehalten. Soweit ich die Gesetzliche Lage kenne darf man keine Diagnose stellen ohne HP oder promovierter Arzt zu sein, aber was das andere angeht so würden viele da schnell im Gefängnis landen.
So weit ich das jetzt erfahren habe fällt diese Ausbildung unter den Berater, so wie Gesundheitsberater, Astrologieberater etc.

Grüße Bär


Nein, Ärzte und HPs sind "fachlich selbständig", die von Dir aufgezählten Berufe sind "Heilfhilfsberufe", da liegt der Unterschied.

Und das Gesetz regelt nicht nur die Diagnose. Steht ja auch so drin. Es regelt "jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen."

Dass das Gesetz alt ist, ändert nichts daran, es ist die momentan gültige Rechtsnorm.

Jeder "Ich-weiß-nicht-was-Berater", der Bachblüten einsetzt um bestehende Leiden zu lindern, macht sich strafbar.

Das einzige was Du darfst, ist Prophylaxe.
 
Hallo Frather,
hast ja wohl Ahnung wenn du Rechtswissenschaften studiert hast, also lass ich mal lieber die Finger davon bevor ich mir da meine Zukunft verbaue.
Aber irgendwie ist das doch komisch, weil es gibt doch auch viel Astrologie- oder Gesundheitsberater, auf welcher Rechtsgundlage arbeiten die dann??

Grüße Bär
 
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Hallo Frather,
hast ja wohl Ahnung wenn du Rechtswissenschaften studiert hast, also lass ich mal lieber die Finger davon bevor ich mir da meine Zukunft verbaue.
Aber irgendwie ist das doch komisch, weil es gibt doch auch viel Astrologie- oder Gesundheitsberater, auf welcher Rechtsgundlage arbeiten die dann??

Grüße Bär

Ja, ein bißchen Ahnung schon. Ich sage das ja auch nicht, weil ich Dich ärgern will, sondern im Zweifelsfall Ärger ersparen will. :)

Astrologische Beratungen sind ja völlig legal, wenn es nicht um Diagnose, Linderung etc. geht wie es im Gesetz heißt.

Ja, Gesundheitsberater...ich denke, dass die zum Großteil prophylaktisch beraten. Diätetik etc.

Leider ist es aber in der Tat so, dass es viele "Berater" gibt, die eideutig gegen das HPG verstoßen und noch mehr, die gegen das Verbot gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen, aber ich denke an solchen Leuten sollte man sich nicht als angehender HP orientieren.

Was Du machen darfst, ist wie gesagt Krankheits-Vorbeugung und sowas wie z.B. Wellnessmassagen, die aber auch als solche (Wellness) angepriesen sein müssen.

Du könntest evtl sagen Du berätst Kunden vorbeugend und empfiehlst ihnen zur Stärkung des Immunsystems Bachblüten, aber das wäre auch schon wirklich im Graubereich.
Dann lieber richtig für die Prfung büffeln! Bin auch gerade dabei! ;)

Reikibehandlungen stellen auch eine Ausnahme dar. Gibt es jedenfalls ein paar Urteile zu. Frag mich nicht wieso, verstehe ich auch nicht, warum das ohne medizinische Ausbildung erlaubt ist.

LG,

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