Von den Richtlinien sind also weder Kräuter (die kein medizinisches Produkt sind), Lebensmittel (die keine Arzneien sind), klassische pflanzliche Heilmittel (die keine Fertigarzneien sind) noch sogenannte Rezepturarzneien betroffen, die nach Rezept eines Heilpraktikers in der Apotheke angerührt werden.