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Kinnaree
Guest
Zum fetten Satz: ich kann dir da nicht ganz zustimmen.
Nehmen wir ein extremeres Beispiel: wäre ich eine Frau, bei der jemand grad versucht, mich zu vergewaltigen, dann nehme ich mir das Recht, diesen Typen das Messer in den Hals zu rammen (wenn ich eins hab). Ich glaub nämlich nicht, daß sich ein Vergewaltiger durch "du, ich hab grad kein Bock auf Vergewaltigung" irgendwie umstimmen lässt.
Das ist ja klar. Stimmt. Notwehr und Lebensgefahr, das ist ja keine Frage. Die Gewalt geht auch nicht ursächlich von mir aus, wenn einer sich an mir vergreift.
Hm, wie drück ich klar aus, was ich meine. -
Sicher ist in deinem Beispiel die Übergriffigkeit von demjenigen ausgegangen, ursprünglich, dessen Gesicht sich dann auf der Tischplatte wiederfand Das bedeutet, du kannst natürlich sagen, Notwehr und gerechtfertigt... allerdings ist in meinen Augen "Notwehr" halt wirklich nur dann gegeben, wenn gar kein anderer Weg möglich ist. Deshalb versteh ich trotzdem, wenn jemand der Kragen platzt.
Aber das, was cosworth schilderte, war ja kein "Kragen platzen", bedaure. Da GAB es andere Möglichkeiten, ebenso keine Frage.
Gruß
Kinny