Nach nach Delogierung alle Sachen weg, "umdeklariert"

Aja, eine Diebstahlsanzeige geht sicher nicht durch!!
Man muss sich wegen der Art und Weise der Delogierung beschweren bzw Einspruch erheben!

Ach ja, und wenn dein Bruder psychisch krank ist, vielleicht sollte man eine Sachwalterbestellung in Erwägung ziehen, damit das nicht nochmal passiert?!
 
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dann mal ab aufs BezirksGericht und mal nachgfragt nach ner Akteneinsicht.......; Gerichtstitel um die Delogierung.........wer die veranlasst hat; sollte das die Hausverwaltung ohne Gerichtsurteil veranlasst haben wärs gut wenn der der nicht genannt werden möchte noch Rechnungen vom Inventar hat........die Braucht er dann für die Anzeige/Klage........



Ok. Ich kenn mich da auch nicht so aus. Die eine Rechnung ist hier, weiß nicht, ob ich noch andere hab, mal schauen, es war ja sonst alles in der Wohnung.

Er muß natürlich einverstanden sein, überhaupt was zu machen.



@Bougenvailla: Mein Bruder war nicht zuhause, er hat sich bei seiner Freundin verkrochen. Ein oder zwei Wochen war er vorher schon da, hat sich aber um nichts gekümmert.
Er ist schwer depressiv und kann sich nicht um die eigenen Angelegenheiten kümmern, eigentlich gehört er besachwaltert, er schafft nicht die kleinsten Sachen. Er hat nicht mal sein Geld abgeholt, womit er leicht die Miete hätte zahlen können und er hat es auch niemandem gesagt.

Also in Deutschland wird das so gehandhabt: Müll wird entsorgt, persönliche Gegenstände(Möbel ohne Wert),werden eingelagert und können ausgelöst werden. Wertgegenstände werden versteigert und mit dem Erlös die Gläubiger bezahlt.

Das ist eben das Problem, es wurde alles als "Müll" deklariert und entsorgt. Deswegen ist alles weg. War ja keiner da, der was anderes sagen hätte können.
 
Dann könnte man aber eine Anzeige wegen Diebstahls erstatten.

Weil Wohnungsräumung hin oder her, der Inhalt der Wohnung ist immer noch das Eigentum des Bewohners das hier entwendet wurde.

Ich würde zur Polizei gehen.
 
Aja, eine Diebstahlsanzeige geht sicher nicht durch!!
Man muss sich wegen der Art und Weise der Delogierung beschweren bzw Einspruch erheben!

Ach ja, und wenn dein Bruder psychisch krank ist, vielleicht sollte man eine Sachwalterbestellung in Erwägung ziehen, damit das nicht nochmal passiert?!



Das mit dem Sachwalter hab ich schon in Erwägung gezogen:

https://www.esoterikforum.at/threads/158783

Ich weiß nicht, ob mein Bruder überhaupt in der Lage ist, sich um sowas gerichtliches zu kümmern.


@Garfield: Danke, werde mal schauen.
 
Geht es hier um österreichisches oder deutsches Recht?
Ich kann dir gern morgen eine PN schreiben, ich hab das nämlich studiert, wenns um österreichisches geht...?!
und ich sags nochmal: Das ist KEIN Diebstahl!!!
 
Geht es hier um österreichisches oder deutsches Recht?
Ich kann dir gern morgen eine PN schreiben, ich hab das nämlich studiert, wenns um österreichisches geht...?!
und ich sags nochmal: Das ist KEIN Diebstahl!!!


Um österreichisches.

Du hast das studiert? Was genau ist es dann?

Es ist ja nicht so, daß die Sachen klein waren, da war ein riesiges Keyboard mit locker 1,5m Länge und die Computer waren auch nicht so klein und einige der Geräte waren in ein spezielles Gehäuse eingebaut, was auch recht groß war und vor allem war das alles sehr schwer.
Auch eine Bassgitarre kann man leicht von Müll unterscheiden.
 
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Ja, ich hab das studiert :) Nur leider bin ich kein Anwalt...
Ich hab nur jetzt keine Zeit um mich dmit genauer zu befassen, aber morgen Nachmittag gerne! ICh würd da gern was nachschlagen, dann kann ich dir besser helfen, als jetzt!
Es ist auch keine Veruntreuung! Diebstahl und Veruntreuung setzen voraus, dass sich der Exekutor bereichern wollte...das wäre dann der Fall wenn er es mit nach Hause genommen hätte und jetzt daheim sitzt und Bass spielt...
Etwas wegzuwerfen, könnte dauernde Sachentziehung sein!
Aber geht es dir darum, dass der Exekutor strafrechtlich verfolgt wird? so bekommst du nämlich auch nichts zurück... ich nehme an ihr hättet gerne einen Wertersatz dafür?
 
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