3 Fragen :
Mit welchem Recht hat ein Mörder das Recht auf Menschenrecht zu hoffen
wenn er selbst nicht bereit gewesen ist dieses banale Recht seinem Opfer / Opfern zuzugestehen ?
QUOTE=Der Tor von Gor;3090121]3 Fragen :
Mit welchem Recht hat ein Mörder das Recht auf Menschenrecht zu hoffen
wenn er selbst nicht bereit gewesen ist dieses banale Recht seinem Opfer / Opfern zuzugestehen ?
?[/QUOTE]
Weil es bei uns gottseidank keine
Verwirkung verfassungsmässiger Rechte gibt. Und zwar auch dann nicht, wenn jemand schlimmstes Unrecht verwirklicht hat.
Und gottseidank hat auch ein Mörder bei uns, zB nach dem Prinzip nulla poena sine lege und dem Recht auf seinen gesetzlichen Richter, (Menschen-)Rechte. Besser: Grundrechte. Dies sind Rechte, die mühsam und im Wege langer Revolutionen und unter erheblichem Blutvergießen manifestiert worden sind. Menschen haben Jahrhunderte lang dafür gekämpft durchzusetzen, dass wir alle gleich sind und damit auch gleich zu behandeln.
Der obige Ansatz ist einfach nur primitiv und mittelalterlich...
Im übrigen hat sich auch bspw. das alte Talion-Prinzip nie bewährt und erzeugte nur weiteres Unrecht.
Die herauszulesende unterschwellige Prämisse ist damit nicht, OB Schwerverbrecher bzw. die die wir als solche qualifizieren Rechte haben, sondern wie es sein kann, dass solche Verbrechen so milde bestraft werden, nicht wahr? Die richtige Frage müsste also lauten, WELCHE Strafe ein Mörder verdient. Dann sollte das auch so ausgesprochen werden
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