Mörder und Vergewaltiger haben Rechte

die verbrechensaufklärung ist mittlerweile dank der genetischen untersuchungen schon so weit, dass irrtümer weitestgehend ausgeschlossen werden können.

Und was glaubst du wirklich,wie sicher denkst du ist ein DNA-abgleich?
Bist du nicht doch der Meinung,dass ein genetischer Fingerabdruck reicht um dir eine Tat nachzuweisen,die du nicht begangen hast?

Wie wäre es wenn dir jemand etwas nachweisen möchte und einen Handschuh,oder deine Haare am Tatort deponiert.DNA ,ist hier immer zu finden,selbst wenn du ein potenzielles "Opfer"kurz vorher umarmtest.
Ganz schön wackelig wirkt dann dein Alibi,oder etwa nicht?
Lg
Suenja
 
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Und was glaubst du wirklich,wie sicher denkst du ist ein DNA-abgleich?
Bist du nicht doch der Meinung,dass ein genetischer Fingerabdruck reicht um dir eine Tat nachzuweisen,die du nicht begangen hast?

Wie wäre es wenn dir jemand etwas nachweisen möchte und einen Handschuh,oder deine Haare am Tatort deponiert.DNA ,ist hier immer zu finden,selbst wenn du ein potenzielles "Opfer"kurz vorher umarmtest.
Ganz schön wackelig wirkt dann dein Alibi,oder etwa nicht?
Lg
Suenja

Europäische Grundrechtscharta:
Die Angeklagten haben Recht darauf, dass von einem unparteiischen Gericht in einem fairen Verfahren verhandelt wird.
Für eine Verurteilung muß das erkennende Gericht von der Schuld des/der Angeklagten so überzeugt sein, dass kein vernünftiger Zweifel besteht.
 
wir reden nicht von lynchjustiz.....wir reden von menschlichem abschaum, der vor ein ordentliches gericht gestellt wurde.
abschaum, der oftmals nur aus spaß an der freud tötet....und der nach ein paar jahren wieder rauskommt und dort weitermachen kann, wo er aufgehört hat.

die verbrechensaufklärung ist mittlerweile dank der genetischen untersuchungen schon so weit, dass irrtümer weitestgehend ausgeschlossen werden können.

Das nennt man aber juristisch korrekt Mord, und das passiert zum Glück selten und wird kommt nicht nach ein paar Jahren frei:
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
Das heisst, wenn er als solches Verurteilt worden ist.
Die meisten "Tötungen" passieren aus dem Affekt (und oft im nahen Umfeld), Alkohl spielt dabei oft eine unrühmliche Rolle...

Und gerade jemand, der aus freude mordet, tötet idR jemand fremdes und durchdenkt seine Tat - Es ist schon mehrmals vorgekommen, dass der Partner verurteilte, weil die Mordwaffe das Küchenmesser auf der natürlich seine DNS war, und da 90% solcher Fällen eben Familiendramen sind...
 
3 Fragen :

Mit welchem Recht hat ein Mörder das Recht auf Menschenrecht zu hoffen
wenn er selbst nicht bereit gewesen ist dieses banale Recht seinem Opfer / Opfern zuzugestehen ?

QUOTE=Der Tor von Gor;3090121]3 Fragen :

Mit welchem Recht hat ein Mörder das Recht auf Menschenrecht zu hoffen
wenn er selbst nicht bereit gewesen ist dieses banale Recht seinem Opfer / Opfern zuzugestehen ?

?[/QUOTE]

Weil es bei uns gottseidank keine Verwirkung verfassungsmässiger Rechte gibt. Und zwar auch dann nicht, wenn jemand schlimmstes Unrecht verwirklicht hat.

Und gottseidank hat auch ein Mörder bei uns, zB nach dem Prinzip nulla poena sine lege und dem Recht auf seinen gesetzlichen Richter, (Menschen-)Rechte. Besser: Grundrechte. Dies sind Rechte, die mühsam und im Wege langer Revolutionen und unter erheblichem Blutvergießen manifestiert worden sind. Menschen haben Jahrhunderte lang dafür gekämpft durchzusetzen, dass wir alle gleich sind und damit auch gleich zu behandeln.

Der obige Ansatz ist einfach nur primitiv und mittelalterlich...

Im übrigen hat sich auch bspw. das alte Talion-Prinzip nie bewährt und erzeugte nur weiteres Unrecht.

Die herauszulesende unterschwellige Prämisse ist damit nicht, OB Schwerverbrecher bzw. die die wir als solche qualifizieren Rechte haben, sondern wie es sein kann, dass solche Verbrechen so milde bestraft werden, nicht wahr? Die richtige Frage müsste also lauten, WELCHE Strafe ein Mörder verdient. Dann sollte das auch so ausgesprochen werden:rolleyes:.
 
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