Die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte steigen durch die Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro um ca. 14,5 Mrd. Euro an. Daraus resultieren zusätzliche Einkom-mensteuerzahlungen in Höhe von 2,7 Mrd. Euro, zusätzliche Sozialbeiträge in Höhe von 2,7 Mrd. Euro sowie reduzierte Zah-lungen von staatlichen Transfers in Höhe von 1,7 Mrd. Euro. Insgesamt ergibt sich somit ein fiskalischer Effekt (ohne Be-schäftigungswirkungen) von knapp 7,1 Mrd. Euro.
Mit zunehmendem Mindestlohnsatz steigt der fiskalische Effekt stetig an. Bei einem Mindestlohn von 5 Euro addieren sich die einzelnen Bestandteile auf gut 1,3 Mrd. Euro. Bei 12 Euro Min-destlohn beträgt der fiskalische Effekt 24,4 Mrd. Euro.
Neben den Erstrundeneffekten beinhaltet die Untersuchung schematische Berechnungen von gesamtwirtschaftlichen Zweit-rundeneffekten, vorrangig Preiseffekten. Daraus abgeleitet werden Veränderungen im Konsumverhalten der privaten Haushalte und zusätzliche Verbrauchsteuereinnahmen quantifi-ziert. Die Zweitrundeneffekte verstärken die fiskalischen Wir-kungen des Mindestlohns, so dass bei einem Mindestlohnsatz von 8,50 Euro mit knapp 700 Mio. Euro steuerlichen Mehrein-nahmen gerechnet werden kann. Drei Viertel davon entfallen auf die Mehrwertsteuer. Über die konsuminduzierten Einkom-mensverbesserungen ergeben sich in der zweiten Runde ne-ben Steuermehreinnahmen auch potenzielle Beschäftigungs-wirkungen. Diese liegen bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro rechnerisch bei ca. 78.000 Beschäftigten.