Linking
Mitglied
- Registriert
- 23. Juni 2009
- Beiträge
- 611
Ok, ich sehe Deinen Ansatz. Da liegt meines Erachtens aber das Problem darin, dass Du den Regelsatz und die Wohnkosten auf die 100 Stunden runterrechnest. Arbeitslos ist man aber Vollzeit. Und das Problem der 1-Euro-Jobber liegt ja darin, dass sie nicht länger arbeiten dürfen, selbst wenn sie wollten. Könnten sie Vollzeit für den einen Euro stündlich arbeiten, dann würde die Stundenlohnrechnung einen Betrag um die 5,50 ergeben. Das wäre die fairere Rechnung. Und würde der Mindestlöhner nur 100 Stunden im Monat arbeiten, würde er zumindest nach dem jetzigen System aufstocken können - wodurch sein Stundenschnitt nach Deinem Rechenbeispiel steigen würde.
Mal abgesehen davon, dass AlgII keine Lohnersatzleistung ist und deshalb auch nicht als soche gegengerechnet werden sollte.
Und weiterhin abgesehen davon, dass es als 1-Euro-Jobber keinen bezahlten Urlaub und keine bezahlten Krankheitstage gibt. Von Rentenanspruch für die gearbeitete Zeit gar nicht zu reden. Da rechnet sich hinten einiges runter.
Mal abgesehen davon, dass AlgII keine Lohnersatzleistung ist und deshalb auch nicht als soche gegengerechnet werden sollte.
Und weiterhin abgesehen davon, dass es als 1-Euro-Jobber keinen bezahlten Urlaub und keine bezahlten Krankheitstage gibt. Von Rentenanspruch für die gearbeitete Zeit gar nicht zu reden. Da rechnet sich hinten einiges runter.