Das ist ein sehr schöner esoterischer Ansatz! Und es wird rückblickend genau so sein.Wer weiß, letztendlich hat es vielleicht einen Sinn.
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Das ist ein sehr schöner esoterischer Ansatz! Und es wird rückblickend genau so sein.Wer weiß, letztendlich hat es vielleicht einen Sinn.
Hallo Tannenzapfen
eine Kündigung ist "empfangsbedürftig", deshalb ist es klug, ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Man muss es nicht so machen, aber es ist besser, ansonsten hat man unter Umständen schlechte Karten. Normalerweise aber sind solche Aktionen wie die deines Vermieters selten, ich habe schon oft erlebt, dass sogar Kündigungen per Email angenommen werden.
Empfangsbedürftig bedeutet, dass der Kündigende sicherstellen muss, dass seine Willenserklärung beim Vertragspartner ankommt.
Schau mal in deinen Mietvertrag, zu welchem Termin du wieder kündigen kannst. In manchen Verträgen ist dies nur zum Ende eines Quartals möglich, ansonsten immer ein Vierteljahr im voraus.
Lieben Gruß
Rita
Hallo,
kennt sich jemand von euch mit Mietrecht oder dergleichen aus? Wir schrieben vor einigen Wochen unsere Kündigung und schickten sie ganz normal mit der Post ab. Etwas später behauptete der Vermieter eine Kündigung wäre nie bei ihm angekommen. Und wir hätten jetzt noch einmal zu kündigen, diese per Einschreiben loszuschicken (Zitat: "Ich erlaube mir auch den Hinweis, daß eine Kündigung immer per eingeschriebenen Brief erfolgen muß.") und müssen demzufolge auch einen Monat länger Miete zahlen.
Was nun? Hat der Vermieter recht, wenn er behauptet, es MUSS per Einschreiben erfolgen? Viel ändern an der Situation können wir sicher nicht, da Aussage gegen Aussage steht und es eh niemand nachweisen kann, ob der Brief nun ankam oder nicht. Oder?
Tannenzapfen
Hallo,
kennt sich jemand von euch mit Mietrecht oder dergleichen aus? Wir schrieben vor einigen Wochen unsere Kündigung und schickten sie ganz normal mit der Post ab. Etwas später behauptete der Vermieter eine Kündigung wäre nie bei ihm angekommen. Und wir hätten jetzt noch einmal zu kündigen, diese per Einschreiben loszuschicken (Zitat: "Ich erlaube mir auch den Hinweis, daß eine Kündigung immer per eingeschriebenen Brief erfolgen muß.") und müssen demzufolge auch einen Monat länger Miete zahlen.
Was nun? Hat der Vermieter recht, wenn er behauptet, es MUSS per Einschreiben erfolgen? Viel ändern an der Situation können wir sicher nicht, da Aussage gegen Aussage steht und es eh niemand nachweisen kann, ob der Brief nun ankam oder nicht. Oder?
Tannenzapfen