Mietvertrag kündigen

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Hallo Tannenzapfen :)

eine Kündigung ist "empfangsbedürftig", deshalb ist es klug, ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Man muss es nicht so machen, aber es ist besser, ansonsten hat man unter Umständen schlechte Karten. Normalerweise aber sind solche Aktionen wie die deines Vermieters selten, ich habe schon oft erlebt, dass sogar Kündigungen per Email angenommen werden.

Empfangsbedürftig bedeutet, dass der Kündigende sicherstellen muss, dass seine Willenserklärung beim Vertragspartner ankommt.

Schau mal in deinen Mietvertrag, zu welchem Termin du wieder kündigen kannst. In manchen Verträgen ist dies nur zum Ende eines Quartals möglich, ansonsten immer ein Vierteljahr im voraus.

Lieben Gruß
Rita
 
Hallo Tannenzapfen :)

eine Kündigung ist "empfangsbedürftig", deshalb ist es klug, ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Man muss es nicht so machen, aber es ist besser, ansonsten hat man unter Umständen schlechte Karten. Normalerweise aber sind solche Aktionen wie die deines Vermieters selten, ich habe schon oft erlebt, dass sogar Kündigungen per Email angenommen werden.

Empfangsbedürftig bedeutet, dass der Kündigende sicherstellen muss, dass seine Willenserklärung beim Vertragspartner ankommt.

Schau mal in deinen Mietvertrag, zu welchem Termin du wieder kündigen kannst. In manchen Verträgen ist dies nur zum Ende eines Quartals möglich, ansonsten immer ein Vierteljahr im voraus.

Lieben Gruß
Rita

Die Kündigungsfrist muß drei Monate vorher geschehen, bis zum Ende eines Monats. Würde dann jetzt ende September betreffen (also ab Oktober sind wir dann "raus").

Was unsere Vermieter betrifft - naja. Ihnen war es von jeher egal, welche Sorgen die Mieter haben. Wir hätten es einfach besser wissen müssen. Beim nächsten mal dann. ^^
 
Hi,

gemäß dem MRG in Österreich muss der Vermieter gerichtlich aufkündigen und der Mieter kann, muss aber nicht gerichtlich kündigen. Jedoch ist es Aufgabe des Kündigenden, dass Postzustellungen verlässlich ankommen, deshalb nie bei wichtigen Poststücken sparen, immer per Einschreiben. Und wenn man bei der Postgebühr spart, dann zumindest 2-3 Tage nach der Absendung anrufen und nachfragen, ob das Schriftstück eingetroffen ist.

Eine Kündigung per E-Mail ist bei Mietverträgen nicht zulässig, aufgrund der Beweispflicht, den ohne Unterschrift lässt sich schwer nachweisen, dass jemand wirklich gekündigt hat. Auch Kündigungen per Fax können, wenn es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt, nicht halten, jedoch wird ein Fax von Hausverwaltungen dennoch meist toleriert.

LG
Kira
 
beim einschreiben hast du einen bestätigung für den erhalt
ob der empfänger es durchlest ist aber egal

ein eingeschriebener brief gilt vor gericht im streitfall (streiten ja viele gern und ist auch ein geschäft) als gelesen
auch wenn die annahme verweigert wurde

uneingeschrieben bedeutet soviel wie gar nicht weggeschickt

lg vom liber's praktischer rechtskunde
 
Hallo,

kennt sich jemand von euch mit Mietrecht oder dergleichen aus? Wir schrieben vor einigen Wochen unsere Kündigung und schickten sie ganz normal mit der Post ab. Etwas später behauptete der Vermieter eine Kündigung wäre nie bei ihm angekommen. Und wir hätten jetzt noch einmal zu kündigen, diese per Einschreiben loszuschicken (Zitat: "Ich erlaube mir auch den Hinweis, daß eine Kündigung immer per eingeschriebenen Brief erfolgen muß.") und müssen demzufolge auch einen Monat länger Miete zahlen.

Was nun? Hat der Vermieter recht, wenn er behauptet, es MUSS per Einschreiben erfolgen? Viel ändern an der Situation können wir sicher nicht, da Aussage gegen Aussage steht und es eh niemand nachweisen kann, ob der Brief nun ankam oder nicht. Oder?

Tannenzapfen


Also erstmal gehst Du zum Mieterschutzbund und wirst dort Mitglied. Das kostet dich einen kleinen Jahresbeitrag.
Dann schicktst Du die Kündigung nochmal
PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
Auf der Post, die wissen schon, was Du damit meinst. Der Rückschein ist ein vor Gericht anerkannter Beweis. Darauf muss der Vermieter den Erhalt quittieren. Diese Quittung und das Anschreiben heftest Du zusammen.

In der Kündigung muss klar und deutlich stehen, dass Du hiermit zum x.x.2007 die Wohnung am Straße Hausnummer und Name kündigst. Berufe dich auf die gesetzlichen Kündigungsfristen und darauf, was im Mietvertrag angegeben ist.

Falls Dein Vermieter die Kündigung nicht annimmt, überreichst Du ihm diese vor Zeugen persönlich und läßt Dir den Erhalt Quittieren.
Erhalten am xx.xx.2007 Name Unterschrift.

Falls er das verweigert läßt Du Dir diese von deinem Zeugen bestätigen.
Und dann gehst Du damit zum Anwalt oder billiger zum Mieterschutzbund.

Falls Du Mitglied bei selbigem bist, dann erledig das der dortige Anwalt für Dich.

Alles Gute
Willibald
 
Hallo,

kennt sich jemand von euch mit Mietrecht oder dergleichen aus? Wir schrieben vor einigen Wochen unsere Kündigung und schickten sie ganz normal mit der Post ab. Etwas später behauptete der Vermieter eine Kündigung wäre nie bei ihm angekommen. Und wir hätten jetzt noch einmal zu kündigen, diese per Einschreiben loszuschicken (Zitat: "Ich erlaube mir auch den Hinweis, daß eine Kündigung immer per eingeschriebenen Brief erfolgen muß.") und müssen demzufolge auch einen Monat länger Miete zahlen.

Was nun? Hat der Vermieter recht, wenn er behauptet, es MUSS per Einschreiben erfolgen? Viel ändern an der Situation können wir sicher nicht, da Aussage gegen Aussage steht und es eh niemand nachweisen kann, ob der Brief nun ankam oder nicht. Oder?

Tannenzapfen

ich kann dir nicht genau sagen, ob er per einschreiben erfolgen "muss" aber solche dinge würde ich von haus aus ohnehin nicht ohne einschreiben wegschicken.
so was ist ein so wichtiges dokument, da kann jeder schnell mal sagen, ähm nö hab ich nicht bekommen, ist scheinbar verloren gegangen. ist auch klar, du hast ja keinen beweis in der hand, dass du den brief tatsächlich weggeschickt hast, oder hast du eine bestätigung?

aber ansonsten, zumindest in österreich, hab ja keine ahnung voher du bist, ist in deinem profil nicht ersichtlich, gibt es eine mieterschutzvereinigung, oder zumindest heißt es so ähnlich, da kannst du eine rechtsberatung einholen und nachfragen, wie das genau aussieht.
 
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Danke an euch alle. :)

Haben es heute noch mal per Einschreiben abgeschickt. Was anderes bleibt uns ja auch nicht übrig...
 
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