Mietvertrag kündigen

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Tannenzapfen

Guest
Hallo,

kennt sich jemand von euch mit Mietrecht oder dergleichen aus? Wir schrieben vor einigen Wochen unsere Kündigung und schickten sie ganz normal mit der Post ab. Etwas später behauptete der Vermieter eine Kündigung wäre nie bei ihm angekommen. Und wir hätten jetzt noch einmal zu kündigen, diese per Einschreiben loszuschicken (Zitat: "Ich erlaube mir auch den Hinweis, daß eine Kündigung immer per eingeschriebenen Brief erfolgen muß.") und müssen demzufolge auch einen Monat länger Miete zahlen.

Was nun? Hat der Vermieter recht, wenn er behauptet, es MUSS per Einschreiben erfolgen? Viel ändern an der Situation können wir sicher nicht, da Aussage gegen Aussage steht und es eh niemand nachweisen kann, ob der Brief nun ankam oder nicht. Oder?

Tannenzapfen
 
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Das Problem ist weil du keinen Beweiß hast das du die Kündigung weggeschickt hast daher wird der dies ausnutzen (obwohl er den Brief bekommen hat), dir wird wohl nichts übrig zu bleiben und nochmal per Einschreiben eine Kündigung wegzuschicken...
lg mummin
 
Soetwas ähnliches ist mir auch vor vielen Jahren passiert und ich kann Dir sagen, der Vermieter steht im Recht.
Solange Du keinen Beleg hast, das Du die Kündigung abgeschickt hast, kannst Du nix machen.
Solche Sachen immer per Einschreiben und am besten noch vorher kopieren!!
 
Noch besser Einschreiben mit Rückschein, dann hast Du auch das datum, an dem er es entgegengenommen hat.


Sage
 
Kommt auf den Vertrag an.
Wenn drinnen steht "per Einschreiben" dann gilt das.
In welchem Land bist du zu Hause?
 
Noch besser Einschreiben mit Rückschein, dann hast Du auch das datum, an dem er es entgegengenommen hat.


Sage


...kann mich Sage nur anschliessen!

Die 2.Möglichkeit wäre, die Kündigung persönlich abzugeben und eine unbeteiligte Person mit nehmen!

Sieh es posetiv : Du wirst NIE wieder diesen Fehler machen; egal was Du im Leben noch kündigen wirst!:) :) :)

die Antenne
 
Indigomädchen;1045899 schrieb:
Kommt auf den Vertrag an.
Wenn drinnen steht "per Einschreiben" dann gilt das.
In welchem Land bist du zu Hause?

Deutschland. Aber wie gesagt, beweisen, ob nun was angekommen ist, können wir eh nicht. Wir können zwar sagen, den Brief gemeinsam in den Kasten gesteckt zu haben, doch er dann auch ankam...
 
...kann mich Sage nur anschliessen!

Die 2.Möglichkeit wäre, die Kündigung persönlich abzugeben und eine unbeteiligte Person mit nehmen!

Sieh es posetiv : Du wirst NIE wieder diesen Fehler machen; egal was Du im Leben noch kündigen wirst!:) :) :)

die Antenne

Da hast Du recht. Da dann auch noch eine Versicherung zu kündigen ist, werde ich mein neuerworbenes Wissen :weihna1 dafür gleich mal anwenden.
 
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