Merkel - Todesstrafe für Deutsche unterzeichnet

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Ist die Überschrift und der Begriff "Todesstrafe" bewußt irreführend gewählt? Davon, dass die innerhalb der EU wieder eingeführt wird, kann nämlich nicht die Rede sein... :rolleyes:
 
Die musikalische Untermalung ist etwas dramaturgisch, aber da kann man sehen, dass sich auch im EU Parlament Widerstand regt, gegen den Lissaboner Vertrag.

 
Die musikalische Untermalung ist etwas dramaturgisch, aber da kann man sehen, dass sich auch im EU Parlament Widerstand regt, gegen den Lissaboner Vertrag.





jaja der Lissaboner Vertrag....



Schade das unser Präsident so ein Eurokratenarschkriecher ist und die Meinung des Volkes ihm nicht wichtig ist ("Warum sollten 8 Millionen über eine Sache die Zig millionen betrifft etwas entscheiden")
und die Regierungsmitglieder dem nichts nachstehen.

Naja und bei euch in Deutschland:

Nach Helmut Kohl scheint ja auch nix mehr gescheites nachgekommen zu sein :rolleyes:

Silver
 
Das Gesetz ermöglicht den EU-Staaten bei Krieg und Aufstand die Todesstrafe einzuführen. Wir sprechen also nicht von einer Tötung im Gefecht ( was schon schlimm genug ist ), sondern von Verurteilung und

HINRICHTUNG!

Ich lehne die Todesstrafe zu 100% ab, aber gerade die Tatsache, dass diese Möglichkeit bei Aufständen und im Krieg bestehen rückt die Sache noch näher in Richtung Polizeistaat und Militärdiktatur. In solchen Fällen ist nämlich nicht zwangsläufig mit Verurteilung durch Kriminalität im Sinne moralischer Verwerflichkeit zu rechnen, sondern aufgrund von Kriegsverweigerung, Protest und Aufklärung ( die dann möglicherweise als staatsfeindliche Verunglimpfung gilt ).

Na dann trainiert schon mal den Massenwahn. Ihr wollt doch nicht als Querolant durchgehen, oder?
 
Das Gesetz ermöglicht den EU-Staaten bei Krieg und Aufstand die Todesstrafe einzuführen. Wir sprechen also nicht von einer Tötung im Gefecht ( was schon schlimm genug ist ), sondern von Verurteilung und

HINRICHTUNG!

Ich lehne die Todesstrafe zu 100% ab, aber gerade die Tatsache, dass diese Möglichkeit bei Aufständen und im Krieg bestehen rückt die Sache noch näher in Richtung Polizeistaat und Militärdiktatur. In solchen Fällen ist nämlich nicht zwangsläufig mit Verurteilung durch Kriminalität im Sinne moralischer Verwerflichkeit zu rechnen, sondern aufgrund von Kriegsverweigerung, Protest und Aufklärung ( die dann möglicherweise als staatsfeindliche Verunglimpfung gilt ).

Na dann trainiert schon mal den Massenwahn. Ihr wollt doch nicht als Querolant durchgehen, oder?


Hm, wenn es so weit kommt, dann möchte ich eigentlich gar nicht mehr leben!
Dann können sie mich ruhig hinrichten, ich sterb dann halt bisschen früher, was soll 's!
 
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Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. *
Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:
"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
Um diese Textstellen geht es in der ganzen Diskussion. Ziemlich eindeutig!

dann packt die Tomaten mal wieder in den Kühlschrank :tomate: Wir wollen ja nicht rechtmäßig niedergeschlagen werden.
 
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