Menschenopfer

vielleicht noch ein link zu der Problematik von Organtransplantationen (sehr sachlich und gut beschrieben)
link

ich denke es ist NOTWENDIG sich AUCH über so etwas Gedanken zu machen und es nicht einfach zu verdrängen oder hinzunehmen

ich möchte hier jeden ermuntern sich wirklich kritisch mit dem tabuisierten Thema der gesellschaftlich anerkannten Tötung eines Menschen auseinander zu setzen...
 
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Das Hinr ist die Steuerzentrale des Körpers, etwas platter; Das Lenkrad der Seele...

Wenn es im Eimer ist, dann kann man mit dem Körper nix mehr anfangen. Ganz ehrlich? Hirntod ist tot. Und wenn eine Niere oder eine Leber einem Kind oder einem anderen wunderbaren Menschen das Leben schenken würde - ja warum nicht?

Ahhh, ich kann da nur für mich sprechen, aber wenn mein Körper noch was sinnvolles macht und Leben rettet wenn ich nicht mehr in ihm bin, sei's drum.
Und wenn mein Hirn nicht mehr funktioniert? Dann brauch ich die Hülle eh nicht mehr - weil nicht mehr verwendbar... :)

In aller Regel kann man sich aber ausch recht einfach einen neuen Körper besorgen... g*
 
leider darf ich den Text hier nicht posten

daher nur der link
er ist ein schöner Vergleichstext zu der Schilderung der "Blutigen Herzen"
 
Iron
was WEISST Du über den Sterbeprozess?
Über die Energien des Körpers der Dir hier dient?

am Ende ist eine pro und contra Disskussion nicht zielführend
hier soll niemand überzeugt werden

hier sollen Fragen aufgeworfen werden, die nur jeder FÜR SICH beantworten kann

und selbst wenn 10 "dafür" sind
die Mehrheit bestimmt weder die Auswirkung noch die Folge

und nur DARUM geht es mir hier

weder um pro und kontra
noch um "Abstimmung"


der Körper zählt in Deiner Argumentation nicht
Du mißt Ihm keinen Wert bei

der Sterbeprozess (den Du nicht kennst und der wie das Entknüpfen eines komplexen Musters zwischen Geist und Körper geschieht) hat keinen Wert in Deiner Argumentation, Du mißt Ihm keine Bedeutung zu

die Ängste oder Zweifel der Menschen die Dich lieben haben keinen Platz in Deiner Argumentation, Du mißt diesen Empfindungen keinen Wert bei

Die Zweifel und Ängst oder die Verrohung der "Täter" hat keinen Stellenwert in dieser Argumentation

die Frage nach dem "Warum" der großen Todesängste (gerade in unserer "modernen" Gesellschaft) der dieses Opfer bereitet wird, wird darin nicht hinterfragt. Deine Argumentation mißt dem Warum keine Bedeutung bei

die Anerkennung der "neuen" Ethik und die Missachtung all dieser Fragen gehen Hand in Hand mit Deiner Kundgebung, es sei Dir "egal"

Am Ende ist es ohne Bedeutung ob Du "dafür" oder "dagegen" bist
Eine Abstimmung macht aus Unwissen kein Wissen, aus einem Unrecht kein Recht
und aus einer Tat die aus Angst geschieht. keine Liebestat.

Das ist es am Ende was den karmischen "Wert" eines solchen äußeren Ereignisses bestimmt
nicht das was im Aussen geschieht, sondern das was empfunden wird
von allen Seelen die an diesem Prozess beteiligt sind
(va die des Sterbenden und die, die dessen Körper töten)



LG
 
Ich will dir nicht zu nahe treten - aber mit solchen Dingern wirst du immer ein Pro und Contra bei den Menschen auslösen. Wenn du das nicht willst, und nur für dich die Antworten finden willst, dann solltest du sowas nicht posten.

Zum Thema Sterben; ich habe Menschen sterben sehen - schnell, langsam und durch Krankheit - sag mir bitte nicht was ich dem beimesse und was nicht. Du kennst mich nicht und kannst dir diesbezüglich kein Urteil erlauben. Schon gar nicht über meine Emotionale Beteilung beim Prozess sterben...

Eine Frage Regina - sind hier Antworten erwünscht, oder soll es ein Monolog werden?
 
Iron
ich sage Dir nur was einer Disskussion dient und was nicht

Argumente dienen einer Disskusion
alles ander führ zu....

n i c h t s

siehe Tib Buddhismus I II und III oder so

d a s wünsch ich mir hier sicher nicht

also zurück zu Argumenten

ein solches Argument ist zB das in Österreich die Organentnahme automatisch erlaubt ist (kein Ausweis von nöten) es sei denn die Angehörigen stimmem nicht zu

ein weiteres Argument ist ein Gesetz das z Z in Deutschland disskutiert wird

die baldige Verabschiedung eines Transpalntationsgesetzes pro und kontra
Auszüge folgen........
 
Auszug einer Kritik
Im Rahmen der demnächst zu erwartenden Verabschiedung eines Transplantationsgesetzes droht die umstrittene Gleichsetzung des endgültigen Ausfalles der Hirnfunktionen, d.h. der Funktionen eines Teiles des zentralen Nervensystems, mit dem Tod, also mit dem Abgelebtsein des ganzen Menschen, gesetzliche Verankerung zu finden.

Die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen, das Hirntodkonzept, ist keine Erkenntnis der Schulmedizin, die etwa vertieften Einsichten in die Dimensionen von Leben, Sterben und Tod entstammte, sondern eine reine Setzung, welche in ihrem Zusammenhang mit der sich entwickelnden Intensiv- und Transplantationsmedizin gesehen werden muß. Dabei ist eben das Krankheitsbild des isolierten (dissoziierten) Hirntodes faktisch wie historisch als Legitimationskriterium des intensivmedizinischen Therapieabbruchs, was dem Hirntoten zu sterben erlaubt, zu unterscheiden von seiner Interpretation als Todeskriterium, wodurch man Schwerstkranken den Leichnamstatus attribuiert.

Letzteres ist dank der öffentlich-kritischen Reflexion und Diskussion des Hirntodkonzeptes, vor allem des in Rede stehenden Ganzhirntodeskonzeptes, in seiner defizitären Begründungssubstanz offenbar geworden (1,2).

Auch die – oftmals in dogmatischer Form – ständig wiederkehrenden Affirmationen seitens einzelner Personen, aber auch in offiziellen Stellungnahmen verschiedener medizinischer Fachgesellschaften, der Hirntod sei der Tod des Menschen, können weder von der Verpflichtung zu einer durchschlagenden Begründung für diese Behauptung befreien, welche noch immer aussteht, noch darüber hinwegtäuschen, daß weite Teile der Ärzteschaft selbst (3) wie auch der übrigen Öffentlichkeit keineswegs den Hirntod als Tod des Menschen akzeptieren.

2. Hirntod als endgültiger Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen?

Der Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen bzw. der Funktionsausfall des gesamten Gehirns ist, wie u.a. der Neurologe Martin Klein unlängst plausibel dargelegt hat, mit den Mitteln der den Richtlinien der Bundesärztekammer entsprechenden Routinediagnostik des Hirntodes nicht einmal nachzuweisen (4,5,6). Diese Feststellung steht in größtem Gegensatz zu den Verlautbarungen der Vertreter oder Befürworter der Hirntodkonzeption, welche, wie etwa die Bundesärztekammer, die eindeutige Nachweisbarkeit des Hirntodes als irreversiblen Ausfalls aller Hirnfunktionen bzw. als Funktionsausfalls des gesamten Gehirns behaupten (7).

Es ist unbegreiflich, wie in dieser historischen Situation der für ein ganzes Volk verbindlichen gesetzlichen Festschreibung eines neuen, denkbar fragwürdigen Todesverständnisses derartig gravierenden Differenzen die Kenntnisnahme verweigert werden kann: "An der Zuverlässigkeit der in diesen Empfehlungen der Bundesärztkammer genannten Kriterien und Untersuchungsverfahren zur Feststellung der klinischen Zeichen des Todes bestehen keine begründeten Zweifel." (Antrag R.Dreßler, Drs. 13/4368, S.4) Solange dieser – doch den Lebensnerv des Ganzhirntodkonzeptes treffende – Widerspruch von behaupteter eindeutiger Feststellbarkeit des völligen Ausfalls der Hirnfunktion(en) und dargelegter Unmöglichkeit seiner Feststellung bestehen bleibt, verbietet sich sogar aus ganzhirntodkonzeptuellem Selbstverständnis heraus die gesetzliche Festschreibung des als Funktionsausfall des gesamten Gehirns verstandenen Hirntodes als Tod des Menschen.

3. Leben, Tod und Tod des Menschen

Tod kann vom Begriff her nichts anderes bedeuten als das Ende des Lebens. Das Leben selbst ist sinnlicher Erfahrung nicht zugänglich, es tritt uns aber entgegen in empirisch faßbaren Lebenserscheinungen. Wo also Lebenserscheinungen beobachtet werden, besagen diese an der Stelle ihres Auftretens die Abwesenheit von Tod, auch im Prozeß des Übergangs vom Leben zum Tod. Der Tod eines Menschen tritt erst mit dem endgültigen Stillstand von Herz, Kreislauf und Atmung ein, wann auch die übrigen Lebenserscheinungen zu sistieren beginnen. Erst damit nimmt jener Leibeszustand seinen Anfang, der sehr bald zum Absterben aller Organe, dann auch der Gewebe und Zellen führt und in welchem allein die sicheren Todeszeichen auftreten, die ja die Abwesenheit des Lebens als Lebensprinzip verbürgen, wie Totenflecken, Totenstarre und Verwesung. Nur dieser Zustand kann daher mit Recht als der Tod des Menschen bezeichnet werden. Die Möglichkeiten des zeitweisen apparativen Funktionsersatzes (z.B. Herz-Lungen-Maschine) oder der Wiederbelebung ändern nicht im mindesten etwas an der Gültigkeit dieser an biologischen Fakten orientierten Todesbestimmung, sondern bestätigen diese geradezu.

4. Das Krankheitsbild beim isolierten Ausfall der Hirnfunktion als sicheres Lebenszeichen. – "Organprotektive Therapie".

Ganz unabhängig von der Frage der Nachweisbarkeit bzw. Nichtnachweisbarkeit des Ausfalls der gesamten Hirnfunktion trifft es nicht zu, daß ein Hirntoter ein Toter mit erhaltener Herz-Kreislauffunktion sei. Die Herz-Kreislauffunktion besteht nicht fort als ein isoliertes Phänomen, sondern im Verein mit allen übrigen erhaltenen Organfunktionen und Lebenserscheinungen und ist mit diesen integriert in die vereinheitlichende Leibesganzheit des morphologisch und (reduziert) funktionell als lebendiges Gesamtgebilde noch existenten Organismus.

a) Im Blick auf die biologischen Fakten ist es unerfindlich, weshalb ein Mensch tot genannt werden soll, dessen Leib sich in rational nicht anzweifelbarer Eindeutigkeit mit einer Fülle von Lebenserscheinungen auf organisch-funktioneller und systemischer Ebene als belebt bekundet, wie beispielsweise im Fortbestehen von: Herzschlag, Blutzirkulation, Zellerhaltung im Organismus, allen übrigen Organfunktionen einschließlich ihrer gesamtorganismischen Wechselwirkung, Atmungssystem ("innere Atmung" oder Gasaustausch), Nierensystem, Verdauungssystem, Stoffwechsel, neuronaler Steuerung u.a. auch in Gestalt reflexförmiger Bewegungsformen bis hin zum Anheben der Arme und laufähnlichen Bewegungen der Beine (Lazarus-Zeichen), Funktionen des übrigen zentralen Nervensystems (Rückenmark), Immunsystem, Blutbildungssystem, Blutfunktion, Formen hormoneller Regulation, einem internen Milieu (Wasser- und Säure-Basenhaushalt, Darmflora etc.), reproduktiven Funktionen, Gewebebildungs- und Heilungsprozessen, Körperwärme, der Fähigkeit zum Leibesfruchterhalt bei Schwangerschaften wie auch zum Spontanabort, der Fähigkeit zur Fieberentwicklung, der teilweisen medikamentösen Steuerbarkeit der Lebensvorgänge u.s.w.

....


Zusammenfassend läßt sich bezüglich der Problematik der Gleichsetzung des isolierten Hirntodes mit dem Tod des Menschen festhalten: Der Hirntod stellt ein schweres Krankheitsbild dar, das sicher zum Tode führt; mit dem Tod des Menschen hat der Hirntod nichts zu tun. II. ANMERKUNGEN ZUM TRANSPLANTATIONSGESETZ

1. Würde und Leib, Individualität und Selbstgeschöpflichkeit und – "enge Zustimmungslösung"

In der vom Grundgesetz geschützten Würde des Menschen, die man ja in seiner unverwechselbaren und unersetzbaren individuellen Einmaligkeit erblickt, ist sein Leib einbegriffen im Gesamtumfang seiner Lebensspanne und gleichviel, wie defizitär sein Lebenszustand auch sein mag.

Daher kann es keinen Verfügungsanspruch über den menschlichen Leib geben und findet auch die Entnahme von Leibesbestandteilen zu therapeutischen Zwecken an der Individualität des Einzelnen ihre unübersteigbare Grenze.

Das "Recht auf Individualität" liegt anthropologisch begründet in der strukturell angelegten geistigen Selbstgeschöpflichkeit des Menschen, welche auf der physiologischen Grundlage des Leibes – als Ausdruck seiner Individualität und Bedingung seiner Individuation -aufruht.

Deshalb muß ein Transplantationsgesetz, das die Entnahme von Leibesbestandselementen überhaupt positiv regelt, die enge, persönliche Zustimmung ihres Spenders vorsehen.

2. Gefahr therapeutischen Desinteresses bei potentiellen Organspendern

Ein Transplantationsgesetz sollte, soweit möglich, sicherstellen, daß der Blick auf einen Patienten als potentiellen Organspender beim behandelnden Arzt nicht zu einer Einbuße an therapeutischem Willen und an therapeutischem Einsatz führt. Der Kostendruck, dem sich Kliniken zunehmend ausgesetzt sehen, potenziert diese ohnehin nicht geringe Gefahr.

Jede anstehende Organentnahme müßte danach hinterfragt werden: Was wurde/wird getan, um das Eintreten des Hirntodes zu verhindern?

3. Keine Organentnahme ohne Narkose!

Nicht wenige Ärzte verzichten bereits bei der Organexplantation auf narkotisierende Medikamente und explantieren nur unter Relaxation. Muskelrelaxantien haben keinerlei bewußtseinsdämpfende oder schmerznehmende Wirkung, sie lähmen lediglich die quergestreifte, unserer Willkür folgende Muskulatur.

Im vorigen (S.7) wurde erwähnt, warum auch bei einem Hirntoten ein letzter, mit den existenten physiologischen Prozessen verbundener empfindungsartiger Leibbezug nicht zweifelsfrei sicher ausgeschlossen werden kann. Niemand, wenn nicht ein in der nicht-sinnlichen Beobachtung seelisch-geistiger menschlicher Wesensglieder Geschulter, kann hierüber definitiv Auskunft geben. Schon allein die o.a. Imponderabilien der Hirntoddiagnostik (S.2) sollten ausreichen, um von dem Risiko, eine evtl. noch leibgebundenen Bewußtsein Qualen zu bereiten, bereitwillig Abstand zu nehmen.

4. Keine Meldepflicht für Hirntodkrankheitsfälle!

Am Ende ist man so verpflichtet potenzielle Organspender zu melden!!!!!!!!!!!!!!

Gelegentlich der Anhörung sei noch festgehalten, daß einer Meldepflicht für Hirntod-Krank-heitsfälle, wie sie mit §10, Absatz 4, Satz 2 des interfraktionellen Gesetzesentwurfes für ein Transplantationsgesetz (Drucksache 13/4355 vom 16.04.96) vorgesehen ist, nicht unerhebliche Bedenken entgegenstehen.

Allein im Falle der engen Zustimmungslösung wäre m.E. eine solche Meldepflicht überhaupt denkbar, da nur in diesem Falle der behandelnde Arzt sich bei der Weitervermittlung (um nicht zu sagen: Preisgabe) seines Patienten an ein Transplantationszentrum im nachweislichen Einklang mit dem ihm anvertrauten Patienten und – wenigstens formell – auch mit seiner ärztlichen Fürsorgepflicht für ihn wissen kann.

Im übrigen sind nach meiner persönlichen Überzeugung (selbst unter Bedingungen der engen Zustimmungslösung) die Weiterleitung eines behandelten Patienten an ein Transplantationszentrum wie auch die Durchführung einer "organprotektiven Therapie" – und erst recht der Organentnahmevorgang – ohnehin Maßnahmen, welche ihrem Wesen nach mit der ärztlichen Fürsorgepflicht für den anvertrauten hirntotkranken Patienten nicht vereinbar sind. In der Abwendung von der Individualität des hirntoten Kranken liegen sie außerhalb der ärztlichen Betreuungsintention und des ärztlichen Behandlungsauftrages, welcher dem jeweiligen Patienten allein gilt. Der Arzt Frank Meyer schreibt: Diesem unteilbaren Wesen in seiner Not zu helfen, sehe ich als meine Aufgabe als Arzt an. Solange wir uns, nach bestem Wissen und Gewissen, am individuellen Patienten orientieren, dürfen wir hoffen, in Einklang mit dem zu handeln, was das Schicksal dieses Menschen, was er selbst will.(...) Individuelle Zuwendung – auch im Angesicht des Sterbens – ist eben unteilbar. Die Abwendung vom Individuum dagegen ist der Sündenfall der modernen Medizin. Sie beginnt spätestens dann, wenn wir in dem Sterbenden einen "Spender" sehen. ( Meyer, F.:, "Organtransplantation-wissen wir, was wir tun? Plädoyer für eine humane Medizin, Der Merkurstaab 2/1996)

5. Legitimationskrise der Transplantationsmedizin oder Tötungsakzeptanz

Das Offensichtlichwerden der defizitären Begründungssubstanz der Hirntodkonzeption ist, ohne daß dies jemand gewollt hätte, zu einer Legitimationskrise der Tranplantationsmedizin geworden, insoweit diese auf der Organentnahme von Hirntoten beruht.

Wenn die Gesellschaft – als Souverän – die Transplantationsmedizin in dieser Form will, muß sie sich zur zweckspezifischen Tötung durch Organexplantation bekennen und dafür – soweit erforderlich - entsprechende Gesetzesänderungen treffen.

Keinesfalls jedoch darf die objektive Unwahrheit der Gleichsetzung des Ausfalls der Hirn-funktion mit dem Tod des Menschen gesetzlich festgeschrieben und damit für ein ganzes Volk verbindlich werden. Für die Interessengemeinschaft Angehörige:
Frank Schadt
 
eine Literaturempfehlung

Welche ökonomischen Triebkräfte sich hinter der philanthropischen Fassade der Transplantationsorganisationen und der ihnen dienstbaren Politiker verbergen, ist ein Tabuthema. Daß in der öffentlichen Diskussion um Hirntod und Organübertragung zumeist pietätvolles Schweigen darüber gewahrt wird, wer wieviel in diesem Geschäft verdient, ist zum einen pure Verdrängung. Die verständliche Scheu, offen über die ökonomischen Gesichtspunkte der Organtransplantation zu sprechen, erweist sich jedoch in dem Maße als fatal, als sie denjenigen, die unbeeinträchtigt von derartigen atavistischen Skrupeln kalkulieren und agieren, freie Bahn gibt. Deshalb ist es an der Zeit, daß eine aktuelle Publikation im Ullstein-Verlag mit diesem Tabu bricht, das den Blick durch die Verflechtungen im transplantationsmedizinisch-industriellen Komplex in Deutschland bislang erschwert hat. Richard Fuchs geht in seiner Reportage "Tod bei Bedarf" jedoch nicht nur Fragen wie der nach den Kosten und Verdienstspannen bei der Organtransplantation und dem Interesse der Pharmaindustrie an gesicherten Märkten für Immunsuppressiva nach. Anhand von Darstellungen des Siegeszuges der Hirntoddefinition in den westlichen Industrieländern, der nationalen Unterschiede, des Organhandels in der Dritten Welt, der Rolle der Industrie, der ärztlichen Standesorganisationen, der Kirchen und anderer gesellschaftlicher Institutionen gibt er einen umfassenden Überblick über die Geschichte, den gegenwärtigen Stand und die Gepflogenheiten der Transplantationsmedizin. Eine minutiöse Dokumentation der Vorbereitungen für das demnächst zu verabschiedende Transplantationsgesetz im Bundestag mit ausführlichen Zitaten der Originalquellen schafft den unmittelbaren Bezug zu den ganz aktuellen Vorgängen in unserem Land.
 
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Das Eingeständnis einer Wissenslücke
oder zumindest der Anfang des Verlustes der unangebrachten Sicherheit


Wer versucht, sich dieser »Zone wesentlicher Ungewißheit« im Hinblick auf die Organentnahme mit anthroposophischen Begriffen anzunähern, steht vor einer gewaltigen Aufgabe. So vielfältig und umfangreich die Darstellungen Rudolf Steiner über den Sterbevorgang und die nachtodliche Entwicklung sind, so schwierig ist es schon aus methodischen Gründen, spezielle Forschungsergebnisse auf aktuelle Fragestellungen zu übertragen. Es mag verlockend sein, Ausführungen Steiners über die Sektion Verstorbener oder über Gliedmaßenamputation auf die Problematik der Organverpflanzung anzuwenden, es ist jedoch wenig hilfreich. Denn wirkliche Verantwortung setzt eine Erkenntnissicherheit voraus, die über bloßes Dafürhalten hinausgeht. Im Hinblick auf den Menschen, dem die Organe entnommen werden, den sog. »Spender«, müssen wir Antworten auf Fragen wie die folgenden suchen: Was bedeutet es für ihn, wenn in der Vorbereitungsphase zur Organentnahme intensivste medizinische Bemühungen angestellt werden, um optimale Voraussetzungen für die Transplantation zu schaffen? Einerseits wird der Sterbevorgang verlängert, andererseits wird er mechanisiert. Wird das Sterben damit auch erschwert oder behindert? Was bewirkt es bei dem Sterbenden, wenn der Tod abrupt durch das Einleiten der Kühlflüssigkeit im Austausch gegen das körperwarme Blut eintritt, unmittelbar bevor oder während die Organe entnommen und Beatmung und Kreislauf aufrechterhalten werden? Können wir überhaupt vom Tod des ganzen Menschen reden, solange einzelne Teile des Ganzen noch am Eigenleben gehalten werden? Was bedeutet es, in Teilen statt im Ganzen zu sterben? – Ein Mensch, der nicht voll inkarniert ist, tritt in der physischen Welt als ein in mancher Hinsicht Behinderter auf. Welche Folgen hat es für den geistigen Menschen nach dem Tode, wenn seine Exkarnation nur unvollständig oder zeitlich verzögert erfolgt? Welche Auswirkungen hat es auf das nachtodliche Leben des Explantierten, wenn seine Organe vital konserviert auf einen anderen Menschen übertragen werden und dort in Wechselwirkung mit einem fremden Organismus treten?

Diese Fragen zielen allesamt auf mögliche Folgen für die höheren Wesensglieder und das nachtodliche Leben des Menschen ab und sind auf einen Horizont ausgerichtet, der weit über den der rein naturwissenschaftlichen Medizin hinausgeht. Sie stellen zugleich eine Herausforderung für die Anthroposophie dar. Solange es darüber, was wir dem Organspender antun, keine Antworten gibt, die mit der Exaktheit einer wissenschaftlichen Aussage auftreten, sind wir gehalten, für die praktische Medizin Lösungen zu suchen, die einen Schaden für den Patienten soweit als möglich ausschließen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine echte, erschlichene oder erzwungene Spende handelt. Auch wenn sich ein Mensch aus einer Opferhaltung heraus freiwillig für die Organentnahme zur Verfügung gestellt hat, entbindet uns das nicht von der ärztlichen Verpflichtung, in erster Linie nicht zu schaden. Wenn wir das Sterben im anthroposophischen Sinne als geistigen Geburtsvorgang und die Gedanken von Reinkarnation und Karma als berechtigt ansehen, dann sind die folgenden Bedenken angebracht: Eingriffe in Vorgänge des Werdens, die wir nicht voll durchschauen, sind unethisch. Wenn wir Sterben und nachtodliches Leben als komplexen Entwicklungsvorgang betrachten, dann ist das Risiko, daß wir Schaden anrichten zu hoch, als daß wir uns Eingriffe erlauben könnten, die nicht mehr unmittelbar durch den ärztlichen Auftrag diesem konkreten Menschen gegenüber (ihm zu helfen, ihn zu begleiten, sein Leiden zu lindern) gedeckt sind. Das transplantierte Organ steht in Wechselwirkung mit dem Organismus des Empfängers. Die Wirkungen auf den Empfänger können wir, zumindest, was die physische Seite anbetrifft, studieren und auch in gewissem Maße beeinflussen. Die Rückwirkungen auf den Explantierten, der bereits den Weg in die geistige Welt angetreten hat, kennen wir weder, noch können wir sie beeinflussen. Vorausgesetzt, wir schenken dem Empfänger durch die Übertragung tatsächlich Lebenszeit und Lebensqualität (auch das Gegenteil kann der Fall sein), so wissen wir nicht, welche karmischen Konsequenzen das für das Verhältnis von Spender und Empfänger in einer späteren Inkarnation haben wird.

Daß wir auch in anderen Entscheidungssituationen an diese und ähnliche Fragen stoßen, ist charakteristisch für die heutige Medizin in ihrer Schwellensituation. Unser Bemühen muß es aber sein, mit den Worten von Jonas, stets »mehr zu einer maximalen als zu einer minimalen« Sicherheit zu tendieren. Diese Zonen der Sicherheit verschieben sich mit dem Horizont des Fragens. Mit dem Wissen wachsen bekanntlich auch die Zweifel, und die Sicherheiten von heute erweisen sich oft schon morgen als trügerisch. Auch das ist Bewußtseinsfortschritt. »Erweiterung« der Medizin kann daher auch bedeuten, dem allgegenwärtigen Machbarkeitsdenken und therapeutischen Aktionismus zu widerstehen und bestimmte Dinge nicht zu tun oder nicht mit zu verantworten.

Es macht darüberhinaus einen wesentlichen Unterschied, ob wir einen Schritt in die Ungewißheit wagen, um einem uns anvertrauten Patienten in der Not praktische Hilfe zu leisten, oder ob wir uns in einer Situation, die verlangt, die ärztliche Zuwendung von dem konkreten Menschen abzuziehen und ihn als Ersatzteilspender zu verwenden, über ethischen, anthropologische und anthroposophische Bedenken hinwegsetzen. Mit anderen Worten: Es kommt darauf an, ob wir uns einem Patienten dienend oder begehrlich nähern. Motive des Wollens können mitunter bedeutsamer sein als der Stand des Wissens.

Es ist heute schon üblich, im Hinblick auf die Teilbarkeit, Erweiterbarkeit, Austauschbarkeit und die damit einhergehende Vermarktung des menschlichen Körpers vom »posthumanen Zeitalter« zu sprechen. Materialistisches Denken und materialistische Medizin haben diesen Zustand herbeigeführt. So leidenschaftlich man einerseits den Materialismus in seiner Oberflächlichkeit ablehnen mag, so sehr kommt es jetzt andererseits darauf an, das Individuum als neue Richtgröße zu entdecken. Diesem unteilbaren Wesen in seiner Not zu helfen, sehe ich als meine Aufgabe als Arzt an. Solange wir uns, nach besten Wissen und Gewissen, am individuellen Patienten orientieren, dürfen wir hoffen, in Einklang mit dem zu handeln, was das Schicksal dieses Menschen, was er selbst will. Das sollte menschengemäße, humane Medizin allen posthumanen Ideologien und Verführungen zum Trotz zu leisten versuchen. Individuelle Zuwendung – auch im Angesicht des Sterbens – ist eben unteilbar. Die Abwendung von Individuum dagegen ist der Sündenfall der modernen Medizin. Sie beginnt spätestens dann, wenn wir in dem Sterbenden einen »Spender« sehen. Dr. med. Frank Meyer,
Allgemeinarzt, Naturheilverfahren,
 
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