Hallo Katja,
Du musst es auf jedenfall bei deiner Arbeitsstelle melden.
Gewerbeschein benötigst du nicht unbedingt, wenn du nur beratend tätig bist, also keine Öle, Steine, oder sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Einweihungen anbietest.
Bist du ausschliesslich beratend tätig, kannst du auch beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Die Beitragsbemessungsgrenze, die eine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse nicht erforderlich macht, liegt bei dem Höchstsatz 340 Euro monatlich durch Gewerbe - bzw. freiberufliche Tätigkeit...
Ist dieser Satz jedoch überschritten, sieht dich die Kasse als Hauptberuflich selbstständig an, das machen die einfach so.
Da bitte genaustens drauf achten, ansonsten musst du dich freiwillig versichern, da bitte auch Preisvergleiche machen, es lohnt sich.
Viel Erfolg
Nadesha