meldepflicht

sananda

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21. Januar 2006
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hallo ich bin neu im forum, und habe schon eine riesen bitte an euch. wer kann mir sagen, wenn man einen gewerbeschein als "lebensberater lösen will ob man dies in der hauptberuflichen arbeit melden muß
 
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Hallo Katja,

mit einem Gewerbeschein bist Du immer auf der sicheren Seite, weil Du möglicherweise Neider hast, die nur darauf warten, Dich wegen Schwarzarbeit anzeigen zu können.

Ob Du Dich selbst krankenversichern mußt, sagt Dir Deine Krankenkasse. Das hängt vom Verdienst ab. Es wäre gut, Dich erst dort zu informieren.

Danach gehst Du am besten zum Finanzamt, und läßt Dir erklären, was so steruerlich und buchhalterisch auf Dich zukommt. Falls Du in Deutschland lebst, ist vielleicht ein Kleingewerbe interessant. Das wird man Dir dort sagen.
 
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Hallo Katja,

Du musst es auf jedenfall bei deiner Arbeitsstelle melden.

Gewerbeschein benötigst du nicht unbedingt, wenn du nur beratend tätig bist, also keine Öle, Steine, oder sonstige Dienstleistungen, wie z.B. Einweihungen anbietest.

Bist du ausschliesslich beratend tätig, kannst du auch beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die eine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse nicht erforderlich macht, liegt bei dem Höchstsatz 340 Euro monatlich durch Gewerbe - bzw. freiberufliche Tätigkeit...

Ist dieser Satz jedoch überschritten, sieht dich die Kasse als Hauptberuflich selbstständig an, das machen die einfach so.

Da bitte genaustens drauf achten, ansonsten musst du dich freiwillig versichern, da bitte auch Preisvergleiche machen, es lohnt sich.

Viel Erfolg :)
Nadesha
 
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