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Amarok
Guest
Gut, dann mal Fakten.Du hast eine interessante Einstellung, wenn Fakten für dich schon diskriminierend sind.
Ein Taschenfeitl (hochdeutsch: Taschenmesser/ Klappmesser, ähnlich wie Opinel oder Victorinox) von "annudazumal" mit heute kaufbaren Messern in Relation setzen zu wollen, ist recht sinnfrei.Tatsache ist, dass auf früher unsere Jugendlichen den "Taschenfeitl" bei sich gehabt haben - eine reine Angebertradition, die mittlerweile aber kaum mehr geübt wird.
Es hat allgemein nachgelassen, dass Jugendliche ein Werkzeug (was anderes sind Messer erstmal nicht, dazu aber gleich mehr...) mit sich führen. Feitl usw eher noch in ländlicher Gegend, für Brotzeit usw usf.
Die Polizei findet bei ausländlichen Jugendlichen aber immer wieder Messer, die unter das österreichische Waffengesetz fallen.
Dazu wäre es aber hilfreich, wenn Du auchmal einen Link zum österr. Waffengesetz einstellst. Du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder Leser damit vertraut ist.
Die Gesetzesregelungen haben sich in den letzten 15 Jahren um einiges geändert, Messer die früher problemlos "am Mann" sein konnten, fallen heute eben unter das "Verbot".
Es ist schwachsinnig, entschuldige.... das allein auf ausländische Migranten schieben zu wollen. Das ist überhaupt ein allgemeines Thema.
In D gibt es zB auch die Unterscheidung zwischen Führungsverbot und überhaupt dem Besitz!
Schon allein das sin fulminante Unterschiede, die man hier betrachten muss!
In Österreich ist es nicht viel anders, und ja, ich kenn die Gesetze.
Der Träger, resp. die Einstellung entscheidet zwischen Werkzeug und Waffe; egal ob D, AU, CH, oder sonstwoher. (betreffend auf als Schneidwerkzeug ausgelegte Messer... Kampfmesser wie American Tanto; oder Glock Grubenmesser, Karambit etc davon ausgenommen....)