Massive Belastung wegen Eltern

Weil hier immer wieder "Pflichtanteil" fällt: Mein Vater hat seine Wohnung und das Auto "verschenkt", ist also ohne Vermögen, dasselbe wäre bei meiner Mutter der Fall, wenn sie das Haus an jemanden überträgt. Wovon bekäme ich da einen Pflichtanteil? Das ist doch der Sinn der Sache: ich tanze nicht nach ihrer Pfeife und bekomme "zur Strafe" gar nichts.

Ich wäre die Alleinerbin. Mein Bruder hat schon vor Jahren eine notarielle Verzichtserklärung unterzeichnet. Das Haus ist unbelastet- habe den Eintrag im Grundbuch vorliegen.

Der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt und steht dir zu. Zum Thema Schenkung wurde hier bereits schon was geschrieben. Dein Pflichtteil würde im Falle des Todes deines Vaters innerhalb von den 10 Jahren auch auf die Schenkung greifen. Dazu kannst du auch einfach mal unter google Schenkung suchen und dir den Wiki-Beitrag durchlesen.
 
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Weil hier immer wieder "Pflichtanteil" fällt: Mein Vater hat seine Wohnung und das Auto "verschenkt", ist also ohne Vermögen, dasselbe wäre bei meiner Mutter der Fall, wenn sie das Haus an jemanden überträgt. Wovon bekäme ich da einen Pflichtanteil? Das ist doch der Sinn der Sache: ich tanze nicht nach ihrer Pfeife und bekomme "zur Strafe" gar nichts.

Ich wäre die Alleinerbin. Mein Bruder hat schon vor Jahren eine notarielle Verzichtserklärung unterzeichnet. Das Haus ist unbelastet- habe den Eintrag im Grundbuch vorliegen.
Du schätzt das schon relativ richtig ein.

Ich hab mich eben jetzt bei unserem Finanzamt und Gericht erkundigt,
Bei einer Hausüberschreibung fallen einige Kosten an (gilt aber für Österreich-ich weiß nicht wo du wohnst):

-Dreifacher Einheitswert als Berechnungsgrundlage (der aber mit dem tatsächlichen Wert des Hauses und Grundstücks nicht gleich ist, sondern wesentlich niedriger ist) und von diesem dreifachen Einheitswert ungefähr 2%, das sind "Pi mal Daumen" ein paar Hundert Euro bis zu ein paar Tausend Euro.
- 1,8% des Wertes des Hauses für die Grundbucheintragung (ist schon wesentlich mehr)
- Notar und Bearbeitungskosten

Das ist das Mindeste an Zahlungen für eine Hausübertragung und ich finde das nicht unerheblich.
 
Sie bekommt aber dafür keine Gegenleistung, weil ihre Mutter im Vertrag festsetzten hat lassen, dass sie das Haus, nach ihrem Ableben, weder vermieten noch veräußern darf.;)

Sie will es ja gar nicht. Insofern stellt sich mir eher die Frage, wie kommt sie an den Grundbucheintrag... also sich den genau anzusehen?:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was willst du mit dem Zwinkersmilie aussagen?
Natürlich kann der mitgeschickt werden, wenn der Brief vom Notar kommt und gleich der Vertrag mitgeschickt wurde. Schrieb sie doch.

Ganz einfach: wenn ich etwas nicht will, will ich es nicht. Dann befasse ich mich auch nicht mit den möglichen Konsequenzen, was wäre, wenn ich es doch wollte. ;)
 
Der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt und steht dir zu. Zum Thema Schenkung wurde hier bereits schon was geschrieben. Dein Pflichtteil würde im Falle des Todes deines Vaters innerhalb von den 10 Jahren auch auf die Schenkung greifen. Dazu kannst du auch einfach mal unter google Schenkung suchen und dir den Wiki-Beitrag durchlesen.
Und wenn er länger lebt kriegt sie nix. Ganz abgesehen davon, was ist wenn der Beschänkte bereits alles ausgegeben hat? Dann kannst zwar einklagen, kriegst aber nix und die Kosten trägst auch selber fürs Einklagen.
 
Und wenn er länger lebt kriegt sie nix. Ganz abgesehen davon, was ist wenn der Beschänkte bereits alles ausgegeben hat? Dann kannst zwar einklagen, kriegst aber nix und die Kosten trägst auch selber fürs Einklagen.

Ich denke da ist ein Anwalt besser gefragt und klärt auch diese Eventualitäten ab.
 
Wovon würde der Notar dringenst abraten?
sich selbst aller Rechte zu entheben.

deshalb rät er mindestens zum:
es gibt dann einen sog. 'bloßen Eigentümer' an der Sache (hier, Haus) + einen sog. 'Nießbrauchsberechtigten' ('wirtschaftlichen Eigentümer') der die Sache/Haus umfassend nutzen!, Früchte draus ziehen! und diese Rechte auch auf Dritte! übertragen kann. Und letzteres (Nießbrauchsberechtigte) wäre dann die sog. Mutter, wenn ich das richtig verstanden habe :sick: und das hieße, sie könnte zukünftig wieder mit lillitha Schlittenfahren wie sie grad lustig ist.
 
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Sie will es ja gar nicht. Insofern stellt sich mir eher die Frage, wie kommt sie an den Grundbucheintrag? :D
Wahrscheinlich wurde ihr der zugestellt mit dem Vertrag.

Schau, ich würde da auch zuerst mal abchecken und mich erkundigen, was da von mir gewollt wird und ev. sogar ins Grundbuch einsehen wollen. Bei einer Übertragung ist das nicht unüblich. Zudem, auch wenn ich in dem Haus nicht selbst leben wollen würde und meine Mutter möchte mir das zu Lebzeiten übertragen, auch mit Nießrecht, wäre das kein Problem, wenn ich dann nach ihrem Ableben mit dem Haus machen kann, was ich will und es z.b. veräußern kann.

Aber auch da würd ich mir das gründlich überlegen, weil wenn die Mutter ein Pflegefall wird und das Nießrecht in dem mir übertragenen Haus hat, bin ich höchstwahrscheinlich mit der Pflege und den ganzen Kosten betraut und verplichtet diese zu leisten. Ist halt ne Frage, ob man das alles so will.

Aber sicher nicht in so nem Fall, dass ich nach dem Ableben der Mutter weder das Haus vermieten noch verkaufen darf, weils vertraglich so festgelegt wurde.
 
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