Masernvirus nicht existent? BGH Urteil bestätigt

KingOfLions

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Kurzfassung: grundsätzlich geht es bei dem Urteil primär um eine Wette, die 100.000€ für denjenigen auslobt, der einen schlüssigen Beweis für die Existenz des vermuteten Masernvirus liefern kann. 5 medizinische Sachverständige konnten keinen Beweis für die Esistenz des Virus liefern.
Das Urteil wurde jetzt vom BGH als gültig bestätig.

http://liebeisstleben.com/2017/06/2...il-bestaetigt-masern-­viren-existieren-nicht/

Weitere Quellen:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=20705
 
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Das Ausmaß des Lügengebäudes und der Realitätsverleugnung, das Lanka und seine Anhänger in der aktuellen Veröffentlichung offenbaren, ist indes erschreckend.
http://blog.gwup.net/2017/01/19/der...-masern-virus-gibt-lankas-neues-lugengebaude/

Nein, das BGH hat mit Bestätigung des Urteils zu keinem Zeitpunkt die Nichtexistenz von Masern-Viren bestätigt.
Die Zahlung des Preisgeldes wurde lediglich wegen eines Formfehlers abgewiesen: Bardens konnte nicht die exakten Voraussetzungen erfüllen, die Lanka in seiner Belobung forderte. Jedoch ist die Existenz des Masern-Virus durch mittlerweile über 19.000 Studien zweifelsfrei bewiesen. Auch wenn Impfgegner sich lieber auf „Neue Germanische Medizin“ und Globuli verlassen wollen.

http://www.mimikama.at/allgemein/gibt-es-masern-viren/

Die Richter beschäftigten sich nicht mit der Frage der Existenz von Masernviren, wie sie ausdrücklich festhielten – sondern nur mit der Frage, ob der inzwischen als Arzt tätige Bardens die Auslobung erfüllt habe.
https://www.deutsche-apotheker-zeit...erichtshof-haelt-sich-aus-masernstreit-heraus

https://m.aerzteblatt.de/news/72736.htm
 
Das stimmt nur teilweise. Denn die Eingangsbedingung für das Preisausschreiben (über das hier geurteilt wurde - deshalb umfasst das Urteil auch keine gerichtliche Aussage über die Existenz des Masernvirus) selber erfordert einen Beweis für die Existenz des Masernvirus - und dieser konnte selbst von den beteiligten Sachverständigen aus aktuellen Forschungen und Studien nicht nachgewiesen werden.

Fakt ist damit: der Masernvirus ist zwar ein medizinisches Modell, konnte aber bisher in Realita nicht nachgewiesen werden. Was natürlich schon eine ziemliche Aussage ist, nachdem die Biochemiker schon in der Lage sind, beliebigste Viren selber zu bauen ... also sollte man der Branche schon zutrauen sie auch nachzuweisen.
 
Zu Bougenvaillas Beitrag kann man kaum noch etwas hinzuzufügen, außer den Beschluss im Originaltext, im Anhang.

@KingOfLions es handelt sich hierbei um kein Urteil, sondern einen Beschluss. Deswegen haben die Richter vom BGH haben gar nichts bestätigt, sie haben lediglich die Revision nicht zugelassen. Das ist eine rein prozessrechtliche Handlung, durch die das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig wird. Und der Originaltext dieses Urteils findet man hier.
Darin steht wörtlich:
"Die Beweiswürdigung des Landgerichts dahingehend, dass aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bewiesen sei, dass die vom Kläger vorgelegten Publikationen in ihrer Gesamtheit den Nachweis für die Existenz und die Erregereigenschaft des Masernvirus belegten und auch die Bestimmung des Durchmessers in der vom Beklagten verlangten Form gelungen sei, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden."
Heißt, verkürzt: Bardens hat mit seinen Publikationen sowohl erwiesen, dass es Masernviren gibt, als auch, dass die Masernviren für die Erkrankung ursächlich sind als auch, welchen Durchmesser sie haben.

Es scheiterte lediglich daran, dass dieser Nachweis nicht in einer einzigen wissenschaftlichen Publikation gemacht wurde, siehe hier:
(1) Kriterium: Nachweis durch eine einzige wissenschaftliche Publikation
Das Preisgeld wird nach dem eindeutigen Wortlaut der Ausschreibung „... ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u. a. dessen Durchmesser bestimmt ist. Das Preisgeld wird nicht ausgezahlt, wenn es sich bei der Bestimmung des Durchmessers des Masern-Virus nur um Modelle oder Zeichnungen wie dieses handelt ...“
Nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut ist hiernach eine Publikation vorzulegen, in der der Nachweis nach diesen Vorgaben zu erfüllen ist. Für ein solches Verständnis spricht nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Umstand, dass ein einziges Werk nicht nur seiner äußeren Form nach in sich abgeschlossen ist und dadurch den in sich gegliederten Stoff klar umgrenzt, sondern auch, dass kein Streit darüber entstehen kann, durch welche Textpassage welches von ggf. einer Vielzahl von Werken welcher Beweis geführt werden kann. Bei einer Vielzahl von Werken, durch die in ihrer Gesamtschau ein Beweis geführt werden soll, kann es deutlich schwieriger sein, ein jedes der Werke methodisch und inhaltlich auf eine vergleichbare und aussagekräftige Ebene zu führen. Dazuhin schränkt es den Aufwand der Prüfung erheblich ein, wenn dem Wortlaut entsprechend der Beweis in einem Werk geführt werden muss. Es liegt auf der Hand, dass vom Beklagten, erkennbar auch für Dritte, nicht gewünscht sein kann, dass etwa 50, 100 oder 500 verschiedene Werke vorgelegt werden, aus denen dann einzelne Textpassagen oder Abschnitte wie ein Puzzle zusammengesetzt werden, um sodann über die Aussage im Gesamtkontext zu streiten.
Damit sprechen Gründe der Praktikabilität und der Zumutbarkeit dafür, die Ausschreibung so zu verstehen, wie sie dem Wortlaut nach zu verstehen ist. Des Weiteren ist für den Dritten auch erkennbar und angesichts des Umstandes, dass der Auslobende auch die Belohnung bezahlt, auch nicht nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu beanstanden (§ 157 BGB), dass der Beklagte seinen Text nicht nach einem zu Gunsten des Beweisführenden großzügigen Verständnisses über den Wortlaut hinaus ausgelegt sehen möchte und ausgelegt sehen muss.
Das Gericht hat dabei damit argumentiert, dass Lanka ganz offensichtlich gar kein Interesse daran hatte, wirklich einen Beweis für die Existenz von Masernvirus geboten zu bekommen. Entsprechend dieser Motivationslage wurde damit auch seine Auslobung so streng wie möglich ausgelegt. Das ist natürlich recht fragwürdig, da wir womöglich mehrere solche Auslobungen sehen werden, die möglichst verklausuliert gestellt werden, sodass man am Ende einen Ausweg hat (wie Lanka hier: "es muss eine einzige Publikation sein", "es muss eine Publikation des RKI sein", "es muss eine Publikation nach den DFG-Kriterien 1998 sein", etc). Die Impfgegner werden diese Verklausulierungen gegenüber ihren Fans natürlich wohlweislich verschweigen und sagen "guckt, keiner kanns nachweisen!" - und die Fans werden die Lügen natürlich auch schlucken, wie hier ersichtlich.
 

Anhänge

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Zu Bougenvaillas Beitrag kann man kaum noch etwas hinzuzufügen, außer den Beschluss im Originaltext, im Anhang.

@KingOfLions es handelt sich hierbei um kein Urteil, sondern einen Beschluss. Deswegen haben die Richter vom BGH haben gar nichts bestätigt, sie haben lediglich die Revision nicht zugelassen. Das ist eine rein prozessrechtliche Handlung, durch die das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig wird. Und der Originaltext dieses Urteils findet man hier.
Darin steht wörtlich:
"Die Beweiswürdigung des Landgerichts dahingehend, dass aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bewiesen sei, dass die vom Kläger vorgelegten Publikationen in ihrer Gesamtheit den Nachweis für die Existenz und die Erregereigenschaft des Masernvirus belegten und auch die Bestimmung des Durchmessers in der vom Beklagten verlangten Form gelungen sei, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden."
Heißt, verkürzt: Bardens hat mit seinen Publikationen sowohl erwiesen, dass es Masernviren gibt, als auch, dass die Masernviren für die Erkrankung ursächlich sind als auch, welchen Durchmesser sie haben.

Es scheiterte lediglich daran, dass dieser Nachweis nicht in einer einzigen wissenschaftlichen Publikation gemacht wurde, siehe hier:

Das Gericht hat dabei damit argumentiert, dass Lanka ganz offensichtlich gar kein Interesse daran hatte, wirklich einen Beweis für die Existenz von Masernvirus geboten zu bekommen. Entsprechend dieser Motivationslage wurde damit auch seine Auslobung so streng wie möglich ausgelegt. Das ist natürlich recht fragwürdig, da wir womöglich mehrere solche Auslobungen sehen werden, die möglichst verklausuliert gestellt werden, sodass man am Ende einen Ausweg hat (wie Lanka hier: "es muss eine einzige Publikation sein", "es muss eine Publikation des RKI sein", "es muss eine Publikation nach den DFG-Kriterien 1998 sein", etc). Die Impfgegner werden diese Verklausulierungen gegenüber ihren Fans natürlich wohlweislich verschweigen und sagen "guckt, keiner kanns nachweisen!" - und die Fans werden die Lügen natürlich auch schlucken, wie hier ersichtlich.

Dass Lanka mal kein Interesse an einem Beweis hat, kann man dahin gestellt lassen. Es unterstellt ein unlauters Motiv. Da Veröffentlichung in der Wissenschaft auch gebräuchlich ist, ist die Forderung nach einer offiziellen Publikation statthaft. Diese konnte aber nicht beigebracht werden.

Die andere Seite ist: nach heutigem technischen Stand gibt es mikroskopische Fotos von allen Viren ... ausser dem Masernvirus. Von diesem existieren nur Modelle. Wie auch im Artikel steht, fehlt hier anscheinend der faktische Beweis der Existenz eines Virus. Obwohl an sich der Nachweis im Blut eines erkrankten Kindes nicht schwierig sein sollte.

Es wirft also schon die Frage auf, wodurch Masern tatsächlich ausgelöst werden.
Das spricht nicht grundsätzlich gegen die Impfung, könnte aber natürlich einen neuen (ungefährlicheren) Weg in die Prävention oder Behandlung weisen.
 
Würde aber trotzdem doch heissen, dass Masern zwar entstehen, aber nicht durch ein MasernVirus...aber wie entstehen masern dann?

Ist eine spannende Frage. Zusätzlich ist ja auch noch die angenommene Übertragung als Tröpfcheninfektion abzuklären. Die Möglichkeiten wie sie entstehen können, sind unterschiedlich. Sie könnten eine normale Reaktion auf Veränderungen im Homonhaushalt der Kinder sein, sie könnten aber auch wie diverse Hautreaktionen psychische Ursachen haben. Was gerade in der Kindheit mit grossen psychischen Belastungen nicht so abwegig wäre. Sie könnten aber auch eine indirekte Reaktion auf einen anderen, noch nicht identifizierten Virus sein (was Zellveränderungen leichter erklären würde). Oder ist der Masernvirus schlichtweg noch nicht gefunden (was ich allerdings bei der heutigen Analysetechnik ausschließen würde).
 
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Dass Lanka mal kein Interesse an einem Beweis hat, kann man dahin gestellt lassen. Es unterstellt ein unlauters Motiv. Da Veröffentlichung in der Wissenschaft auch gebräuchlich ist, ist die Forderung nach einer offiziellen Publikation statthaft. Diese konnte aber nicht beigebracht werden.

Die andere Seite ist: nach heutigem technischen Stand gibt es mikroskopische Fotos von allen Viren ... ausser dem Masernvirus. Von diesem existieren nur Modelle. Wie auch im Artikel steht, fehlt hier anscheinend der faktische Beweis der Existenz eines Virus. Obwohl an sich der Nachweis im Blut eines erkrankten Kindes nicht schwierig sein sollte.

Es wirft also schon die Frage auf, wodurch Masern tatsächlich ausgelöst werden.
Das spricht nicht grundsätzlich gegen die Impfung, könnte aber natürlich einen neuen (ungefährlicheren) Weg in die Prävention oder Behandlung weisen.
Sorry, aber du scheinst das Urteil entweder nicht gelesen zu haben oder nicht verstanden. Bardens hat Publikationen gebracht, die die Existenz des Virus nachweisen als auch seinen Durchmesser als auch seine Ursächlichkeit für die Krankheit Masern. Er hat nur nicht eine einzige Publikation vorweisen können, in der alle diese 3 Umstände kumulativ vorliegen. Dass er diese drei Punkte durch die Kombination der Studien aber bewiesen hat, hat der Gutachter sowie das Gericht bestätigt.
 
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