Zu Bougenvaillas Beitrag kann man kaum noch etwas hinzuzufügen, außer den Beschluss im Originaltext, im Anhang.
@KingOfLions es handelt sich hierbei um kein Urteil, sondern einen Beschluss. Deswegen haben die Richter vom BGH haben gar nichts bestätigt, sie haben lediglich die Revision nicht zugelassen. Das ist eine rein prozessrechtliche Handlung, durch die das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig wird. Und der Originaltext dieses Urteils findet man
hier.
Darin steht wörtlich:
"
Die Beweiswürdigung des Landgerichts dahingehend, dass aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bewiesen sei, dass die vom Kläger vorgelegten Publikationen in ihrer Gesamtheit den Nachweis für die Existenz und die Erregereigenschaft des Masernvirus belegten und auch die Bestimmung des Durchmessers in der vom Beklagten verlangten Form gelungen sei, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden."
Heißt, verkürzt: Bardens hat mit seinen Publikationen sowohl erwiesen, dass es Masernviren gibt, als auch, dass die Masernviren für die Erkrankung ursächlich sind als auch, welchen Durchmesser sie haben.
Es scheiterte lediglich daran, dass dieser Nachweis nicht in einer
einzigen wissenschaftlichen Publikation gemacht wurde, siehe hier:
Das Gericht hat dabei damit argumentiert, dass Lanka ganz offensichtlich gar kein Interesse daran hatte, wirklich einen Beweis für die Existenz von Masernvirus geboten zu bekommen. Entsprechend dieser Motivationslage wurde damit auch seine Auslobung so streng wie möglich ausgelegt. Das ist natürlich recht fragwürdig, da wir womöglich mehrere solche Auslobungen sehen werden, die möglichst verklausuliert gestellt werden, sodass man am Ende einen Ausweg hat (wie Lanka hier: "es muss eine einzige Publikation sein", "es muss eine Publikation des RKI sein", "es muss eine Publikation nach den DFG-Kriterien 1998 sein", etc). Die Impfgegner werden diese Verklausulierungen gegenüber ihren Fans natürlich wohlweislich verschweigen und sagen "
guckt, keiner kanns nachweisen!" - und die Fans werden die Lügen natürlich auch schlucken, wie hier ersichtlich.