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Pelisa
Guest
In Österreich ist die gemeinsame Obsorge beider Eltern nach der Scheidung .erst seit Juli 2001 möglich. Das Justizministerium ließ 2005 eine Studie zwecks Evaluation erstellen. Mit überraschenden Ergebnissen. Die gemeinsame Obsorge ist nämlich nur dann möglich, wenn beide Eltern damit einverstanden ist, man ging daher davon aus, dass der Anteil gegenüber der Alleinobsorge gering sein würde. In Dtld betrug der Anteil der "gemeinsamen elterlichen Sorge" übrigens 2002 65% - keine Rede von selten!
Die Lage in Österreich: Im Erhebungszeitraum der Studie betrug der Anteil der gemeinsamen Obsorge 53,7%, sie wird also von den betroffenen Eltern in überraschend hoher Zahl angenommen. Weiters wurde die Hypothese untersucht, ob Druck des anderen Partners beim Zustandekommen der gemeinsamen Obsorge eine wesentliche Rolle spielt. Auch das war nicht der Fall, von Druck wurde in 5-8% der Fälle berichtet (im Gegensatz dazu: 3% bei den alleine Obsorgeberechtigten).
Die Gründe für die gemeinsame Obsorge: Mutter und Vater wollen trotz der Scheidung gemeinsam für die Kinder verantwortlich bleiben, an zweiter Stelle: Ermöglichung des Kontaktes zu beiden Elternteilen, da dies dem Wohl des Kindes entspricht.
Quelle: FamZ 05/2006, Seite 43 ff, www.famz.at
Die Lage in Österreich: Im Erhebungszeitraum der Studie betrug der Anteil der gemeinsamen Obsorge 53,7%, sie wird also von den betroffenen Eltern in überraschend hoher Zahl angenommen. Weiters wurde die Hypothese untersucht, ob Druck des anderen Partners beim Zustandekommen der gemeinsamen Obsorge eine wesentliche Rolle spielt. Auch das war nicht der Fall, von Druck wurde in 5-8% der Fälle berichtet (im Gegensatz dazu: 3% bei den alleine Obsorgeberechtigten).
Die Gründe für die gemeinsame Obsorge: Mutter und Vater wollen trotz der Scheidung gemeinsam für die Kinder verantwortlich bleiben, an zweiter Stelle: Ermöglichung des Kontaktes zu beiden Elternteilen, da dies dem Wohl des Kindes entspricht.
Quelle: FamZ 05/2006, Seite 43 ff, www.famz.at