.... Schade!
Keine Sorge, er kann das in PN machen...
vielleicht bekommst du auch noch einen Link zu seiner Homepage
wer weiss, ich weiss niX
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Also gono38, das wird jetzt ein Bißchen viel, wenn ich dir das alles schreiben soll, warum tust du nicht einfach googeln... ein Fall ist auch nicht dem anderen gleich. Hier geht es um Krebs, und wenn du nicht an schlechten Gewissen sterben möchtest, dann würde ich deine Produkte lieber in einem Lebensmittel-Einzelhandel anbieten.
Für Arzneimittel zur Anwendung bei schweren Krankheiten wie Krebs und Geisteskrankheiten darf nicht außerhalb der Fachkreise geworben werden. Das HWG soll die Gesundheit des Verbrauchers und die Gesundheitsinteressen der Gesellschaft schützen. Der Verbraucher kann aber Verstöße gegen das HWG kaum erkennen; er fällt im Gegenteil leicht auf irreführende Werbung herein. Dem kommt hinzu, dass Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nicht für arzneiliche Zweckbestimmungen beworben werden dürfen. Geschieht dies trotzdem, so sind sie entweder als zulassungspflichtige Arzneimittel ohne Zulassung, also als nicht verkehrsfähig einzustufen, oder sie verstoßen gegen das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel.
Dann hätten wir noch einen kurzen Auszug für andere Mittel: (2) Die Werbung für andere Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände außerhalb der Fachkreise darf sich nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung dieser Krankheiten oder Leiden beziehen.
Die Betreffenden, die das "Geschäft mit dem Krebs" machen wollen, behaupten dann, sie hätten nicht erkannt, dass gerade diese Handlung verboten sei. Auch dafür gibt es Gesetzte, in jedem Fall schützt die Dummheit nicht vor Straffe. Auch wenn es "Verbotsirrtümer" gibt: Der Betreffende muss also über das, was er tun will, nachdenken. Auch über die Begriffe, die er dafür verwenden will.
Die Werbung dafür verstößt gegen des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und möglicherweise gegen das Heilmittelwerbesetz (HWG), Lebensmittelgesetz... Die Folge können Abmahnung oder Unterlassungsverfahren sein und die können leicht richtig teuer werden u. v. m. also noch teuerer
Also, hier eine Kostprobe:
BGH – Urteil vom 21.04.2005, Aktenzeichen: I ZR 94/02
Verfahrensgang: OLG Frankfurt am Main vom 07.03.2002
LG Frankfurt am Main
Leitsatz: Die Werbung für ein Ginseng-Präparat mit der Aussage
"Die Chinesen glauben, daß Panax Ginseng C.A. Meyer Krebs bekämpfen kann, den Alterungsprozeß verlangsamt, vor Herzinfarkt und vielen Zivilisationskrankheiten schützt"
verstößt gegen das Irreführungsverbot gemäß § 3 Satz 1 und 2/1HWG.
Wenn du also behauptest, dass irgendwas Krebs heilt, dann sind das keine Tipps, die du abgeben darfst. Im Gegensatz zu dir, darf ich das, zumindest nach diesem Gesetz, dass für dich in Frage kommt. Ich würde aber das nicht tun, schon wegen größeren Verantwortung ...
Es gibt viele Arten von Werbung: irreführende, anpreisende oder vergleichende, unlautere, schleich- Werbung u.v.m.
Alles im Sinne sich selbst oder einem anderen Vorteile zu verschaffen...
Da war letztens der Constantin, der Werbung für seinen Tierheilpraktiker machte, in „seiner Praxis seien die Wände voll Danksagungen“. Ich bin mir meines Rechtsempfindens bewusst, also steht ein wissen dahinter (sagen wir mal „irgenein Wissen“) , aber jedesmal bei Bedarf eine aussagekräftige Antwort zu geben (worauf man sich buchstäblich verlassen kann) ist von mir wohl zu viel verlangt (ich wohne nicht hier). Dann werde ich auch noch angegriffen, weil man mir nicht glaubt… Also ist das gleichzeitig auch die Antwort für ihn, mit der Erweiterung:
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
Abs. 11: mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,
Ich habe überlegt, ob ich ein Neues Thema mit dem titel "Die bösen Gesetze" aufmachen soll, aber das wäre dann zu viel von mir verlangt, die Zeit hab ich nciht... unser "Rechtkundiger" will ja auch nichts dazu sagen... also, hab ich das lieber hier gelassen. So ganz OT ist ja nicht.
LG