Ausländischen Touristen oder Geschäftsreisenden droht im Reiseland die Organentnahme, wenn sie dort tödlich verunglücken. Die Gefahr droht vor allem deutschen Staatsangehörigen, die sich aufgrund der deutschen Gesetzeslage in scheinbarer Sicherheit wähnen, auch wenn sie in Deutschland einer späteren Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Denn in Deutschland ist dafür eine Zustimmungserklärung des Betroffenen oder später seiner Angehörigen notwendig. Doch in den meisten europäischen Ländern gilt bei Organtransplantation die so genannte Widerspruchsregelung. Und liegt nirgends ein Widerspruch vor, wird auch ein deutscher Urlauber ungefragt zum Organspender. "In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein Widerspruchsrecht".
Die Gefahr, gegen seinen Willen später "ausgenommen" zu werden droht z. B. in Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Schweden, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Belgien, Finnland und Norwegen haben die Angehörigen wenigstens ein Einspruchsrecht.
Der ADAC empfiehlt deshalb, vor Antritt einer Auslandsreise in einem Organspendeausweis festzulegen, ob im Ernstfall die Organe freigegeben werden oder nicht. Solche Ausweisen, auf denen auch ein Widerspruch vermerkt werden kann, sind in der Regel in Arztpraxen und Apotheken erhältlich