Lebenslang für den Kannibalen

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sage schrieb:
Heißt in Deutschland 15 Jahre.
Guten Appetit.
Sage
Heisst in Deutschland, dass der Verurteilte nach
frühestens 15 Jahren seine Freilassung beantragen
darf.

Ob dem Antrag entsprochen wird, steht auf einem
ganz anderen Blatt.

Gruss
LB
 
Galahad schrieb:
Abwarten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Und die Anwälte haben schon angekündigt gegen das Urteil anzugehen.
Soweit ich gelesen habe, prüfen die Anwälte, ob sie
Revision einlegen. Warten wir's also ab...

Mich würde aber interessieren, wie ihr das zweite
Urteil bewertet. Ist es Mord oder nicht für euch?

Wie gesagt halte ich das Urteil für überzeugend richtig.

Gruss LB
 
Mondgoettin schrieb:
das ist kein mensch mehr,sowas nennt man ein monster!!!!



Aber, aber eso-psychologisch gesehen, hat sich sein Opfer das so ausgesucht und der "Täter" hat als Kind nicht genug Liebe bekommen und das ganze ist nur ein Hilferuf.


Sage
 
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sage schrieb:
Aber, aber eso-psychologisch gesehen, hat sich sein Opfer das so ausgesucht und der "Täter" hat als Kind nicht genug Liebe bekommen und das ganze ist nur ein Hilferuf.
Sage
Damit kommen vor Gericht nur Frauen durch.

Gruss LB
 
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