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Löwenmutter_Maxeme
Guest
Dann würd ich es auch klar (!!) ansprechen. Es ist nicht jedem klar!Ein Kündigungsgrund gibt es nur, wenn die Nebentätigkeit in direktem Konkurrenzverhältnis steht. Das ist Fakt.
(Wenn einer privat wie verrückt ein Hobby(z.b. Sport) treibt und deshalb total erschöpft ist, kann ja auch nicht verboten werden)
Wer unsicher ist, kann ja seinen Arbeitsvertrag lesen oder mit dem AG sprechen. Steht jedem frei. Normalerweise gibt es da keine Probleme!
Dass das Einkommen der selbständigen Tätigkeit zum Angestellten Einkommen summiert wird, ist ja logisch, dies muss ja ganz normal versteuert werden. Das muss einem klar sein.
Das stimmt nicht. Steht in den meisten Verträgen so drinnen, dass dies ein Entlassungsgrund ist!Ein Kündigungsgrund gibt es nur, wenn die Nebentätigkeit in direktem Konkurrenzverhältnis steht. Das ist Fakt.