Lebensberater/Kartenleger gesucht für neue Line!

Vivia737

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20. Oktober 2018
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8
Hallo Ihr Lieben,
wer möchte bei unser Line mitwirken, die Anfang Dezember startet?
Gesucht werden Berater, die mit oder auch ohne spirituelle Hilfsmittel wie Kartenlegen, Pendeln, Channeln..usw. Menschen auf ihrem Weg begleiten möchten.
Gerne wünschen wir uns erfahrene Berater auf dem Gebiet, sprechen aber auch diejenigen an,
die bis jetzt nur im privaten Kreis beraten und es mal auf einer Line probieren möchten.
 
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Hallo Ihr Lieben,
wer möchte bei unser Line mitwirken, die Anfang Dezember startet?
Gesucht werden Berater, die mit oder auch ohne spirituelle Hilfsmittel wie Kartenlegen, Pendeln, Channeln..usw. Menschen auf ihrem Weg begleiten möchten.
Gerne wünschen wir uns erfahrene Berater auf dem Gebiet, sprechen aber auch diejenigen an,
die bis jetzt nur im privaten Kreis beraten und es mal auf einer Line probieren möchten.

Ich habe mal gehört, dass die Bezahlung auf "Lines" sehr schlecht sein soll und dass man nur Centbeträge verdienen kann pro Minute. Zahlt ihr da besser? Grübel, Frage, Guck.:sneaky:
 
Es gibt in der Tat Lines, bei denen man nur 20 Cent pro Minute verdient. Hier liegen wir auf jeden Fall drüber!
Der Verdienst hängt natürlich mit dem selbstgewählten Minutentarif des Beraters sowie dessen Beratungszeit insgesamt zusammen. Beispiel:
Bei 1,25 € pro Minute wäre der Auszahlbetrag 0,56 Cent (Brutto)
 
Es gibt in der Tat Lines, bei denen man nur 20 Cent pro Minute verdient. Hier liegen wir auf jeden Fall drüber!
Der Verdienst hängt natürlich mit dem selbstgewählten Minutentarif des Beraters sowie dessen Beratungszeit insgesamt zusammen. Beispiel:
Bei 1,25 € pro Minute wäre der Auszahlbetrag 0,56 Cent (Brutto)

wäre man bei euch angestellt oder ist man Freiberufler?
 
Berater sollten einen Gewerbeschein besitzen und sind somit als eigenständige Unternehmer für uns tätig. Auch für Nebenberufler ist ein Gewerbeschein notwendig. Es wird eine monatliche Abrechnung per Mail versandt.
 
Berater sollten einen Gewerbeschein besitzen und sind somit als eigenständige Unternehmer für uns tätig. Auch für Nebenberufler ist ein Gewerbeschein notwendig. Es wird eine monatliche Abrechnung per Mail versandt.

Nebenberufler müssen die Tätigkeit vom Arbeitgeber genehmigen lassen, sonst kann es Ärger geben.

Gruß

Luca
 
Hallo Luca,
dies betrifft nur die Nebentätigkeit, wenn man sich wo zusätzlich anstellen lässt. Als Berater bist du selbständig und musst dir nicht vorschreiben lassen, was du privat machst. Dies muss nur angezeigt werden, wenn die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt, also quasi eine Wettbewerbssituation schafft. Wenn man also z.b. im Immobilienbüro arbeitet und nebenbei selbstständig Immobilien verkaufen will..
Natürlich wäre es ratsam, sich seinen Arbeitsvertrag durchzulesen...gesetzlich gibt es jedoch keine Pflicht, ein Nebengewerbe anzuzeigen.
 
Hallo Luca,
dies betrifft nur die Nebentätigkeit, wenn man sich wo zusätzlich anstellen lässt. Als Berater bist du selbständig und musst dir nicht vorschreiben lassen, was du privat machst. Dies muss nur angezeigt werden, wenn die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt, also quasi eine Wettbewerbssituation schafft. Wenn man also z.b. im Immobilienbüro arbeitet und nebenbei selbstständig Immobilien verkaufen will..
Natürlich wäre es ratsam, sich seinen Arbeitsvertrag durchzulesen...gesetzlich gibt es jedoch keine Pflicht, ein Nebengewerbe anzuzeigen.


Angeben muss man es schon https://www.ihk-nuernberg.de/de/IHK...-muss-man-bei-Nebentaetigkeiten-beachten-.jsp und bei einer Beratertätigkeit könnte es durchaus dazu führen, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers durch z.B. Schlafmangel leidet.

Gruß

Luca
 
Hallo Luca,
dies betrifft nur die Nebentätigkeit, wenn man sich wo zusätzlich anstellen lässt. Als Berater bist du selbständig und musst dir nicht vorschreiben lassen, was du privat machst. Dies muss nur angezeigt werden, wenn die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt, also quasi eine Wettbewerbssituation schafft. Wenn man also z.b. im Immobilienbüro arbeitet und nebenbei selbstständig Immobilien verkaufen will..
Natürlich wäre es ratsam, sich seinen Arbeitsvertrag durchzulesen...gesetzlich gibt es jedoch keine Pflicht, ein Nebengewerbe anzuzeigen.
Das ist eine falsche Auskunft von dir! Das nicht angeben eines weiters Jobs ist ein Grund für eine Entlassung und die ist immer fristlos!
Vorher den AG darüber informieren u dann nebenberuflich Tätig werden. Außerdem wird dieses Einkommen zum Angestellten Verhältnis dazugezählt u die Steuerprogression erhöht sich dadurch. Vorher erkundigen!!
 
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Ein Kündigungsgrund gibt es nur, wenn die Nebentätigkeit in direktem Konkurrenzverhältnis steht. Das ist Fakt.

(Wenn einer privat wie verrückt ein Hobby(z.b. Sport) treibt und deshalb total erschöpft ist, kann ja auch nicht verboten werden;))
Wer unsicher ist, kann ja seinen Arbeitsvertrag lesen oder mit dem AG sprechen. Steht jedem frei. Normalerweise gibt es da keine Probleme!

Dass das Einkommen der selbständigen Tätigkeit zum Angestellten Einkommen summiert wird, ist ja logisch, dies muss ja ganz normal versteuert werden. Das muss einem klar sein.
 
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