Lebensberater darf sich definitiv nur der nennen, der einen entsprechenden Gewerbeschein hat - wie das hier schon gesagt wurde. Das setzt zwingend eine prüfung voraus.
Ich würde keinem raten, diesen titel zu verwenden, wenn man die entsprechende Qualifikation nicht besitzt. Man darf sich ja auch nicht "Arzt" nennen und hat keine AUsbildung.
Jeder der als Lebensberater illegal tätig ist, kann sofort angeklagt werden - auch wegen Kurpfuscherei. Die behörden kennen da keinen spaß.
Und ich finde auch zu recht! Denn wer keine ausbildung hat, soll halt nicht beratend tätig sein.
Ein grenzbereich ist sicher die ganze eso-beraterei: kartenlegen, wahrsagen, usw. In D scheint das einfacher zu sein, für A ist es sicher problematisch, denn man bietet einen dienst an, der die tätigkeit einer lebensberatung vorgaukelt, es aber nicht ist (im sinne des gesetzes). So könnte der konsument missleitet werden. Die konsequenzen möcht ich mir nicht ausmalen, wenn jemand auf die idee kommt, einen wahrsager einmal zu klagen, weil er sich falsch beraten gefühlt hat....
Fazit: ich würde keine esoberatung gewerbsmäßig anbieten.