Lebensberater in Österreich erlaubt?

Zion

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Wien
Wollte mal fragen ob man in Österreich schon als Lebensberater tätig sein darf und wenn ja welche qualifitationen man vorweisen muß?

Grüsse Zion
 
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Hallo Zion

Am besten ist, du erkundigst dich direkt bei der Wirtschaftskammer. Soviel mir bekannt ist, zählen die spirituellen Lebensberater zur Fachgruppe der Energetiker. Die Lebens- und Sozialberater haben eine sehr starke Lobby. Könnte sein, dass sie sich schnell mal auf den Schlips getreten fühlen, wenn man sich Lebensberater nennt.

Mit Licht und Liebe

Lichtbrücke
 
Hi zion.

Da mir eh gerade fad ist habe ich halt mal statt dir das naheliegendste gemacht - gegoogelt:

In Kurzfassung: Lebens & Sozialberater darfst du dich nach ca. 300 Stunden Ausbildung, Prüfung usw. nennen. Machst du das nicht gibt es Zoff mit der Behörde.

Details im Gesetzblatt: http://www.nlpzentrum.at/2003b140.pdf

Grüsse - wolf
 
Hi Wolf

wie Lichtbrücke schon gechrieben hat - es gibt Menschen, die sich energetische Lebensberater nennen - oder ich kenne auch welche, die eine ausbildung zum Lebens- und Gesundheitsberater anbieten.

Damit umgehen sie eben die gesetzlichen Richtlinien zum geschützten Begriff des *Lebens- und Sozialberater* - denn nur der ist rechtlich geregelt und geschützt.

Ich persönlich würde niemanden empfehlen, in Österreich da herum zu experimentieren, weil genau der Link, den du reingestellt hat, verweist auch auf die Stelle, die das massivst überwacht, dass kein Schindluder mit dem Begriff betrieben wird ;-)
 
Zion schrieb:
Wollte mal fragen ob man in Österreich schon als Lebensberater tätig sein darf und wenn ja welche qualifitationen man vorweisen muß?

Grüsse Zion

das lebensberater gewerbe ist in österreich ein geschütztes gewerbe. du darfst dich nur lebensberater nennen, wenn du eine entsprechende ausbildung hast.

bis vor wenigen jahren hat sich jeder der auch karten gelegt hat, oder andere spirituelle beratungen angeboten hat, lebensberater nennen dürfen, wenn diese es jetzt noch machen, müssen sie mit saftigen strafen rechnen, weil das eben nur mehr im rahmen der ausbildung erlaubt ist.

in österreich bieten viele institutionen lebensberater ausbildungen an, wie das WIFI, Organos, PGA usw.........

wenn es dich interessiert guck einfach auf deren homepages nach, da findest du auch die verschiedensten beratungsrichtungen, die angeboten werden. es gibt nicht nur den lebens-und sozialberater sondern du kannst auch eine richtung machen zum lebens-und sexualberater, viele richtungen sind hier möglich.

alles liebe
 
Kleine Anmerkung meinerseits:

der Begriff des *Lebens- und Sozialberaters* ist in Österreich gesetzlich geschützt und die Ausbildung dazu auch geregelt und vereinheitlicht - und die meisten *Lebens- und Sexualberater* sind auch LSB.

Theoretisch kann sich jeder Lebensberater nennen - sollte sich aber nicht wundern, wenn eben die Gewerbevertretung der LSB sie/ihn verklagt, weil sie/er den Eindruck erweckt, LSB zu sein.

Und, wie schon erwähnt, die sind da ganz pingelig in der Interpretation dessen, was jetzt wirklich ein echter LSB ist. Diese Regelung gibt es schon seit vielen Jahren, es wurde aber früher nicht so genau kontrolliert, ob damit Schindluder getrieben wird.
 
Ergänzend wäre anzumerken,das die abgeschlossenen Ausbildung als Krankenschwester/ Pfleger ebenfalls zur Tätigkeit als Lebens - und / oder Ernährungsberater, berechtigt.
Es gab dagegen schon mal Klagen vor Gericht, die das aber nur bestätigt haben.
 
Aragon schrieb:
Ergänzend wäre anzumerken,das die abgeschlossenen Ausbildung als Krankenschwester/ Pfleger ebenfalls zur Tätigkeit als Lebens - und / oder Ernährungsberater, berechtigt.
Es gab dagegen schon mal Klagen vor Gericht, die das aber nur bestätigt haben.

Das ist mir absolut neu, ehrlich gestanden. Ehrlich gestanden habe ich noch nie davon gehört und kenne niemanden der das auch macht. Ich bin selbst Krankenschwester und habe auch selbstständig gearbeitet, aber ich wäre nie auf den Gedanken gekommen mich als Lebens-oder Ernährungsberater zu nennen. Dafür haben wir ja quasi eine "neue" Berufsbezeichnung : Gesundheits- und Krankenschwester ( DGKS)

Nur weil wir in unserer Ausbildung die diversen Diäten und Ernährungen lernen, weiß ich nicht ob das schon zu einem Ernährungsberater reicht, aber wie gesagt, ich las das zum ersten mal, werde mich mal schlau machen. Wäre ja lustig, so hätte ich gleich automatisch eine andere Berufsbezeichnung, in einem Aufwaschen, *gg*.:)

LG Ninja
 
Ninja schrieb:
Das ist mir absolut neu, ehrlich gestanden. Ehrlich gestanden habe ich noch nie davon gehört und kenne niemanden der das auch macht. Ich bin selbst Krankenschwester und habe auch selbstständig gearbeitet, aber ich wäre nie auf den Gedanken gekommen mich als Lebens-oder Ernährungsberater zu nennen. Dafür haben wir ja quasi eine "neue" Berufsbezeichnung : Gesundheits- und Krankenschwester ( DGKS)

Es gab vor Jahren mal einen Prozeß der Berater gegen eine Krankenschwester die sich einfach so als Ernährungsberaterin betätigt hat.
Ging über mehrere Instanzen und endetet mit einem Freispruch für die Krankenschwester. Das Urteil war auf der HP des Österreichischen Krankenpflegeverbandes nachzulesen.Die Berufsbezeichnung Gesundheits- und - Krankenschwester impliziert ja auch schon, das es in der Ausbildung auch darum geht Gesunde, gesund zu erhalten......... und das geht halt nur durch Beratung:)
 
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Lebensberater darf sich definitiv nur der nennen, der einen entsprechenden Gewerbeschein hat - wie das hier schon gesagt wurde. Das setzt zwingend eine prüfung voraus.

Ich würde keinem raten, diesen titel zu verwenden, wenn man die entsprechende Qualifikation nicht besitzt. Man darf sich ja auch nicht "Arzt" nennen und hat keine AUsbildung.
Jeder der als Lebensberater illegal tätig ist, kann sofort angeklagt werden - auch wegen Kurpfuscherei. Die behörden kennen da keinen spaß.

Und ich finde auch zu recht! Denn wer keine ausbildung hat, soll halt nicht beratend tätig sein.

Ein grenzbereich ist sicher die ganze eso-beraterei: kartenlegen, wahrsagen, usw. In D scheint das einfacher zu sein, für A ist es sicher problematisch, denn man bietet einen dienst an, der die tätigkeit einer lebensberatung vorgaukelt, es aber nicht ist (im sinne des gesetzes). So könnte der konsument missleitet werden. Die konsequenzen möcht ich mir nicht ausmalen, wenn jemand auf die idee kommt, einen wahrsager einmal zu klagen, weil er sich falsch beraten gefühlt hat....
Fazit: ich würde keine esoberatung gewerbsmäßig anbieten.
 
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