Ja, wie ist die Rechtslage in Sachen Schußwaffengebrauch an der Grenze?
"Tatsächlich ist der Waffeneinsatz an den Grenzen mit hohen Hürden versehen. Er darf nur bei entsprechender Verhältnismäßigkeit erfolgen. Etwa wenn klar ist, dass nur durch Schüsse ein Verbrechen unmittelbar verhindert werden kann.
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Täter in Grenznähe selbst mit Waffen oder Sprengstoff ausgestattet sind und damit gerade ein Verbrechen ausführen oder eines begehen wollen. Es handelt sich hier also um Extremfälle. Nur eine akute Gefahr, die man nicht anders abwenden könnte, rechtfertigt einen Waffengebrauch.
Darüber hinaus dürfen Schusswaffen gegen einzelne Personen eingesetzt werden, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Im Klartext: gegen Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden und die auch nach mehreren Hinweisen erheblichen Widerstand leisten. Sollte die mündliche Weisung nicht verstanden werden, könne sie auch durch einen Warnschuss ersetzt werden, so steht es im Gesetz.
3. Was sagt die Polizei?
Petry hat im Grunde nahegelegt, dass man die geltende Gesetzeslage auch auf Flüchtlinge anwenden könnte, die illegal Deutschlands Grenzen übertreten. Doch unabhängig von der moralischen Unverantwortlichkeit solcher Gedankenspiele geben es die geltenden Polizeigesetze an keiner Stelle her, Flüchtlinge mit Schusswaffen an einem Grenzübertritt zu hindern.
Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, stellt klar: "Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen." Wer ein solches radikales Vorgehen vorschlage, wolle "offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren".
Polizisten seien keineswegs per Gesetz dazu verpflichtet, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch" zu machen. Radek: "Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht."
http://www.spiegel.de/politik/deuts...-an-den-grenzen-die-rechtslage-a-1075002.html