Kuscheljustiz

Grundsätzlich halte ich es für schwierig Strafsachen, an denen man persönlich (emotional) beteiligt ist, objektiv zu beurteilen.

Die subjektive Sicht der Dinge kann niemals die Grundlage für ein Urteil bilden! Das Gericht hat objektiv zu sein und die "Beweise" unterliegen der freien Beweiswürdigung. Im Zweifel hat das Gericht für den Angeklagten zu entscheiden.

Als Beteiligter (zB Zeuge) hat man meist nur Teilkenntnis über die Strafsache und eine fehlende juristische Vorbildung verzerrt den eigenen Eindruck wohl zusätzlich, was eine objektive Beurteilung mit Sicherheit erschwert.

Im Gegensatz zum Gericht, sind die Medien nicht zur (rechtlichen) Objektivität verpflichtet und mit Rücksicht auf Auflagenstärke und Zuseherquote wird hier oft sehr einseitig berichtet. Diese "Berichterstattung" bildet aber oft die einzige Information für den Konsumenten um sich ein eigenes Urteil zu bilden. Ein "faires und objetives Urteil" ist mit solch einer Informationsgrundlage wohl kaum möglich.

Trotzdem stimm ich Kritikern der Justiz zum Teil zu, wenn sie vorwerfen, dass man sich in einigen Fällen zu sehr am Täter orientiert. Es ist sicher furchtbar, wenn ein Kinderschänder eine schlimme Kindheit erlebt hat, aber es ist aus Sicht seines Opfers wohl schwer verständlich, dass der Täter deswegen besonders milde bestraft wird (sein Opfer hingegen fühlt sich wohl oft 2x verraten). Sehr oft vermissen wir die "abschreckende Wirkung", die Urteile ja auch die Gesellschaft haben sollen und wenn sich angesichts von milden Urteilen die Hemmschwelle mehr und mehr nach unten bewegt, haben wir alle nur Nachteile zu erwarten.
 
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Ich bin gleicher Ansicht wie Solis. Auch ich stelle fest, in vielen mitteleuropäischen Ländern herrscht in der Tat die Kuscheljustiz. Vor allem bei Tätern, welche sich an Kindern und Frauen vergreifen, sollte die Justiz härter durchgreifen.

Ich kann vorerst von dem mir bekannten und im Erstbeitrag berichteten Fall nicht generalisieren. Ich kann vorerst nur bei dem bleiben, was ich selbst erlebt habe. Für eine Generalisierung müssen viele objektive Erlebnisse herausngezogen werden. Jedenfalls bin ich mit meinen Erlebnissberichten hier noch nicht zu Ende.
Auch ein "härter durchgreifen" ist bisher noch nicht meine Forderung, stattdessen hätte die Staatsanwältin ihrer Pflicht nachgehen sollen und mich als Zeugen noch befragen sollen.
Problematisch an der ganzen Sache ist das Monopol, das die Staatsanwältin hatte, von dem ich ausgehen darf, dass alle Staatsanwälte in Deutschland die gleichen Möglichkeiten solcher Willkür haben, ohne dass man etwas dagegen tun kann - das ist, was mir Angst macht!
 
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ich weiss zwar nicht wie das in Deutschland ist, aber wenn in Österreich ein Strafverfahren von der Justiz eingestellt wurde besteht für den
Anzeigeerstatter oder das Opfer die Möglichkeit auf Antrag einer Fortführung des Verfahrens, ...

Ich weiß nicht, ob es diese Möglichkeit in Deutschland gibt, das Problem lag damals aber daran, dass mein Nachbar so sehr von der Polizei und der Staatsanwaltschaft enttäuscht war, dass in ihm eine gewisse Starre vor Schreck entstand. Deshalb hatte ich einen Antrag auf Fortführung des Falles des Staatsanwältin zukommen lassen. Ich weiß nicht mehr, wie die Antwort konkret ausgefiel, jedenfalls war eine Wiederaufnahme nicht mehr möglich.
 
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