Ich schätze die Nachricht der Botschaft beantwortet auch die Frage ob das Tier noch lebt oder gestorben ist.
Eine schöne Illusion...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Botschaft von Costa Rica [mailto:emb@botschaft-costarica.de]
Gesendet: Dienstag, 23. Oktober 2007 12:26
An: xxxx
Betreff: Werk von Guillermo Vargas
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Antwort auf die Emails, die wir als diplomatische Vertretung bezüglich des bedauerlichen Vorfalls, bei dem man einen Hund auf der Ausstellung Exposición No. 1 des costaricanischen Künstlers Guillermo Vargas, bekannt als Habacuc, hat sterben lassen, erhalten haben, möchten wir Folgendes mitteilen:
Es hat keine Einrichtung der Regierung von Costa Rica die Arbeit von Herrn Guillermo Vargas, die er im letzten August in einer Galerie in Managua, der Hauptstadt vom Nachbarland Nicaragua, präsentiert hat, gefördert oder unterstützt. Herr Vargas hat weder offizielle Unterstützung erhalten noch ist er beauftragt worden, das Land offiziell zu repräsentieren.
Die Regierungsinstanzen von Costa Rica sind erst durch die costaricanische Presse auf diesen bedauerlichen Vorfall aufmerksam geworden und waren vorher nicht über Guillermo Vargas Pläne in Managua informiert.
Die bedauerliche Tat, die von Herrn Vargas durchgeführt wurde, stellt eine private Handlung dar, die von einer Individualperson in einem anderen Land, auf nicht-costaricanischem Territorium realisiert wurde.
Folglich unterliegt jedmöglicher legale Schritt, der gegen Herrn Vargas vorgenommen werden könnte, dem nicaraguanischem Recht, das zum Schutz gegen Tierquälerei im Land vorliegt.
Costa Rica hat eine Gesetzgebung, die eine Strafe gegen Tierquälerei verhängt. Das Gesetz Nr. 7451, Gesetz zum Wohlergehen der Tiere, ist am 3. November 1994 in Kraft getreten. Es verbietet ausdrücklich die Misshandlung und die Quälerei von Tieren und hat Sanktionen gegen Verstöße auferlegt. Des Weiteren sanktioniert unser Strafgesetzbuch im Artikel 380, Absatz 3, das Misshandeln von Tieren. Natürlich besitzt diese Gesetzgebung nur Gültigkeit für die Rechtssprechung auf costaricanischem Gebiet.
Folglich hätte Herr Guillermo Vargas nicht in Costa Rica das umsetzen dürfen, was er in Nicaragua durchgeführt hat. Und wenn er die Tat durchgeführt hätte, hätte er sich vor der costaricanischen Justiz wegen seines Verhaltens und seiner Taten verantworten müssen.
Wir kennen nicht die nicaraguanische Gesetzgebung bezüglich der Misshandlung von Tieren.
Selbstverständlich hat die Tat von Herrn Vargas für Überraschung und Irritation in der öffentlichen Meinung von Costa Rica gesorgt, besonders zwischen den Gruppen, die sich dem Schutz der Tiere widmen.
Auch wenn wir Verständnis für die Reaktionen der Entrüstung haben, die dieser Vorfall von Herrn Vargas ausgelöst hat, und die an diese Botschaft zugesandt wurden, bitten wir, dass die Beschwerden an die Personen gerichtet werden, die an der Ausstellung involviert waren, nämlich an die Galerie Codice (
http://www.galeriacodice.com/index.php?action=contact ) oder direkt an Herrn Vargas.
Zuletzt möchte diese Botschaft ihr Bedauern darüber aussprechen, dass einige von den Personen, die ihre Beschwerden an uns gerichtet haben, angedeutet oder behauptet haben, dass die Tat von Herrn Vargas die Art und Weise der Costaricaner darstellt und den costaricanischen Bürgern sogar alles Schlechte gewünscht haben, begründet mit dem traurigen Tod dieses Tieres, das durch Guillermo Vargas Werk bedingt war.
Berlin, den 22.10.07
Botschaft von Costa Rica
Dessauer Str. 28-29
D-10963 Berlin
Tel.: (030) 26 39 89 90
Fax: (030) 26 55 72 10
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