Die letzte Bundestagswahl hat gezeigt,
das der Wähler überwiegend bescheuert ist.
Außerdem ist der Einsatz der bundesdeutschen Wehrmacht in Afghanistan nach Art. 115 a Grundgesetz verfassungswidrig, egal, wie das BVerfG dabei entscheidet.
das der Wähler überwiegend bescheuert ist.
Außerdem ist der Einsatz der bundesdeutschen Wehrmacht in Afghanistan nach Art. 115 a Grundgesetz verfassungswidrig, egal, wie das BVerfG dabei entscheidet.