Kopftuch besiegt Bayern

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Ich bin auch gegen Gesichtsverhüllung, da dadurch die Identifizierung der jeweiligen Person nicht mehr möglich ist. Das gilt nicht nur im religiösen Kontext, sondern z. B. auch als Schutz vor kriminellen Aktionen. Aber Kopftuch mit einem nicht verhüllten Gesicht ist kein Risiko und damit zu tolerieren, so wie auch Hüte u. Ä.

Klar ist es ein Unterschied, ob jemand "nur" Kopftuch trägt oder Burka/komplette Verschleierung des Gesichts. Die Pro Kopftuch Begründung muss dann aber genau diesen Unterschied hervorheben, dass die Person mit Kopftuch trotzdem erkannt werden kann. Wenn die Begründung Pro Kopftuch mit religiöser oder modischer Selbstbestimmung zu tun hat, dann wäre auch Burka und Niquab damit zu begründen.
 
...das kopftuch ist hier zu einem religiösem symbol geworden...und das hat auf einem gericht nix verloren...

Das glaube ich nicht, dass das Kopftuch hier zu einem religiösen Symbol geworden ist. Wenn eine türkische Richterin ein modisches Kopftuch trägt, gibt es hier (in D) eine Riesendiskussion, ob die türkische Richterin ein Kopftuch tragen darf - von wegen religiöses Symbol und so. Würde eine deutsche Richterin ein modisches Kopftuch tragen, käme hier keiner auf die Idee darüber zu diskutieren, ob sie es aus religiöser Überzeugung trage.

Das Kopftuch ist eben hier in Deutschland kein religiöses Symbol, sondern eine Kopfbedeckung. Ein Tuch tragen viele Frauen auf dem Kopf - halt meist nicht mehr unter dem Kinn verknotet - sondern modisch.

Wenn eine deutsche Richterin goldene Ohrringe tragen würde, die wie ein kleines Kreuz aussehen, wette ich, dass niemand sich fragen würde, ob sie es auch religiösen Gründen trage.

Und ich kann einfach nicht nachvollziehen, was daran überhaupt schlimm sein soll, wenn Menschen durch ihre Kleidung oder Schmuck zeigen, dass sie an irgendeinen Gott glauben. Sie tun doch keinem damit weh.

Religiöse Symbole in öffentlichen Räumen ist wieder eine andere Sache.

Was anderes ist es auch wenn zum Beispiel eine Ärztin im OP steht und die OP-Haube das Kpftuch nicht ganz verdeckt. Dann muss das Kopftuch runter, egal ob es aus religiösen Gründen getragen wird oder nicht. Aber hier ginge es dann ja auch nicht um Religion sondern um die Gewährleistung der Keimfreiheit.
 
Bin anderer Ansicht.

Staat und Religion sollten strikt getrennt werden. Religiöse Dogmen haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Übrigens gehört für mich nicht nur das Kopftuch, sondern auch das christliche Kreuz und andere Symbole dazu.

Es wird langsam Zeit, dass unser Staat in dieser Hinsicht "Nägel mit Köpfen" macht.


Lg
Urajup

Ich geb dir recht.
Dann kann man endlich den ganzen öffentlichen Blödsinn zu Weihnachten und Ostern und Pfingsten abstellen.
Endlich Schluß mit Nikolaus und Krippenspielen, Osterhasen, etc. in Kindergärten, Schulen und Horten!
Weg mit Weihnachtsdeko, Osterdeko in Läden.
Sowas hat in der Öffentlichkeit nix zu suchen!
 
Ich geb dir recht.
Dann kann man endlich den ganzen öffentlichen Blödsinn zu Weihnachten und Ostern und Pfingsten abstellen.
Endlich Schluß mit Nikolaus und Krippenspielen, Osterhasen, etc. in Kindergärten, Schulen und Horten!
Weg mit Weihnachtsdeko, Osterdeko in Läden.
Sowas hat in der Öffentlichkeit nix zu suchen!

So ist es, zweierlei Maß, wie man sieht. (y)
 
Das glaube ich nicht, dass das Kopftuch hier zu einem religiösen Symbol geworden ist. Wenn eine türkische Richterin ein modisches Kopftuch trägt, gibt es hier (in D) eine Riesendiskussion, ob die türkische Richterin ein Kopftuch tragen darf - von wegen religiöses Symbol und so. Würde eine deutsche Richterin ein modisches Kopftuch tragen, käme hier keiner auf die Idee darüber zu diskutieren, ob sie es aus religiöser Überzeugung trage.

Das Kopftuch ist eben hier in Deutschland kein religiöses Symbol, sondern eine Kopfbedeckung. Ein Tuch tragen viele Frauen auf dem Kopf - halt meist nicht mehr unter dem Kinn verknotet - sondern modisch.

Wenn eine deutsche Richterin goldene Ohrringe tragen würde, die wie ein kleines Kreuz aussehen, wette ich, dass niemand sich fragen würde, ob sie es auch religiösen Gründen trage.

Und ich kann einfach nicht nachvollziehen, was daran überhaupt schlimm sein soll, wenn Menschen durch ihre Kleidung oder Schmuck zeigen, dass sie an irgendeinen Gott glauben. Sie tun doch keinem damit weh.

Religiöse Symbole in öffentlichen Räumen ist wieder eine andere Sache.

Was anderes ist es auch wenn zum Beispiel eine Ärztin im OP steht und die OP-Haube das Kpftuch nicht ganz verdeckt. Dann muss das Kopftuch runter, egal ob es aus religiösen Gründen getragen wird oder nicht. Aber hier ginge es dann ja auch nicht um Religion sondern um die Gewährleistung der Keimfreiheit.

das kopftuch ist ein religiöses symbol im islamischen / muslemischem glauben..ob du nun willst oder nicht...mir selbst wäre es auch schnurz egal, wenn ich vor gericht stände, ob die richterin ein kopftuch trägt oder nicht!....halt!!!....stände ich jetzt vor gericht weil ich vieleicht angeblich eine fremdenfeindliche, verbotene äusserung machte die mir eine anzeige brachte, wäre es mir vieleicht nicht mehr egal....und genau darum hat es nichts im gerichtssaal zu suchen...ich kann es auch einfach nicht versehen...es gibt einige jobs in denen du keine wahl hast wenn es um die klamotten geht...ist das so schlimm?...so...aber jetzt ganz schnell ab zum fußball!!!...und ich hoffe auch du drückst die daumen...:)
 
Im Tessin steht seit 01.07.16 Burka tragen unter Strafe.

Nicht-Verhüllung gilt auch als Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern.

Der Kanton Tessin hat als erster Kanton der Schweiz das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Die Bürger hatten vor rund einem Jahr einer Initiative zugestimmt. Die neue Bestimmung verbietet es, sein Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen.

Sie richtet sich gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen sowie gegen Vermummungen an Demonstrationen.


Dann rate ich allen "Gesichtskranken" Menschen, die die von Haus aus "gehänselt und schikaniert" werden, sich schleunigst aus der Schweiz vom Acker zu machen und ja nie dort sesshaft werden zu wollen.

-> Bewusst ein Beispiel, dem "geholfen wurde"


Also: Für mich ist die Schweiz nun "finsterstes Ausland" und nicht mehr in Europa auf der Landkarte
 
das kopftuch ist ein religiöses symbol im islamischen / muslemischem glauben..ob du nun willst oder nicht...mir selbst wäre es auch schnurz egal, wenn ich vor gericht stände, ob die richterin ein kopftuch trägt oder nicht!....halt!!!....stände ich jetzt vor gericht weil ich vieleicht angeblich eine fremdenfeindliche, verbotene äusserung machte die mir eine anzeige brachte, wäre es mir vieleicht nicht mehr egal....und genau darum hat es nichts im gerichtssaal zu suchen...ich kann es auch einfach nicht versehen...es gibt einige jobs in denen du keine wahl hast wenn es um die klamotten geht...ist das so schlimm?...so...aber jetzt ganz schnell ab zum fußball!!!...und ich hoffe auch du drückst die daumen...:)

Ich interessiere mich nicht für Fußball. Spielt Deutschland heute?:o Aber ok, ich drück die Daumen.:)

Es ist für mich auch kein Problem, dass es Frauen gibt, die das Kopftuch aus religiösen Gründen tragen. Mir begegnen ständig Nonnen, die einen Schleier aus religiösen Gründen tragen. Warum nicht auch eine Muslima ein Kopftuch.

Was das Gericht angeht: Ich hoffe doch sehr, dass eine Richterin eine fremdenfeindliche, verbotene Aussage nach dem deutschen Gesetz bestraft. Egal ob Katholikin, Atheistin oder Muslima.

Berufsbedingte Kleidervorschriften halte ich nur dann für wichtig, wenn es für die Tätigkeit wichtig ist. Wie mein Beispiel mit der Ärztin
 
  • All die Auflagen, die Juristin Aqilah Sandhu wegen ihres Kopftuchs bekommen hat, sind rechtswidrig.
  • Das Verwaltungsgericht Augsburg argumentiert: Solch grundlegende Einschränkungen kann man nicht einfach anordnen. Dafür braucht es ein Gesetz.
Von Dunja Ramadan, Augsburg
Aqilah Sandhu betritt mit schnellem Schritt den Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichts. Die 25-jährige Augsburgerin trägt ein dunkelblaues Kopftuch. Die zahlreichen Pressevertreter verunsichern sie, sie steuert zielsicher auf ihren Stuhl zu. Setzt sich. Selten erlebt das Augsburger Gericht einen solchen Medienauflauf wie an diesem Tag.

Auf den Zuschauerplätzen sitzen viele Jurastudenten der Universität Augsburg. Einige kennen Aqilah Sandhu aus den Medien, andere studieren mit ihr. Eine Kommilitonin sagt: "Ich trage immer eine Kreuzkette, auch während der Arbeit. Das Kreuz war immer sichtbar und nie hat jemand was gesagt. Das ist doch unfair."

Die Verhandlung beginnt. Richter Stefan Eiblmaier erinnert sich an die junge Frau. Er hat Sandhu beim Ersten Staatsexamen geprüft. "Er schien sehr zufrieden mit Ihnen", sagt der Vorsitzende Richter Bernhard Röthinger. Sandhu ist eine der Besten ihres Jahrgangs - und sie ist in der bayerischen Justiz eine Berühmtheit. Aber nicht wegen ihrer Leistungen, sondern wegen ihres Kopftuchs.

Wie der Streit ums Kopftuch begann

Alles begann mit einer Mail vom Oberlandesgericht München im Juli 2014. Wegen ihres Kopftuchs wurde es der Muslimin verboten, als Rechtsreferendarin Zeugen zu vernehmen und richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben zu übernehmen. "In dem Moment, in dem ich die Mail las, wusste ich sofort: Das ist rechtswidrig", sagt Sandhu vor Gericht.

Innerhalb von zwei Stunden reagierte sie, fragte nach der Rechtsgrundlage. Die Begründung lautete: "Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale" können das "Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung beeinträchtigen". Ein Gesetz, das Rechtsreferendaren das Tragen religiöser Symbole verbietet, gibt es im Freistaat aber nicht.

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Nach dem Mailverkehr bat Sandhu die OLG-Richterin Anja Kesting um ein persönliches Gespräch. Das erlebten beide sehr unterschiedlich. Sandhu beschreibt die Situation als "Anhörung", in der sie vor die Wahl gestellt wurde: Entweder sie akzeptiere die Auflage, oder ihre Ausbildung sei zu Ende. "Das hat immensen Druck auf mich ausgeübt", sagt sie. Natürlich habe sie daraufhin der Auflage zugestimmt. "Ich habe aber nicht damit gerechnet, dass die Einschränkungen so strikt sein werden."

Richterin Kesting beschreibt die Situation ganz anders. Es sei ein "angenehmes Gespräch" gewesen. Außerdem hätte Sandhu gesagt, sie strebe eine Karriere in der Wissenschaft an. Sandhu schüttelt kurz den Kopf. Sie habe das zu keiner Zeit gesagt. "Die Ausbildung ist dazu da, um sich auszuprobieren", sagt sie. Man werde schließlich Volljurist, um alle Optionen einer juristischen Karriere zu haben.

Wie Sandhu auf das Urteil reagierte
Kesting sagt, sie habe sich lediglich an die Verwaltungspraxis gehalten. Sie beruft sich auf eine Dienstanweisung des bayerischen Justizministeriums, in der einer Muslimin 2008 erstmals diese Auflage erteilt wurde. Sandhu fühlte sich diskriminiert. Sie sagt, dass weder eine Dienstanweisung noch eine Verordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage seien, um die Religions- und Ausbildungsfreiheit einzuschränken.

Sandhu spricht ruhig, wählt jedes Wort bewusst. Für sie geht es am Donnerstag um viel. Auch um ihr Selbstverständnis als Juristin. "Ich glaube an das Leistungsprinzip in Deutschland und finde es schade, dass ich auf mein Äußeres reduziert werde", sagt sie. Der Vorsitzende Richter Bernhard Röthinger fragt sie, warum sie erst drei Monate nach der Mail Widerspruch eingelegt habe. Sandhu antwortet, sie habe gehofft, es intern klären zu können. Sie habe keine Probleme machen wollen. Doch die strikten Auflagen der bayerischen Justiz hätten ihr keine andere Wahl gelassen.

Wodurch sich die junge Frau diskriminiert fühlte
Sandhu erzählt von Momenten, in denen ihr klar wurde, als wie diskriminierend sie die Auflagen empfand. Zum Beispiel einmal, als ihre Ausbildungsrichterin Beweise auf dem Computer am Richtertisch sichtete. Sandhu durfte erst nach der Verhandlung die Bilder sehen. Der Grund? Der Computer stand auf dem Richtertisch und der war für Sandhu Sperrzone. Auch ein Anwalt konnte sich nicht erklären, warum eine Referendarin auf den Zuschauerbänken sitzen muss.

Sandhu trägt noch einmal die Anklagepunkte vor. Sie beklagt die stigmatisierende Wirkung während ihrer Ausbildung. In den vergangenen zwei Jahren hat sich viel bei ihr aufgestaut. Erst nachdem sie ihr Referendariat beendet hatte, wurde die Auflage im Juni 2015 aufgehoben, weil sie laut OLG nicht mehr erforderlich sei. Doch damit gab sich Sandhu nicht zufrieden. Sie wollte wissen: War die Auflage rechtswidrig oder nicht?

Am Donnerstag hat die junge Juristin eine Antwort bekommen. Die Auflagen in ihrer Referendariatszeit waren rechtswidrig, verkündet das VerwaltungsgerichtAugsburg. Für die Einschränkung ihrer Religions- und Ausbildungsfreiheit müsse es ein parlamentarisches Gesetz geben und keine Verordnung, heißt es in der Urteilsverkündung.

Der Freistaat Bayern wird in Berufung gehen. Für Sandhu ist es trotzdem ein Sieg. "Jetzt darf ich weiterträumen", sagt sie. Von diesem Freitag an ist sie im Auswärtigen Amt, das ist ihre juristische Wahlstation. Danach möchte sie sich alle Wege offen halten.

SDZ

Der weinende Freistaat Bayern will in diesem Fall in die Berufung,
dabei -> noch lächerlicher geht es nicht.

Die Frau hat zu recht gewonnen.:D


hier fehlt echt der dislike-button! ich finde die aktion des freistaats bayern gar nicht lächerlich und ich hoffe, er wird in der nächsten instanz gewinnen!
 
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Was das Gericht angeht: Ich hoffe doch sehr, dass eine Richterin eine fremdenfeindliche, verbotene Aussage nach dem deutschen Gesetz bestraft. Egal ob Katholikin, Atheistin oder Muslima.

Ob eine Katholikin im Nonnenkleid oder eine Muslima im Kopftuch oder jeweils ohne wird doch auch nicht die Einstellung der betreffenden Person ändern. So gesehen müsste man grundsätzlich religiöse Personen aus den Richterämtern verbannen, da sie religiös entscheiden könnten. Und Atheisten ebenso, da sie womöglich religiöse Straftäter benachteiligen könnten. Im Grunde genommen wären Roboter die einzig hinnehmbaren Richter! Natürlich dürften diese auch wiederum nur von cmputergeschaffenen Computern in der x-ten Generation konstruiert sein, denn jeder menschliche Einfluss könnte subjektive Elemente beinhalten.
 
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