wer seine Leistungsunfähigkeit geltend machen will, hat den Nachweis zur Bemühung zum ausreichendem Einkommen zu erbringen.
Das ein Nachweis zu erbringen ist, leuchtet mir ja noch ein, aber was hat das mit einem "Bemühen zum ausreichendem Einkommen" zu tun? Zum anderen müsste man den Begriff Leistungsunfähigkeit auch näher erläutern, den es gibt die Leistungsunfähigkeit schon in der Ausübung eines Berufes, und es gibt Leistungsunfähigkeit in einer finanziellen Situation.
Das Bemühen um ausreichendes Einkommen kann auch ein Raubüberfall sein.