Königreich eines Vaters

Man kann zwar wem, der nichts hat, nicht mehr als das nehmen, aber durchaus viel Ärger und Frust bereiten (allen Beteiligten). Und selbst als ich verzichtete, ich durfte nicht, da ich Unterhaltsvorschuss bekam für meine Tochter, übernahm das Amt das. Ich konnte die nicht mal stoppen, das kann dann niemand mehr.

Genau Any,

das macht dann der Staat und schuldig in Augen des Kindsvaters ist dann die Mutter. Wird auch so unterstützt vom Jugendamt.

Und da muss man die Augen öffnen. Es ist nicht die Kindesmutter, sondern der Staat, der dann agiert.

Und dann muss man selbst begreifen, wer ist man selbst, der angegriffene Vater, das kommt als erstes

Es geht aber um die Kinder und das relativiert alles. Als Forderungssteller für das Kind, in seiner Vertretung.

Wenn das begriffen wird, ist vieles abgeholfen, welche Macht dann noch Jugendamt, oder Gerichtsbarkeit hat ..... tja ...... nicht mehr viel :D
 
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Sorry FIWA

Ich sag das gezz ma so unverblümt
Du schwurbelst dir Unsinn zurecht... auch Halbwissen genannt und ich denke, die Probleme die du da mit diversen Ämtern hast, bestehen genau DESWEGEN!
Statt dir einen Anwalt zu nehmen, der da sicherlich mehr Durchblick hat als du, verstricktst du dich in immer mehr.

Fakt 1. Du bist erwerbsunfähig. NIEMAND kann dich zum Arbeiten zwingen oder nötigen, auch nicht für Unterhalt. Erwerbsunfähigkeit = Zahlungsunfähigkeit (auch für Unterhalt)

Fakt 2. Du kannst keine Probleme wegen 3 Wochen Urlaub kriegen, es sei denn du versäumst es, diesen Urlaub ordnungsgemäß anzumelden.

Fakt 3. Ich beschäftige mich mit Dingen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsansprüchen und dergleichen schon seit Jahren. Ich bin KEIN Rechtsanwalt und sage dir jetzt trotzdem:

Deine Ausführungen sind falsch und du machst dir deine Probleme selber, weil du dich weigerst, das einem Anwalt zu übergeben. Oder aber du erzählst hier nur die halbe Wahrheit und es verhält sich in einigen Punkten anders, als du hier angibst und du hast deswegen Festsetzungen, Haftandrohungen und dergleichen, denn---> Siehe Fakt 1.

Da brauchste auch garnicht versuchen, mir ellenlange andere Tatsachen aufs Auge drücken zu wollen, weil ich WEISS, daß Fakt 1 bezüglich Unterhalt schlicht gesetzlich so geregelt ist, einer der Hauptgründe, warum so viele KV's nach einer Trennung plötzlich von Gutverdienern zu arbeitsunfähigen Bettlern werden und die dann nicht mehr zu Zahlungen herangezogen werden können...

Gruß, Luckysun
 
Da brauchste auch garnicht versuchen, mir ellenlange andere Tatsachen aufs Auge drücken zu wollen, weil ich WEISS, daß Fakt 1 bezüglich Unterhalt schlicht gesetzlich so geregelt ist, einer der Hauptgründe, warum so viele KV's nach einer Trennung plötzlich von Gutverdienern zu arbeitsunfähigen Bettlern werden und die dann nicht mehr zu Zahlungen herangezogen werden können...

Gruß, Luckysun

Das unterstreicht genau deine Meinung, besser deine Vorgabe, aufgrund deiner Wahrnehmung.

Genauso agieren Jugendämter, nach ihren Wahrnehmungen.

Wer sitzt da am meisten ....... welches Geschlecht ? ...... nach ihren Wahrnehmungen

..... und der Rest ist sowieso, sage ich jetzt nicht .......

Du hast echt meinen Eindruck bestätigt. Genau daher nehme ich auch keinen Rechtsanwalt. Stand übrigens auf den Fragebogen, welcher Rechtsanwalt hat mitgewirkt .

Tja, Luckysun, danke für die Aussage. Männer sollten mehr unterstützt werden, selbstagierend zu handeln, gegen solche o.g. Wahrnehmungen.

Danke Luckysun, bin ich auch für
 
und nun wird nach Überlegung folgen, so, wollte ich das nicht ausdrücken :D

wetten ?
 
zur Kenntnisnahme für Luckysun, zweite Seite der Erhebung als Anlage, frisch eingescannt und alles relevante unkenntlich gemacht.

Klare Aussagen nach dem UVG

Die Ansprüche gehen übrigens an den Staat über und die holen von einem, P-Konto interessiert da nicht.

Wenn man zahlungsunfähig ist, gehen die Verpflichtungen über.

Selbst die bekanntgabe eines strafrechtlichen Aspekt hast du in Abrede gestellt, er steht da, § 170 Stgb

Noch irgendwelche Fragen, halt, auf der vierten Seite des Fragebogens, sollte ich noch den RA angeben der beteiligt ist an der Ausfüllung.

Einer größeren Verlade bedarf es nicht.

Tschuldigung, dauerte ein wenig für den Scan, hatte meine Programme noch nicht installiert.

Eines weiteren Kommentares bedarf es wohl nicht.

Ich finde es erbärmlich, wie hier selbst das abgesprochen wird, was man selbst lesen kann und es als Absurdum dargestellt wird.
Das hat schon was, das ist nicht zu überbieten.
 

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Der letzte Satz hat es übrigens in sich, wer seine Leistungsunfähigkeit geltend machen will, hat den Nachweis zur Bemühung zum ausreichendem Einkommen zu erbringen.

Und ausreichendes Einkommen, bedeutet auch, Unterhaltszahlungen leisten zu können.

Das, was ich dargestellt habe. Übrigens rechtlich zulässig und bedeutet das was ich dargestellt habe, selbst für absolute Frührentner, die keine Anstellung, oder Arbeit mehr bekommen.

sie müssen ........ wie, uninteressant.
 
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