Königreich eines Vaters

Vor allem wenn man von seinem Vater seit man 3 Jahre alt ist nur Horror-Geschichten zu hören bekommt.

Dann kann ich dir nur raten, entweder Umgang einzuklagen und das Bild der Kinder im Laufe der Zeit gerade zu rücken.
Die Gerichte entscheiden heutzutage immer öfter zugunsten der Väter und für Umgang...

oder zu warten und dir zu sagen: Deine Zeit wird kommen...

ich habe ebenfalls nicht abgestritten daß es sowas auch gibt...
 
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Du meinst den Mindestselbstbehalt
also die Summe, die dir als Unterhaltspflichtiger bleiben MUSS...

Ah ja, genau davon rede ich und zwar der unterste Satz. Es wurde endlich verstanden :D
Diesen untersten Satz, übersehen viele.

Ich kann nicht sehen, wo das ungerecht sein soll?

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/unterhalt-selbstbehalt.php

Wäre es gerechter wenn die Kindesmutter ALLES alleine tragen muß oder wie?
Oder denkst du, daß einer Mutter, die die Kinder groß zieht, mehr bleibt als dir?
Wohl kaum...

Davon spricht ja auch keiner, daher gibt es ja auch die staatlichen Hilfen. Ich glaube mal, da ist hier was falsch verstanden worden.

UNTER den 800 darf dir übrigens nichts weg genommen werden... das stimmt schlicht nicht...

Leider ja, passiert immer mal wieder und zwar mit dem Hinweis der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Sind einige höchstrichterliche Urteile durch, dass dieser Umstand unzulässig ist. Es wird aber trotzdem gemacht, immer wieder.

Hier können auch genau die Kindesmütter gar nichts für, das sind die Ämter, die übers Ziel hinaus schießen und fordern.

Ganz kurz:
Das DARF das Amt garnicht und wenn du so geringes Einkommen hast, steht dir Beratunghilfe und Prozeßkostenhilfe zu... zur Not wende dich an einen der 100erte Väterrechtsvereine, die helfen dir sicher weiter...

Wie gesagt, bei mir ist es jetzt die zweite Prüfung innerhalb eines Jahres und jetzt mit direkter festgenagelter Forderung. Ist nicht gerade so lustig. Dazu gleich mit dem Hinweis der erhöhten Erwerbsobliegenheit und seine Bemühungen nachzuweisen. Als 100 % Erwerbsminderungsrentner nicht zu erbringen, da man keine Beschäftigung mehr bekommt, da man zu 100 % erwerbsgemindert ist, nicht zu 90 % oder 80 % oder 60 %.

Wie gesagt, ist ein Murks von vorne bis hinten und was rauswächst, kann ich nur abwarten und dann gegen klagen. Dauert Jahre.
 
Hallo FIWA

Erste Frage: Hast du kein P-Konto? Wenn nein, dann richte dir schnellstens eins ein, da kann dann auch das Amt nicht dran...

Wenn du tatsächlich vom Amtsarzt erwerbsunfähig geschrieben bist, gibt es keinen Grund für Bezugsminderung... einweilige Anordnung bei Gericht einreichen daß dir dein volles Geld ausgezahlt wird... Anwalt für Sozialrecht wählen (erfährst du bei der Anwaltskammer), Beratungsgutschein beim AG holen... und das dauert NICHT Jahre, das geht ruckizucki... innerhalb von Tagen...

Gruß, Luckysun
 
Hallo FIWA

Erste Frage: Hast du kein P-Konto? Wenn nein, dann richte dir schnellstens eins ein, da kann dann auch das Amt nicht dran...

Hallo Luckysun,

neee, P-Konto schützt vor staatlichen Rückgriffen nicht. Der Staat schiebt nur auf, bzw. es sind Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen, auch in kleinen Raten. Bei ALG II gibt es dazu eine 10 % Regelung und bei SGB XII eine 5 % Regelung.
Daher habe ich auch kein P-Konto. Es schützt nur bei zivilrechtlichen Forderungen, aber Staat ist eine Ausnahme, die haben mehr Rechte, bis hin zu Haft.
Beim UVG bis zu 3 Jahren.

Tja, daher kommen einige Kindsväter in Problemen, mit den verschärften Bestimmungen zu den 72 Monaten. Das kommt aber automatisch, da rechtliche Vorgabe.
Das sind aber die Punkte, wo dann in der Regel der Umgang finanziell scheitert und Hass gegen die Kindsmütter aufkommt, die da gar nichts für können, da staatliche Vorgabe.

Das Problem in der Sache, ist, dass die Jugendämter, wenn jemand nicht leistungsfähig ist, also auch z.B. arbeitslos ist, ein fiktiv zu erwirtschafteten Einkommen unterstellt wird. Da ist der Knackpunkt, man kann nichts unterstellen, wird aber getan und der Betroffene ist dann in der Beweislast, dass er ein fiktives Einkommen nicht erwirtschaften kann. Ein Wahnsinn in sich. Gibt dazu einige Verfassungsgerichtsurteile.

Vielleicht zeigt das mal auf, woher die ganzen Konflikte kommen, der nachrangigen Streitigkeiten. Einfach durch eine dusselige Rechtsauslegung der Ämter. Denn, wer nichts hat, hat nichts, kann dann aber alles verlieren, noch den Rest, den er nicht hat.

Auf der anderen Seite sind aber die Kindsmütter, deren Kinder logischerweise auch überleben müssen und die haben auch den Ärger bei den Ämtern, alles mit Krach und Kampf durchsetzen zu müssen.

Staatlich gemachte Problematiken.

Wenn du tatsächlich vom Amtsarzt erwerbsunfähig geschrieben bist, gibt es keinen Grund für Bezugsminderung... einweilige Anordnung bei Gericht einreichen daß dir dein volles Geld ausgezahlt wird... Anwalt für Sozialrecht wählen (erfährst du bei der Anwaltskammer), Beratungsgutschein beim AG holen... und das dauert NICHT Jahre, das geht ruckizucki... innerhalb von Tagen...

Ist doch alles, Frührentner mit zu geringem Einkommen, alles vor einem Jahr überprüft und nun wird auch ein fiktives Einkommen unterstellt, was nicht da ist und ich muss das Gegenteil beweisen. Dazu nimmt man sich eigentlich ein RA, aber, die sind nicht immer die schnellsten und versäumen gerne mal Fristen. Was zum nächsten Verdruss führen kann und auch leider geschieht.

Ich habe aber alles gestern fertig gemacht und nun bleibt nur abwarten.

Es geht bei solchen Sachen immer vorrangig um die Kinder und da verschleppen auch einige gerne diese Auskünfte, oder RAs ziehen unnötig raus, oder versäumen. Dazu ist vielen nicht bewusst, dass diese verschärften Regelungen irgendwann kommen, weil sie sich nur auf die DD-Tabelle beschränken. Wie gesagt, dass wird von vornherein in der Regel ausgeblendet und dann kommt der Ärger, wie hier im Thread beschrieben wurde. Teilweise mit unschönen Folgen, auch für die Kinder.
 
Hallo FIWA

Sorry, ich kann deine Angaben so nicht als zutreffend bestätigen oder um es anders auszudrücken: Es stimmt schlicht nicht, was du schreibst...
Wenn du Hartz 4 beziehst, KANN dir die Unterhaltskasse keinen Bescheid schicken wegen Unterhalt... da gibt es auch keine Androhung von Haft o.ä. und das Amt darf dir nur DANN an deine Kohle wenn du Arbeit verweigerst (da du erwerbsunfähig bist, fällt das bei dir als Grund weg!) oder andere Gründe lieferst, dir dein Geld zu sanktionieren... aber auch die dürfen nicht an dein P-Konto dran, sondern können nur Geld einbehalten in Form einer Kürzung wenn du Gründe dazu lieferst (Termine nicht wahrnehmen)

Einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, ist dafür erstmal die Grundvoraussetzung, denn wie man sieht, bist du da bei einigem völlig fehlinformiert. Ich weiß nicht wo du solche Urteile her haben willst, sie treffen aber auf die von dir beschriebene Situation bezüglich Unterhalt NICHT zu! du lebst auf Hartz 4 Niveau und KEINER kann Unterhalt von dir verlangen. Daher geh mal lieber zum Anwalt, als Laie interpretierst du da vermutlich einiges falsch. Fristversäumnis kannst du ja vorbeugen, indem du daran erinnerst, wenn ein Anwalt da tatsächlich schlampig agieren sollte, ich persönlich hatte sowas bisher bei keinem Anwalt.

Wenn du das natürlich unter den von dir fehlinterpretierten Informationen alles selber managen willst, darfst du dich nicht wundern, wenn da einiges schiefläuft... Meine Meinung, aber mußt du natürlich selber wissen... dafür gibt es ja extra Anwälte für Sozialrecht...

Gruß, Luckysun
 
Genau darum. Das Vorgehen der Ämter und das ist heftig geworden.

Gegen mich ist jetzt schon ein Betrag festgesetzt worden, mit Androhung der Zwangsvollstreckung und ich solle der Titulierung zustimmen. Obwohl ich nicht leistungsfähig bin, nicht finanziell und nicht arbeitstechnisch !

Was bedeutet so ein Ansinnen eines Amtes im Endeffekt ? Richtig, ich könnte es Aufbringen, wenn ich die Wohnung kündige, oder das Leben einstelle. Ganz bitterböse gesagt.
Das, wird erst einem bei solchen Schreiben bewusst. Da liegt der Haken, wie Behörden agieren.

Das es einem selbst nicht gut geht damit, wenn man nicht mehr leistungsfähig ist, sollte wohl verständlich sein, aber wenn man das noch so vorgeführt bekommt, reicht es. Das ist so noch der Hammer obendrauf.


Keine Frage, bei Unterhalt, Umgang usw. wird viel getrickst, auf beiden Seiten. Das ist Gang und Gebe.
Aber, so wie man immer denken kann, es sind die Kindsmütter, kann man vergessen, es sind die Ämter, die einschränken und drangsalieren. Ich habe da gestern noch dazu Urteile gelesen, da fasst man sich nur noch am Kopf, wie da noch ein Überleben möglich sein soll.
Naja, da versteht man so langsam, warum sich schnell neue Partner gesucht werden :D

Diese Ämter ..... naja .... ich werde das heute noch schnell beantworten, damit es da nicht zu Fristüberschreitungen kommt, ist nämlich auch ein ganz großes Problem.
Und eben, man muss auch die andere Seite sehen, Kindsmütter, die ja auch bei den Ämtern hinter alles herbetteln müssen, was genauso dann existenzgefährdend sein kann. So hat man beide Seiten und dazwischen die Ämter, die übelst agieren.

Geh doch mit einem Anwalt vor.
Der Staat kommt sogar dafür auf. ;-)
:lachen:
 
Ganz kurz:
Das DARF das Amt garnicht und wenn du so geringes Einkommen hast, steht dir Beratunghilfe und Prozeßkostenhilfe zu... zur Not wende dich an einen der 100erte Väterrechtsvereine, die helfen dir sicher weiter...

Jup. Das Gejammer über Institutionen und Staat geht mir bisweilen auch auf den Sack. Zu mir war der Staat immer gut. Man muß nur mit den Leuten reden und wenn man dann wieder auf eigenen Beinen steht, dann gibt man dem Staat wieder zurück.
 
Hallo FIWA

Sorry, ich kann deine Angaben so nicht als zutreffend bestätigen oder um es anders auszudrücken: Es stimmt schlicht nicht, was du schreibst...

Das ist dein Eindruck und deine Wahrnehmung.

Wenn du Hartz 4 beziehst, KANN dir die Unterhaltskasse keinen Bescheid schicken wegen Unterhalt... da gibt es auch keine Androhung von Haft o.ä. und das Amt darf dir nur DANN an deine Kohle wenn du Arbeit verweigerst (da du erwerbsunfähig bist, fällt das bei dir als Grund weg!) oder andere Gründe lieferst, dir dein Geld zu sanktionieren...

Doch müssen sie, laut UVG und sie müssen einen Betrag festsetzen, ansonsten dürften die nämlich nichts schicken. Diese Schreiben erfolgen mit Postzustellungsurkunde, nur eingeschmissen, mit Fristsetzung zum Widerspruch, aber der sofortigen Zahlungsaufforderung, rückwirkend. Müssen sie von Amtswegen, da sonst Rückgriffsrechte verfallen. Ist alles im UVG geregelt.
Nur so nebenbei, wer drei Wochen in Urlaub ist, hat dann ein richtiges Problem. :D
Ebenso der Verweis auf § 170 Stgb, er existiert. Ein Entziehen einer Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern ist strafbar und kann mit bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden.

Dieser Umstand scheint anscheinend echt nicht so bewusst zu sein.

Und ja, Arbeitslose haben eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, die über das Maß hinausgeht und diese Möglichkeit wird gerne von Jugendämtern und auch Gerichten fiktiv in den Raum gestellt. Übrigens zu Recht, für die Kinder. Und nur dieses Recht haben Jugendämter und Familiengerichte vorrangig zu sehen. Daher ein unterstelltes fiktives Einkommen.

Gilt übrigens auch bei Rentnern, da man generell eine Nebentätigkeit als Pflicht zu Erhöhung seines Einkommens voraussetzen kann. Geht auch bei den meisten Rentnern, da in Frühverrentung hauptsächlich nur Teilrenten ausgezahlt werden, oder volle Erwerbsminderungsrenten nur befristet für zwei Jahre (die sogenannten Arbeitsmarktrenten). Das sind die Rentner, die durch Aufstockung in Kapitel 3 SGB XII fallen. Bei denen ist noch nicht sicher, ob sie wirklich aus dem Arbeitsmarkt draußen sind.

Ergo, auch 100 % erwerbsgemindert, wenn befristet, sagt nichts aus. Die können quasi noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn aber auf Dauer bis zur Altersrente bewillig, wie bei mir, ist man außen vor, vom Arbeitsmarkt !!!! Hat aber da auch nichts mir der erhöhten Erwerbsobliegenheit und den Einschränkungen dazu zu tun. Wird damit begründet, dass auch totale Frührentner, Nebentätigkeiten ausüben und sich sogar aus Rentenbezug befreien.

Es sind diese rechtlich feinen Auslegungen, mir sind sie bewusst. Stehen auch im Gesetzestext zu UVG, und zwar, Unterhaltsverpflichtete bei Minderjährigen, haben alles Erdenkliche zu unternehmen, um ihre Einkünfte zu erhöhen.

Diesen Passus haben wir den Drückebergern und Niedrigrechnern zu verdanken.

aber auch die dürfen nicht an dein P-Konto dran, sondern können nur Geld einbehalten in Form einer Kürzung wenn du Gründe dazu lieferst (Termine nicht wahrnehmen)

Och, zwei Monate her, Verfahren in einer alten Sache, Rückforderung von Leistungen, bei der Vorsitzenden des hiesigen LSG. Habe das doch glatt über 2 Jahre rausgezögert bekommen, wo die schon richtig stinkig waren.:D Solche Rückforderungen sind staatliche Forderungen und die können massiv werden, auch mit der sogenannten Erbringungshaft, die gibt es nur bei staatlichen Schulden. Und genau damit wird P-Konto umgangen, in Verbindung mit der 10 %, bzw. 5 % Abrechnung. Auf der Basis, willste nicht zahlen, machen wir von der Erbringungshaft gebraucht. Jeden Tag, den du in Knast sitzt, reduziert sich die Geldforderung. Oder du beantragst Aussetzung, oder machst mit uns einen Deal von 5 Euro im Monat als Rückzahlung
So läuft das, nennt man auch Umgehung der Pfändungsgrenzen ....... :lachen: P-Konto, staatlicherseits, bringt dir nisch.

Wenn du das natürlich unter den von dir fehlinterpretierten Informationen alles selber managen willst, darfst du dich nicht wundern, wenn da einiges schiefläuft... Meine Meinung, aber mußt du natürlich selber wissen... dafür gibt es ja extra Anwälte für Sozialrecht...

jo, oder Väterrechte, :rolleyes:

Ich äußere mich jetzt mit Bedacht, es gibt da jemanden, der mit der Umgangsregelung zwischen mir und meiner Ex immer noch baff ist und das die Umgangsregelung funktioniert und das wir keine Unterhaltsansprüche gegeneinander haben.

Denn so sollte es laufen, wenn beide quasi nisch mehr haben. Nur noch auf die Kinder ausgerichtet.

Dazwischen funken dann aber die Jugendämter und das sollte man trennen können. Daher auch der Thread. Ein Jugendamt kann tatsächlich eine vernünftige Regelung belasten, wenn sie den Kindsvater überlasten. Und das ist ein beliebtes Spielchen.

Dann gehen die Väter hoch und nehmen sich einen RA, der gleichzeitig dann gegen die Kindesmutter ankämpft. Will man das ? Doch nun wirklich nicht.

Wenn mich ein Jugendamt belastet, frage ich mich was anderes und das im Sinne des Wohles des Kindes. Und dieser Umstand bedarf Zeit und Geduld, bis sie kundtun, was sie vorhaben. RAs sind da m.E. nicht besonders dienlich, denn sie vertreten zum einem die Kindesmutter, zum anderen den Kindesvater. Jedem zu seinen Wohle, mit dem Deckmäntelchen des Kindeswohles, aber parteilich ausgelegt und da steckt das Problem. Die Kinder sollte dann eigentlich das Jugendamt vertreten und da muss man zuschauen, wogegen sie agieren. Ganz geduldig. Sie werden sich offenbaren. Ohne RAs schneller und dann hakt man ein und das richtig, zum Wohle des Kindes.

Die ganzen e.V.s der Väterrechte sind da auch nicht gerade dienlich, was schon die Bezeichnung Väterrechte aussagt. Es geht um die Kinder ........ menno

Hatte letztens ein langes Gespräch mit einem Kindesvater, wo die Chose total verfahren war, RAs beteiligt und Jugendamt und Demütigungen gegenüber den Kindesvater. Einige Denkanstösse und mittlerweile läuft der Umgang, ohne RAs.

So geht es auch, ich vergesse immer nur die Rechnung zu stellen, aber wenn ich es täte, wäre meine Rente weg. Aber, es ist nur Anstiftung zur Selbsthilfe.

Noch Fragen Luckysun und bitte bleibe mir weg mit Väterrechte e.V. Alleine die Bezeichnung ist abartig.

Vater hat kein Recht, das Kind hat Recht.
 
Jup. Das Gejammer über Institutionen und Staat geht mir bisweilen auch auf den Sack. Zu mir war der Staat immer gut. Man muß nur mit den Leuten reden und wenn man dann wieder auf eigenen Beinen steht, dann gibt man dem Staat wieder zurück.

Jooo, blubber, blubber, aber null Ahnung, aber seine Meinung kundtun. Genau, die sind mir auch die Liebsten
 
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Du meinst den Mindestselbstbehalt
also die Summe, die dir als Unterhaltspflichtiger bleiben MUSS...

Na ja, ich habe schon vor über 20 Jahren ein Urteil erwirkt, gegen den Kindsvater, dass der sich um das passende Einkommen zu kümmern hat, weil voll arbeitsfähig, um dann seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Ob er den Betrag wirklich verdient oder einen Job hat, interessiert zunächst niemanden. Das Urteil wurde zugestellt, wurde rechtskräftig... und dann kann auch reingepfändet werden, ein P-Konto interessiert da tatsächlich nicht mehr.

Man kann zwar wem, der nichts hat, nicht mehr als das nehmen, aber durchaus viel Ärger und Frust bereiten (allen Beteiligten). Und selbst als ich verzichtete, ich durfte nicht, da ich Unterhaltsvorschuss bekam für meine Tochter, übernahm das Amt das. Ich konnte die nicht mal stoppen, das kann dann niemand mehr.

Lg
Any
 
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