Hallo FIWA
Sorry, ich kann deine Angaben so nicht als zutreffend bestätigen oder um es anders auszudrücken: Es stimmt schlicht nicht, was du schreibst...
Das ist dein Eindruck und deine Wahrnehmung.
Wenn du Hartz 4 beziehst, KANN dir die Unterhaltskasse keinen Bescheid schicken wegen Unterhalt... da gibt es auch keine Androhung von Haft o.ä. und das Amt darf dir nur DANN an deine Kohle wenn du Arbeit verweigerst (da du erwerbsunfähig bist, fällt das bei dir als Grund weg!) oder andere Gründe lieferst, dir dein Geld zu sanktionieren...
Doch müssen sie, laut UVG und sie müssen einen Betrag festsetzen, ansonsten dürften die nämlich nichts schicken. Diese Schreiben erfolgen mit Postzustellungsurkunde, nur eingeschmissen, mit Fristsetzung zum Widerspruch, aber der sofortigen Zahlungsaufforderung, rückwirkend. Müssen sie von Amtswegen, da sonst Rückgriffsrechte verfallen. Ist alles im UVG geregelt.
Nur so nebenbei, wer drei Wochen in Urlaub ist, hat dann ein richtiges Problem.
Ebenso der Verweis auf § 170 Stgb, er existiert. Ein Entziehen einer Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern ist strafbar und kann mit bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden.
Dieser Umstand scheint anscheinend echt nicht so bewusst zu sein.
Und ja, Arbeitslose haben eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, die über das Maß hinausgeht und diese Möglichkeit wird gerne von Jugendämtern und auch Gerichten fiktiv in den Raum gestellt. Übrigens zu Recht, für die Kinder. Und nur dieses Recht haben Jugendämter und Familiengerichte vorrangig zu sehen. Daher ein unterstelltes fiktives Einkommen.
Gilt übrigens auch bei Rentnern, da man generell eine Nebentätigkeit als Pflicht zu Erhöhung seines Einkommens voraussetzen kann. Geht auch bei den meisten Rentnern, da in Frühverrentung hauptsächlich nur Teilrenten ausgezahlt werden, oder volle Erwerbsminderungsrenten nur befristet für zwei Jahre (die sogenannten Arbeitsmarktrenten). Das sind die Rentner, die durch Aufstockung in Kapitel 3 SGB XII fallen. Bei denen ist noch nicht sicher, ob sie wirklich aus dem Arbeitsmarkt draußen sind.
Ergo, auch 100 % erwerbsgemindert, wenn befristet, sagt nichts aus. Die können quasi noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn aber auf Dauer bis zur Altersrente bewillig, wie bei mir, ist man außen vor, vom Arbeitsmarkt !!!! Hat aber da auch nichts mir der erhöhten Erwerbsobliegenheit und den Einschränkungen dazu zu tun. Wird damit begründet, dass auch totale Frührentner, Nebentätigkeiten ausüben und sich sogar aus Rentenbezug befreien.
Es sind diese rechtlich feinen Auslegungen, mir sind sie bewusst. Stehen auch im Gesetzestext zu UVG, und zwar, Unterhaltsverpflichtete bei Minderjährigen, haben alles Erdenkliche zu unternehmen, um ihre Einkünfte zu erhöhen.
Diesen Passus haben wir den Drückebergern und Niedrigrechnern zu verdanken.
aber auch die dürfen nicht an dein P-Konto dran, sondern können nur Geld einbehalten in Form einer Kürzung wenn du Gründe dazu lieferst (Termine nicht wahrnehmen)
Och, zwei Monate her, Verfahren in einer alten Sache, Rückforderung von Leistungen, bei der Vorsitzenden des hiesigen LSG. Habe das doch glatt über 2 Jahre rausgezögert bekommen, wo die schon richtig stinkig waren.
Solche Rückforderungen sind staatliche Forderungen und die können massiv werden, auch mit der sogenannten Erbringungshaft, die gibt es nur bei staatlichen Schulden. Und genau damit wird P-Konto umgangen, in Verbindung mit der 10 %, bzw. 5 % Abrechnung. Auf der Basis, willste nicht zahlen, machen wir von der Erbringungshaft gebraucht. Jeden Tag, den du in Knast sitzt, reduziert sich die Geldforderung. Oder du beantragst Aussetzung, oder machst mit uns einen Deal von 5 Euro im Monat als Rückzahlung
So läuft das, nennt man auch Umgehung der Pfändungsgrenzen .......
P-Konto, staatlicherseits, bringt dir nisch.
Wenn du das natürlich unter den von dir fehlinterpretierten Informationen alles selber managen willst, darfst du dich nicht wundern, wenn da einiges schiefläuft... Meine Meinung, aber mußt du natürlich selber wissen... dafür gibt es ja extra Anwälte für Sozialrecht...
jo, oder Väterrechte,
Ich äußere mich jetzt mit Bedacht, es gibt da jemanden, der mit der Umgangsregelung zwischen mir und meiner Ex immer noch baff ist und das die Umgangsregelung funktioniert und das wir keine Unterhaltsansprüche gegeneinander haben.
Denn so sollte es laufen, wenn beide quasi nisch mehr haben. Nur noch auf die Kinder ausgerichtet.
Dazwischen funken dann aber die Jugendämter und das sollte man trennen können. Daher auch der Thread. Ein Jugendamt kann tatsächlich eine vernünftige Regelung belasten, wenn sie den Kindsvater überlasten. Und das ist ein beliebtes Spielchen.
Dann gehen die Väter hoch und nehmen sich einen RA, der gleichzeitig dann gegen die Kindesmutter ankämpft. Will man das ? Doch nun wirklich nicht.
Wenn mich ein Jugendamt belastet, frage ich mich was anderes und das im Sinne des Wohles des Kindes. Und dieser Umstand bedarf Zeit und Geduld, bis sie kundtun, was sie vorhaben. RAs sind da m.E. nicht besonders dienlich, denn sie vertreten zum einem die Kindesmutter, zum anderen den Kindesvater. Jedem zu seinen Wohle, mit dem Deckmäntelchen des Kindeswohles, aber parteilich ausgelegt und da steckt das Problem. Die Kinder sollte dann eigentlich das Jugendamt vertreten und da muss man zuschauen, wogegen sie agieren. Ganz geduldig. Sie werden sich offenbaren. Ohne RAs schneller und dann hakt man ein und das richtig, zum Wohle des Kindes.
Die ganzen e.V.s der Väterrechte sind da auch nicht gerade dienlich, was schon die Bezeichnung Väterrechte aussagt. Es geht um die Kinder ........ menno
Hatte letztens ein langes Gespräch mit einem Kindesvater, wo die Chose total verfahren war, RAs beteiligt und Jugendamt und Demütigungen gegenüber den Kindesvater. Einige Denkanstösse und mittlerweile läuft der Umgang, ohne RAs.
So geht es auch, ich vergesse immer nur die Rechnung zu stellen, aber wenn ich es täte, wäre meine Rente weg. Aber, es ist nur Anstiftung zur Selbsthilfe.
Noch Fragen Luckysun und bitte bleibe mir weg mit Väterrechte e.V. Alleine die Bezeichnung ist abartig.
Vater hat kein Recht, das Kind hat Recht.