Kölner Landgericht urteilt: Religiöse Beschneidung ist Körperverletzung

....und jetzt warten wir mal ab, wie dieses urteil in der praxis umgesetzt wird.
es werden sich genug ärzte finden lassen, die med. gründe für die beschneidung vorschieben.
manche gesetze sind nicht mal das papier wert, auf dem sie geschrieben werden....





Diese Urteil kann in der Praxis nicht "umgesetzt" werden, da es nur das Landgerich Köln diesen urteil gefällt hat. Ander Landgerichte könne gegenteiliges Urteil fällen. Willst du nachträglich die Eltern des Knabens oder den Arzt in Knast stecken?



shimo
 
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Wieso das denn?
Genitalverstümmelung an jungen Mädchen und Frauen gab/gibt es auch heute noch in Europa.
Rein rechtlich wird das allerdings weniger tolleriert als die Beschneidung von männlichen Personen.


Akwaba, ich hätte von dir etwas mehr hützpe erwartet... du vergleichst zwei völlig unterschie dinge!



Shimon
 
Ein Urteil, das keine Rechtsicherheit sondern ein "Rechtunsicherheit schafft. Aber davon abgeshen, dass durch dieses Urteil ein Chaos vberursacht wurde, es ist ein grober Eingrfiff in der von der De
utschen Verfassung garantierte Relligionsfreiheit. Oder hat ein Gericht sich schon dazu geäussert, dass Christen etwas verwerlich-verbotenes tun, wenn sie "Leib-Christ" zu sich nehmen?

Zwischen einer symbolhaften Handlung (Leib Christi) und einer tatsächlichen Handlung( Beschneidung) liegen Welten...zum ersten...zum zweiten...wenn man die Beschneidung von männlichen Kindern zuläßt...ist es wahrscheinlich nicht mehr lange hin, daß irgendwelche Fanatiker verlangen, daß auch die Totalbeschneidung von Mädchen als "Religionsfreiheit" gesetzlich gestattet werden muß...
Vielleicht könnte man sich ja auf einen Kompromiss einigen...es wird eine symbolische Beschneidung beim Baby vorgenommen...dies wird selbstverständlich schriftlich betätigt...und wenn das Kind alt genug ist (18J.) kann es die tatsächl. Beschneidung immer noch vornehmen lassen.



Sage
 
naja, auch rituale kann man mal überdenken...dass es sich aus einer notwendigkeit hinsichtlich hygiene entwickelt hat und dann irgendwie mit einem göttlichen bündnis begründet wurde...ist dies tatsächlich so wichtig für den glauben im herzen? aber als nicht-jude versteht man das wohl nicht, aber ich versteh bei allen weltreligionen dieses drumherum nicht. da gibts ja überall so traditionen, riten und brimborim...stehen die über dem menschenrecht?
 
naja, auch rituale kann man mal überdenken...dass es sich aus einer notwendigkeit hinsichtlich hygiene entwickelt hat und dann irgendwie mit einem göttlichen bündnis begründet wurde...ist dies tatsächlich so wichtig für den glauben im herzen? aber als nicht-jude versteht man das wohl nicht, aber ich versteh bei allen weltreligionen dieses drumherum nicht. da gibts ja überall so traditionen, riten und brimborim...stehen die über dem menschenrecht?

Nicht nur bei den Weltreligionen...überall gab/gibt es unverständliche Rituale, Traditionen...wobei ja z.B. die Verstümmelung von Mädchen auf vorchristliche/ vorislamische Traditionen zurückgeht...


Sage
 
naja, auch rituale kann man mal überdenken...dass es sich aus einer notwendigkeit hinsichtlich hygiene entwickelt hat und dann irgendwie mit einem göttlichen bündnis begründet wurde...ist dies tatsächlich so wichtig für den glauben im herzen? aber als nicht-jude versteht man das wohl nicht, aber ich versteh bei allen weltreligionen dieses drumherum nicht. da gibts ja überall so traditionen, riten und brimborim...stehen die über dem menschenrecht?



wie willst du beurteilen, wie ein jude oder moslem über ein ritus denkt oder wieso ist der mehrheit erlaubt, ein jüdisches oder moslemisches ritual mutwillig abzuschaffen? gab es schon mal "ein volksabstimmung" über christliche rituale?


shimon
 
Ein strafbarrer Ritus?


Ein Urteil, das keine Rechtsicherheit sondern ein "Rechtunsicherheit schafft. Aber davon abgeshen, dass durch dieses Urteil ein Chaos vberursacht wurde, es ist ein grober Eingrfiff in der von der De
utschen Verfassung garantierte Relligionsfreiheit. Oder hat ein Gericht sich schon dazu geäussert, dass Christen etwas verwerlich-verbotenes tun, wenn sie "Leib-Christ" zu sich nehmen?


Ich erwarte von niemanden, dass Rituaale verstanden werden - nur dass die Gesellschft Rituale respektiert. Die Beschneidung bei den Juden beruht auf eine alte Tradiotion und es ist müssig darüber zu diskutieren, ob es richtig oder falsch sein - es ist ein fundamentaler Teil des Judentums! Ein generrelles Beschneidungsverbot wüärde jküdissches Leben in Deutschland unmöglich machen, wie Graumann, der Vorsituzende des Zentralrates gestern in ein ZDF-Interwiew richtig ausgeführt hat. Ich kann ers nichjt glauben, dass es in Sinne des Deutschen Gerichtsbarkeit sei, das jüdische Leben in Deutschland derart zu "beschneiden"... Wenn über die die Beschneidun debattiert wird halte ich es, wie ca. 17 % der Deutschen, ist es begrüssenswert. Es trägt m,eiens Erachtens dazu bei, dass Deutsche mehr Wissen über das Judentum erlangen, als heute noch der Fall ist. Aber genau so klar bin ich dagegen, dass Gerihcte darüber entscheiden, welche Relligiöse Rituale edrlaubt oder strafbar seien. ich bin auch dann noch dagegen, wenn eine Mehrheit der Deutschen, und das sind immerhin 62 % (!) meinen, das Kinder von "überkommenen Brauchtum gescützt" werden müssten.

(Im übrigen, jeder und jede kann nachlesen wie wiederprüchlich die Rechtslage durch dises Urteil geworden ist. Auch taz lesen hilft weiter:www.taz.de Hoffentlich muss ich nicht hier wiederholen was in der Zeitung steht?)


Shimon




P. S. So, wie "n-tv" es drastellt ist die Rechtslage nicht. Das Urteil verpflichet kein Gericht die Beschneidung generell als "strafbar" zu ahnden! Es reicht höchstens für eine unseriöse Debatte.

Tja, so ein Mist aber auch.

Da hat doch ein deutsches Landgericht festgestellt, dass die körperliche Unversehrtheit eines Kindes wichtiger als die religiösen Glaubensüberzeugungen der Eltern ist.

Klar, es werden weitere Instanzen angerufen werden. Und letztendlich wird der BGH darüber entscheiden.

Und wie diese Entscheidung aussehen wird, ist nicht vorhersehbar.

Religiöse Freiheit hat Verfassungsrang. Aber, Kinder vorsätzlich körperlichem leiden auszusetzen, wird durch die Verfassung eben nicht gedeckt.

Vielleicht sollten die Betroffenen einfach mal darüber nachdenken. Und sich mit ihren Rabbis beraten. Die sind doch eigentlich immer sehr lösungsorientiert. Und werden sicher einen praktikablen Weg finden.
 
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Diese Urteil kann in der Praxis nicht "umgesetzt" werden, da es nur das Landgerich Köln diesen urteil gefällt hat. Ander Landgerichte könne gegenteiliges Urteil fällen. Willst du nachträglich die Eltern des Knabens oder den Arzt in Knast stecken?



shimo

In Frankreich kommen Eltern, wenn die Töchter beschnitten wurden, tatsächlich in den Knast.
So abwägig ist das nun auch wieder nicht.
 
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